Darf mein Vermieter mir eine Satellitenschüssel verbieten?
Ich habe mir vor kurzen auf meinen Balkon eine Satellitenschüssel aufgestellt heute als ich die Post rein holen wollte lag ein Brief vom Anwalt in meinen Briefkasten wo steht das ich bis zum 20.03.2014 die Schüssel entfernen soll ansonnst schickt das Amtsgericht irgend welche Leute vorbei die das entfernen. Obwohl ich die Schüssel nicht sichtbar angebracht habe und nicht gebohrt habe habe sie ganz normal an einen Sonnenschirm ständer befestigt. Ich denke es gibt dieses sogenannte Informationsrecht was besagt das es erlaubt ist. Wie kann ich dagegen vor gehen das ich meine Satellitenschüssel auf den Balkon lassen kann.
22 Antworten
Generell darfst du das Aussehen des Hauses nicht einfach verändern. Wenn in dem Haus z.B. Kabelanschluss liegt, ist deinem Recht auf Information auch Genüge getan.
Wenn die Sat-Schüssel aber von außen nicht sichtbar ist, kann sie dir niemand verbieten.
Aber wenn das so wäre, hätte der Vermieter es ja gar nicht bemerkt.
http://www.cnet.de/39193971/wenn-der-vermieter-zickt-ultraflache-sat-empfaenger-und-andere-tricks/ "Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg hat jeder Mieter darüber hinaus das Recht, auch ohne Genehmigung des Vermieters eine mobile Satellitenanlage aufzustellen, wenn dadurch kein Eingriff in die Gebäudesubstanz erfolgt."
noch einige Infos und urteile: http://www.satzentrale.de/installation/tvrecht.shtml
Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg hat jeder Mieter darüber hinaus das Recht, auch ohne Genehmigung des Vermieters eine mobile Satellitenanlage aufzustellen, wenn dadurch kein Eingriff in die Gebäudesubstanz erfolgt. Das Festklemmen einer Flachantenne am Balkongeländer oder die Montage einer Parabolantenne auf einem Stativ auf dem Balkon ist also zulässig. Gegebenenfalls muss die Anlage aber eine Überprüfung auf Mobilität bestehen. Für die Durchführung des Koaxialkabels vom LNB in die Wohnung gibt es Flachbandkabel mit F-Kupplung. Damit kann man das Kabel durch den Tür- oder Fensterspalt verlegen.>
OK, ich kopiere dir nochmal einen wichtigen Abschnitt aus dem angegebenen Link.
Gilt aber nicht (bzw. nur in Ausnahmefällen) wenn ein Kabelanschluss vorliegt.
Und wo siehst du das? Also das mit dem Kabelanschluß? Also dass ein vorhandener Kabelanschluß das Aufstellen einer mobilen Sat-Anlage, die in keinster Weise die Fassade beschädigt und in einem Sonnenschirmständer IM Balkon steht, verbietet?
Gleich einen Brief vom Anwalt? Sehr seltsames "Mietverhältnis". Gab es sonst noch Probleme? Dies sehe ich, wenn es stimmt was Du schreibst, als keines. (nicht sichtbar angebracht) Welche Antennenanlage ist denn lt. Mietvertrag vorhanden? Welche Sender kannst Du damit empfangen? Leider ist Deine Frage nur auf Dich bezogen!!! Normal sind auch Vermieter keine "Unmenschen"!
Das darf dir der Vermieter nicht verbieten. Dann sollen die Leute vom Gericht erst mal kommen und sich das anschauen - in den meisten Fällen bekommt der Mieter Recht.
Das haben die Gerichte schon mehrfach entschieden.
Bei vorhandenem Kabelanschluss kann die Satellitenschüselmontage verweigert werden.
Aber nicht das Aufstellen einer transportablen Schüssel innerhalb des Balkons in einem Sonnenschirmständer oder ähnlichem!
So sehe ich das auch - du sagst ja sogar, dass man die Schüssel von der Straße nicht sieht.
Wird den deine Wohnung irgendwie anders mit TV versorgt? Kabelanschluss?
Also so unsichtbar kann die Schüssel ja nicht angebracht sein, wenn du deswegen schon Post bekommen hast. Ja, der Vermieter kann das verbieten!
ja allerdings ist das in meinen Augen abzocke was die wollen sie wollen für die Aufnahme eine Gebühr von 150€ dann für den Anschluss extra noch 160€ und monatlich dann einen Beitrag von 32€ plus eine Nutzungsgebühr von 10€ monatlich und das ist in meinen Augen zu viel für einen Auszubildenden
Mach dir keine Gedanken! Dein Vermieter darf dir die Schüssel nicht entfernen lassen!
Kannst auch mal gern den Name des Anwaltes mir zukommen lassen. :)
In dem Fall musst du die Schüssel wieder abmontieren.
Es sei denn, du kannst glaubhaft nachweisen, dass du aufgrund des kabelangebots bestimmte Sender nicht sehen kannst, die du aber über Schüssel reinbekommst.
preise für dienstleistungen werden nicht berücksichtigen ob jemand in der ausbildung ist oder nicht. innerhalb der ausbildung (dann bist du sicher noch recht jung) kann man durchas auch abstriche machen oder woanders geld einsparen (bei den eltern wohnen zum beispiel). nochmal meine frage: wie schauen die anderen denn? alle übers kabel? kann man nicht einen gemeinschaftsanschluss machen? haben wir auch im haus, das ist dann günstiger.
Ich vermute mal, dass hier ne "Kabelfernsehfirma" mit den Vermietern Hand in Hand arbeitet.
Hatten wir auch bei uns und die Schüsseln sollten abgebaut werden. Alle haben sich geweigert und der Vermieter ist nicht durchgekommen! Auch jetzt stehen auf vielen Balkonen "meines" Doppelhauses weiterhin die Sat-Schüsseln, seit vorigem Jahr oft sogar bischen kleiner und alle am Geländer mit einer Klemme oder auf dem Balkon stehend in einem Betoneimer befestigt.
Aber KEINER hat die Fassade angebohrt!
310 € einmalige Antennenanlagenmitgliedsgebühr und dazu 42 € im Monat Nutzungsentgeld?
Wenn das stimmt, dann wäre das Wucher, den KEIN Mieter annehmen muß!
Wärst du bereit, 42 € im Monat für deine Fernsehprogramme zu bezahlen?
Du hast dir den Artikel aber schon durchgelesen?