Darf mein Nachbar mich auf meinem Grundstück Fotografieren, und Was kann ich tun und wo steht das?

5 Antworten

Es gibt kein grundsätzliches Fotografierverbot. Der hier genannte 22 KUG verbietet die Veröffentlichung, aber nicht das Fotografieren.

Allerdings gibt es den Begriff des "höchstpersönlichen Lebensbereiches" in dem ein absolutes Fotografierverbot besteht und Verstöße dagegen als Straftat gewertet werden. Klettert also der Nachbar auf eine Leiter um über die Hecke zu fotografieren, dürfte ein Verstoß nach 201a StGB vorliegen.

Macht der Nachbar aber nur einfach Fotos während man vor seinem Haus auf dem Rasen steht, ist das Fotografieren nicht ohne Weiteres zu beanstanden. Aber: warum fotografiert er denn? Sammelt er etwa auf diese Art und Weise Daten, dann ist es die nach dem BDSchG erlaubnispflichtig=er darf dich nicht ohne deine Erlaubnis fotografieren.

TheGrow  22.07.2015, 16:57

Für diese Antwort gibt's von mir einen Daumen hoch.

Die erste richtige und unter Nennung der entsprechenden Rechtsgrundlagen genannte Antwort. 

NORO28 
Beitragsersteller
 22.07.2015, 22:36
@furbo

Hallo furbo Haben Sie meine Frage an TheGrow gelesen ???? Welche Antwort können Sie mir geben????

Gruß NORO28

furbo  23.07.2015, 21:19
@NORO28

Hab's gelesen.

In Deutschland ist alles erlaubt solange es nicht verboten ist und (meine Ergänzung) nicht die Rechte anderer tangiert werden. 

Zwar greift das Fotografieren in das Persönlichkeitsrecht ein, damit wird es aber noch lange nicht illegal. Das KUG verbietet auch kein Fotografieren, sondern gibt Regeln für die Veröffentlichung. Es gibt durchaus Konstellationen, in denen man fotografiert wird und keine Chance hat, gegen eine Veröffentlichung vorzugehen ( z.B. absolute oder relative Personen der Zeitgeschichte, Beiwerk...).

Wenn ein Polizeibeamter und auch RA gleichermaßen erklären, dass das Fotografieren verboten ist, heißt nicht, dass das auch stimmt.

Um gegen das Fotografieren im eigenen Garten erfolgreich vorzugehen, müssen noch andere TB-Merkmale vorliegen. Bloßes absichtsloses Fotografieren ist rechtlich kaum zu beanstanden..

TheGrow  23.07.2015, 21:23
@furbo

Sehr gute Ergänzung. Gab natürlich auch hierfür einen Daumen hoch

NORO28 
Beitragsersteller
 24.07.2015, 18:30
@furbo

Hallo furbo, das Fotografieren erfolgt mit voller Absicht. Mein Sohn kommt mit einem größeren Auto nach Hause, und der Nachbar macht seine Rollade in 1 Stock seines Hauses auf und Fotografiert meinen Sohn und das Auto. Das kann doch nicht rechtens sein. Gruß NORO28

TheGrow  24.07.2015, 18:50
@NORO28

Das kann doch nicht rechtens sein

Ich würde Dir zustimmen, wenn Du schreiben würdest, dass der Nachbar psychisch nicht ganz normal ist, aber zumindest ist so ein Verhalten zugegebenermarsen nicht normal.

Aber nicht alles was nicht normal ist, ist auch automatisch verboten.

Muss zwar zugeben, mich würde so ein Verhalten auch ärgern.

Nur es ändert ja nichts an der Tatsache, dass dieses Verhalten dennoch rechtmäßig ist.

Etwas anders sehe die Rechtslage aus, wenn er Deinen Sohn durchs Fenster in seiner Wohnung fotografieren würde oder er die Bilder Verbreiten oder gar Veröffentlichen würde. Lediglich wenn das Grundstück besonders gegen Einblicke geschützt währe, könnte man hier wahrscheinlich was machen.

Aber ich kann mich nur wiederholen. Es gibt kein generelles Verbot Personen zu Fotografieren, die sich außerhalb des sogenannten höchstpersönlichen Lebensbereichs befinden.

Bitterkraut  24.07.2015, 19:08
@TheGrow

Vielleicht könnte man eher in Richtung Stalking/Nachstellung weiterkommen, wenn der Nachbar regelmäßig und häufig fotografiert, in Richtung Fotogafierverbot per se gehts jedenfalls nicht weiter.

TheGrow  24.07.2015, 19:19
@Bitterkraut

Vielleicht könnte man eher in Richtung Stalking/Nachstellung weiterkommen, wenn der Nachbar regelmäßig und häufig fotografiert,

Der Gedankengang ist gar nicht mal so verkehrt. Allerdings müsste man schon mehr als ausführlich begründen, warum durch das reine Fotografieren das folgende Kriterium des § 228 StGB erfüllt ist:

und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt

Ich denke der Nachweis dürfte extrem schwierig bis unmöglich sein, zu begründen, dass man dadurch "nur" weil man Fotografiert wird, sein Leben nicht mehr so wie gewollt führen kann. Aber immerhin, guter Gedankenansatz.  

furbo  26.07.2015, 15:06
@NORO28

So leid es mir tut, ich sehe in solch einem Fall keine Möglichkeit das Fotografieren zu unterbinden. Frage den Nachbarn doch einmal, was er mit der Fotografiererei bezweckt.

Hallo NORO28,

Deine Frage haben ja hier schon einige beantwortet. Nur leider sind die Antworten bis auf die Antwort von Gta5Problems, falsch.

ES gibt kein Gesetz, was es Deinen Nachbarn verbietet Dich auf Deinen Grundstück zu fotografieren.

Was Dein Nachbar nicht darf, ist die gemachten Fotos weiter zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Dazu sagt das Gesetz aus:


§ 22  Kunst‐Urheberrechtsgesetz

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablauf von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.


Das einzige wo Dich Dein Nachbar nicht fotografieren darf ist in Deiner Wohnung oder in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum (Beispiel Sauna). Dazu sagt das Gesetz wiederum:


§ 201a StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen 

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1.  von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, 
  2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, 
  3. eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder 
  4. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt. 

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht. 

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat, 

  1. herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder 
  2. sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.

(4) Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen. 

(5) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.


Aber so sehr es einen vielleicht auch ärgern tut, so darf Dich Dein Nachbar in Deinem Garten oder gar in der Öffentlichkeit fotografieren.

Das eine Person nur mit dessen Einwilligung fotografiert werden darf, wird zwar immer wieder hartnäckig (wie auch von meinem Vorrednern) behauptet, dem ist aber nicht so.

Das immer gern zitierte "Recht am eigenen Bild" besagt lediglich, dass die Bilder nicht verbreitet oder veröffentlicht werden dürfen, mehr aber auch nicht.

Schöne Grüße
TheGrow

NORO28 
Beitragsersteller
 22.07.2015, 22:30

Woher wissen Sie das ??? Wo kann ich das nachlesen ?? Die Polizei und ein Rechtsanwalt sagt: man darf mich nicht fotografieren. Wer hat nun recht??? Es wäre schön nochmal mit ihnen Kontakt aufzunehmen. Ich möchte keinen Fehler machen und mich in einem Rechtsstreit begeben. Mit freundlichen Gruß NORO28

TheGrow  22.07.2015, 22:49
@NORO28

Wo kann ich das nachlesen ??

Das kann man nirgendwo nachlesen, was einfach da dran liegt, dass es keine Gesetze gibt in denen steht das und das ist erlaubt.

Verboten ist nur das, was das Gesetz auch expliziert unter Strafe stehlt. Dazu sagt das Strafgesetzbuch folgendes:


§ 1 StGB - Keine Strafe ohne Gesetz

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.


Das bedeutet, ich kann Dir kein Gesetz zeigen, in dem steht, dass das Fotografieren von Personen erlaubt ist, denn solche Gesetze gibt es nicht.

In den Gesetzen steht nur was  verboten ist, uns was verboten ist habe ich Dir bereits oben in dem § 22 Kunsturhebergesetz und § 201a StGB angeführt.

TheGrow  22.07.2015, 23:17
@TheGrow

Du kannst Dir mal den folgenden Link durchlesen:

http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html

Dort hat sich zum Thema "Recht am eigenen Bild" ein Rechtsanwalt sehr ausführlich eingelassen.

Ich muss allerdings darauf hinweisen, dass sich auch Rechtsanwälte ganz gerne mal irren. Dementsprechend würde ich mich nie hundertprozentig auf solche Seiten verlassen.

Verlassen kann man sich lediglich drauf, was in den Gesetzen steht und deshalb ist es hier eine Ausnahme, dass ich hier mal nicht ausschließlich die Gesetzestexte anführe, sondern eine Ausführung eines Rechtsanwaltes.

Er darf das aber nicht verschicken oder herzeigen

Gta5Problems  25.07.2015, 18:39

Doch besitzen schon

haxker  22.07.2015, 15:58

Auch nicht besitzen!

Darf er nicht wegen deinem persöhnlichkeits schutz!

haxker  24.07.2015, 20:10

"Für Menschen in der U-Bahn und Sonnenbadenden auf einer Wiese hat die Rechtsprechung übrigens entschieden, dass diese keinen kollektiven Willen haben, etwas gemeinsam zu tun. Hier ist jeder für sich allein."

haxker  24.07.2015, 20:08

Lieber aalfred2
Voila! Hier wurden alle fragen von einem Spezialisten beantwortet ;) Frage drei ist was für dich...

haxker  23.07.2015, 20:32

Lieber aalfred2! Das fotografieren von anderen personen gegen ihren willen oder ohne einwilligung ist nicht legal! Das fotografieren theoretisch schon(das ist eine grauzone) aber das BESITZEN und VERÖFFENTLICHEN jeglicher art ist verboten! Und wenn du ja ein foto von jemandem machst besitzt du es ja automatisch auf deiner kamera ;) Bei stars ist es wieder legal, weil sie als öffentliche personen gelten und kein anrecht auf ps haben...sie willigen das ja ein

Bitterkraut  24.07.2015, 18:56
@haxker

Besitzen ist verboten? Steht wo?

AalFred2  24.07.2015, 19:53
@haxker

Lieber haxker, nein weder das Fotografieren noch das Besitzen ist illegal. Da gibt es auch keine Grauzone. Vor allen Dingen macht es sich ganz gut, wenn man Verbote, die man behauptet, einfach mal dem konkreten Gesetz belegt.

haxker  22.07.2015, 16:11

Super :) ich hoffe ich konnte helfen

AalFred2  23.07.2015, 11:17
@haxker

Da die Antwort komplett falsch ist, mit Sicherheit nicht.

NORO28 
Beitragsersteller
 23.07.2015, 12:03
@AalFred2

Hallo AalFred2 Wie kommen Sie zu dieser Einschätzung Gruß NORO28

AalFred2  23.07.2015, 12:10
@NORO28

The Grow hat doch ebenso wie furbo eine ausführliche und super begründete Antwort gegeben. Ist daran etwas unverständlich? Mehr als das wiederholen, könnte ich im Moment auch nicht.

NORO28 
Beitragsersteller
 22.07.2015, 16:11

Danke das habe ich verstanden.

NORO28 
Beitragsersteller
 22.07.2015, 15:54

Wo steht das ?. Bitte nennen Sie mir den Paragraphen

AalFred2  23.07.2015, 11:16
@DepravedGirl

Komisch, wo genau soll das da stehen? Ich kann da kein Fotografierverbot finden.

TheGrow  23.07.2015, 11:48
@AalFred2

Vom Fotografierverbot kann man weder in dem Link, noch in anderen Links was finden, denn ein generelles Fotografierverbot gibt es schlichtweg nicht.

AalFred2  23.07.2015, 12:09
@TheGrow

Exakt darauf wollte ich hinaus. Und nochmal deutlich machen, dass man §§ auch lesen und verstehen sollte, bevor man sie als Beleg für seine unsinnigen Behauptungen anführt. Dem verdorbenen Mädchen scheint das irgendwie nicht klar zu sein.

Ein Blick ins Gesetz, erspart's Gesschwätz.

TheGrow  23.07.2015, 12:21
@AalFred2

Ich frage mich hier immer wieder, ob sich einige User überhaupt durchlesen, was in den Link den sie anführen überhaupt drin steht.

Auch bei DepravedGirl hat man das Gefühl, die Überschrift könnte was mit der Frage zu tun haben, dann poste ich mal den Link hier mal,  auch wenn der Inhalt des Links absolut nichts zu der Frage aussagt.

Das ist genauso, als wenn mich Jemand Fragt, wie man eine Torte herstellt und ich poste einen Link über einen Hackbraten.

Das Du (AalFred2) genau auf diese Problematik hinweisen wolltest war mir klar. Sehe ja in Deinen anderen Threads, dass Du richtig beurteilt hast, was verboten und was eben nicht verboten ist.

DepravedGirl kann hier noch zehn mal Links schicken, die Aussagen, dass das Verbreiten und Veröffentlichen der Aufnahmen verboten sind, sagt aber nichts im geringsten darüber aus, dass das Fotografieren selbst  verboten (was es ja auch nicht ist) ist.

DepravedGirl  23.07.2015, 13:33
@TheGrow

Dann lest euch mal diese Webseite durch -->

http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html

Zitat -->

  • Bei Eingriffen in die Intimsphäre ist das Fotografieren nicht erlaubt (siehe der bereits erwähnte § 201a StGB)

    • auch nicht in solchen Momenten, in denen durch eine Fotografie die Menschenwürde des Abgelichteten verletzt wird
  • oder wo jede denkbare Veröffentlichung oder Verbreitung von vorneherein ohne Einwilligung der fotografierten Person unzulässig wäre.

Falls das nicht klar geworden ist, jemanden auf dem eigenen Grundstück gegen seinen Willen zu fotografieren ist ein Eingriff in die Intimsphäre.

TheGrow  23.07.2015, 13:43
@DepravedGirl

DepravedGirl,

wie ich schon geschrieben habe, Du kannst die von Dir angeführten Rechtsgrundlagen noch tausend mal zitieren, dass ändert nichts an der Tatsache, dass die Paragraphen hier nicht anwendbar sind.

Wenn Du Dir den § 201a StGB durchliest, geht es um besonders geschützte Räume, zu denen ein Garten nicht zuzählt. Somit findet dieser Paragraph auf die Fragestellung keine Anwendung.

Und bei dem zweiten Anstrich geht es wieder um die Veröffentlichung, nicht um das reine Photographieren ohne den Zweck der Veröffentlichung.

DepravedGirl  23.07.2015, 13:45
@TheGrow

zu denen ein Garten nicht zu zählt

Woher willst du das wissen ?

Hast du Beweise für diese Behauptung ???

P.S -->

Mir ist im übrigen nicht entgangen dass du und Aalfred2 meine Antwort schlecht machen wollt und über mich ablästert in euren Kommentaren, kann ja auch jeder nachlesen, dass dies so ist.

DepravedGirl  23.07.2015, 13:55
@DepravedGirl

Zitat von Noro28 -->

Die Polizei und ein Rechtsanwalt sagt: man darf mich nicht fotografieren.

Wie kommt es, dass du es besser wissen willst als die Polizei und der eigene Rechtsanwalt des Fragestellers ?

Warum machst du überhaupt andere Antworten schlecht, damit deine eigene Antwort in einem besseren Licht erscheint, oder warum ?

AalFred2  23.07.2015, 13:59
@DepravedGirl

Wir lästern nicht ab. Wir stellen einfach nur deine komplette Ahnungslosigkeit fest, was aber auch nicht schwer ist, da du sie hier wiederholt zu Schau stellst.

Wenn du mal die entsprechenden §§ lesen würdest und nicht nur wild in die Gegend spammen, würde dir zum Beispiel auffallen, warum deine Rückfrage an TheGrow völlig unsinnig ist. Ich zitiere:

 "von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,"

Ein offen einsehbarer Garten fällt offensichtlich nicht hierunter.

DepravedGirl  23.07.2015, 14:02
@AalFred2

Wie kommt es dann dass die Polizei und der Rechtsanwalt dem Fragesteller etwas ganz anderes gesagt haben ?

Zitat von Noro28 -->

Die Polizei und ein Rechtsanwalt sagt: man darf mich nicht fotografieren.

Wie kommt es dass ihr es besser wisst als die Polizei und der Rechtsanwalt ???

AalFred2  23.07.2015, 14:29
@DepravedGirl

Die Polizei muss das nicht wissen (Polizisten haben in vielen Fällen ähnlich wenig Ahnung von der Rechtslage wie du) und der Rechtsanwalt sollte mal wieder in das ein oder andere Gesetz schauen. Aber hier weiss auch keiner, was exakt NORO gefragt hat.

AalFred2  23.07.2015, 14:31
@DepravedGirl

Vielleicht einfach, um den Frager nicht mit einer falschen Auskunft hier stehen zu lassen. Vielleicht glaubt er dir den Quark sonst noch.

DepravedGirl  23.07.2015, 14:34
@AalFred2

und der Rechtsanwalt sollte mal wieder in das ein oder andere Gesetz schauen

Eine grandiose Aussage, dann seid ihr wohl Superanwälte, die besten die der Planet je erlebt hat.

Aber hier weiss auch keiner, was exakt NORO gefragt hat.

Gut ausgedachtes Gegenargument und gut abgelenkt.

Aber klar, Noro wird nach den Teletubbies und dem Weihnachtsmann gefragt haben, anstatt nach genau dem was in der Frage des Fragestellers steht, na sicher, glaubt dir sofort jeder.

DepravedGirl  23.07.2015, 14:36
@AalFred2

Vielleicht einfach, um den Frager nicht mit einer falschen Auskunft hier stehen zu lassen.

Um den Besserwisser zu spielen und anzugeben trifft es viel eher !

AalFred2  23.07.2015, 14:41
@DepravedGirl

OMG. Hättest du deinen Fehler eingesehen und einfach Ruhe gegeben, wäre doch hier schon lange Ende.

DepravedGirl  23.07.2015, 14:46
@AalFred2

Hättet ihr mich selbst und meine Antwort einfach in Ruhe gelassen und die Entscheidung, welche Antwort ihm am besten gefällt, dem Fragesteller überlassen, dann hätte ich euch auch in Ruhe gelassen.

Ich habt mich angegriffen und meine Antwort schlecht gemacht, deshalb wehre ich mich jetzt !

Ich persönlich kommentiere grundsätzlich nicht unter den Antworten von anderen Usern um meinen Senf zu ihren Antworten abzugeben.

Finde ich recht eklig andere Antworten schlecht zu machen um selber in einem besseren Licht zu stehen, erinnert mich an das Mobbing was heutzutage an vielen Schulen stattfindet.

AalFred2  23.07.2015, 14:47
@DepravedGirl

Eine grandiose Aussage, dann seid ihr wohl Superanwälte, die besten die der Planet je erlebt hat.

Wohl kaum. Aber offensichtlich kennen wir die Rechtslage. Die ist nämlich eindeutig. TheGrow hat oben auch die netsprechenden Gesetze zitiert. Lies sie doch einfach mal, anstatt dich hier künstlich aufzuregen.

Aber klar, Noro wird nach den Teletubbies und dem Weihnachtsmann gefragt haben, anstatt nach genau dem was in der Frage des Fragestellers steht, na sicher, glaubt dir sofort jeder.

Wenn du auch nur ein klein bisschen von Jura verstehen würdest, wüsstest du, dass sich Sachverhaltsbeurteilungen durch Hinzufügen oder Weglassen eines Details um 180° drehen können. Aber ehrlich gesagt, ist die Diskussion mit dir ungefähr so sinnvoll wie eine mit einem von Geburt an Blinden über Farben.

DepravedGirl  23.07.2015, 14:56
@AalFred2

Aber offensichtlich kennen wir die Rechtslage.

Soso, und der Rechtsanwalt des Fragestellers also nicht, dann hat der wohl eurer Meinung nach seine Anwaltszulassung in der Tombola gewonnen oder was ?

TheGrow hat oben auch die netsprechenden Gesetze zitiert.

In meinen Links stehen ebenfalls die Paragraphen § 22 KunstUrhG und § 201a StGB drin. Das TheGrow die Gesetzestexte herauskopiert hat macht seine Antwort auch nicht toll.

dass sich Sachverhaltsbeurteilungen durch Hinzufügen oder Weglassen eines Details um 180° drehen können

Toll ausgedachte Hypothese von dir.

Aber klar, der Fragesteller ist nicht in der Lage alle Details zu nennen, und hat die wichtigsten weggelassen, sicher, das glaubt auch jeder.

Aber ehrlich gesagt, ist die Diskussion mit dir ungefähr so sinnvoll wie eine mit einem von Geburt an Blinden über Farben.

Ich denke über euch ganz genauso !

Hättet ihr mich und meine Antwort einfach in Ruhe gelassen, dann hätte es auch keinerlei Ärger gegeben.

anstatt dich hier künstlich aufzuregen.

Keine Sorge, ich habe meine eigene Antwort jetzt beim Support gemeldet, damit es aufhört und ihr zufrieden seid, dann habt ihr was ihr wolltet !

AalFred2  23.07.2015, 14:58
@DepravedGirl

Das ist doch hier keine Antwortenmisswahl. Hier gibt es nur richtige und falsche Antworten. Deine ist nun mal falsch und damit schlecht. Schlecht gemacht hast du sie schon selber, als du sie geschrieben hast. Ich weiss auch gar nicht, wogegen du dich wehrst. Dagegen, dass eine sachlich falsche Antwort als falsch bezeichent wird? Nachher glaubt  deine Antwort noch jemand. Wem wäre damit geholfen?

Zu deinem Schulvergleich: Wenn der Lehrer fragt: "Wie viel ist 1+1?" und du sagt "3", soll er also auch so tun als sei das richtig, weil er dich sonst ja mobbt?

AalFred2  23.07.2015, 15:07
@DepravedGirl

Soso, und der Rechtsanwalt des Fragestellers also nicht, dann hat der wohl eurer Meinung nach seine Anwaltszulassung in der Tombola gewonnen oder was ?

Keine Ahnung, zumindest ist seine Aussage falsch.

In meinen Links stehen ebenfalls die Paragraphen § 22 KunstUrhG und § 201a StGB drin.

Ja, aber sie widersprechen deiner Aussage diametral.

Aber klar, der Fragesteller ist nicht in der Lage alle Details zu nennen, und hat die wichtigsten weggelassen, sicher, das glaubt auch jeder.

Das im übrigen machen Laien andauernd. Vor allen Dingen wenn sie zwischen Tür und Angel etwas fragen.

Hättet ihr mich und meine Antwort einfach in Ruhe gelassen, dann hätte es auch keinerlei Ärger gegeben.

Auch wenn wir deine Antwort gestreichelt hätten, wäre sie immer noch falsch.

DepravedGirl  23.07.2015, 15:07
@AalFred2

Mein Antwort ist nicht falsch !

Zitat -->

- auch nicht in solchen Momenten, in denen durch eine Fotografie die Menschenwürde des Abgelichteten verletzt wird

Schon alleine deshalb ist meine Antwort nicht falsch !

Nachher glaubt  deine Antwort noch jemand.

Schlimmer wäre es wenn jemand eurem Geschreibsel glauben würde.

Ich wollt meine Antwort schlecht machen, um als Besserwisser dazustehen, ganz einfach.

Andere Antworten schlecht machen damit die eigene Antwort besser erscheint ist doch ein uralter Trick.

DepravedGirl  23.07.2015, 15:10
@AalFred2

Auch wenn wir deine Antwort gestreichelt hätten, wäre sie immer noch falsch.

Meine Antwort ist nicht falsch !

Ich will und ich wollte nicht dass jemand meine Antwort streichelt, einfach andere Leute in Ruhe lassen, dann gibt es so einen Ärger auch nicht. Leben und leben lassen, schon mal was davon gehört ?

Wie man in den Wald rein ruft so schallt es hinaus.

AalFred2  23.07.2015, 15:11
@DepravedGirl

Doch. Die grundsätzlich Aussage "Darf er nicht" wird auch durch einige Ausnahmen, in denen er es tatsächlich nicht darf, nicht richtiger

DepravedGirl  23.07.2015, 15:29
@DepravedGirl

Der Support hat meine Antwort nicht gelöscht, obwohl ich sie gemeldet hatte um dem Ärger ein Ende zu setzen.

AalFred2  23.07.2015, 19:46
@DepravedGirl

Doch deine Antwort ist falsch. Wie kann man eigentlich so verbohrt sein? Wir haben dir doch gar nichts getan, nur festgestellt, dass deine Antwort falsch ist. Warum auch immer du das persönlich nimmst?

furbo  23.07.2015, 21:52
@DepravedGirl

Um diese unselige Diskussion etwas zu "bereichern" hab ich mir die Mühe gemacht, meinen Dreher/Tröndle zu nehmen (für Dummies: das ist ein Strafrechtskommentar) und beim 201a nachzulesen.

Um Fotos im eigenen Garten zu verbieten, muss die zweite Alt. des § 201a StGB vorliegen, denn dass es sich nicht um den absoluten Bereich der Alt. 1, der Wohnung, handelt, dürfte unstrittig sein.

Also ist die Antwort auf die Frage: Was ist ein "gegen Einblicke besonders geschützter Raum" wesentlich, ob das Fotograieren verboten ist - oder nicht.

Um diesen Bereich zu definieren, muss ein besonderer Schutz bestehen, der sich "gegen Einblicke" richtet (RN 8 zu 201a).

Im Ergebnis dürfte es auf die Funktion des Sichtschutzes ankommen. Nur solche Räume gehören zum Schutzbereich des "201a StGB, die einen Sichtschutz aufweisen, der gerade gegen Beobachtungen des höchstpersönlichen Lebensbereiches schützen soll (and. SK-Hoyer 16; S/S-Lenker/Eisele 7; LK-Valenus 17: weder objektive noch subjektive Zweckbestimmung erforderlich). (RN 9 zu 201a )

Wurden also um den Garten herum Gegenstände aufgestellt oder Hecken derart gestaltet, dass sie einen gegen Blicke (und Kameras) geschützten  Bereich darstellen, so könnte man von dem Schutzbereich der Alt. 2 reden, fehlt eins dieser Merkmale, gibt es keinen höchstpersönlichen Lebensbereich. Punkt!

Steht also nur jemand in seinem Vorgarten herum, kann zumindest kein Fotografierverbot anhand des § 201a StGB begründet werden.

Um ein Fotografierverbot zu begründen, müssten noch wesentlich mehr Fakten hinzukommen.

Bei analoger Anwendungen der bisherigen (Verwaltungs- ) Rechtsprechung (Beschlagnahme von Fotos von Polizeibeamten) könnte sich aber ein Verbot schon darauf begründen, dass die Absicht bestände, dass das Bild veröffentlicht werden soll. Allerdings müsste dann schon ein konkreter Verdacht bestehen und nicht eine bloße Vermutung.

Falls das nicht klar geworden ist, jemanden auf dem eigenen Grundstück gegen seinen Willen zu fotografieren ist ein Eingriff in die Intimsphäre.

Falls das nicht klar geworden ist...  auch nicht durch die anderen Antworten... diese Behauptung ist Blödsinn.

btw: ich habe die gelinkte Seite durchgelesen, stimmt, der Verfasser hat Recht... aber auch er verbietet kein bloßes Fotografieren. Ich befürchte, du interpretierst da was rein, was nicht zutrifft.

TheGrow  23.07.2015, 22:05
@furbo

Hallo furbo,

auch hier gibt's einen Daumen hoch von mir.

Sachlich und rechtlich völlig richtige Ergänzung.

DepravedGirl  23.07.2015, 22:44
@furbo

Und was ist mit diesem Abschnitt -->

auch nicht in solchen Momenten, in denen durch eine Fotografie die Menschenwürde des Abgelichteten verletzt wird

P.S -->

Toll dass TheGrow und Aalfred2 jetzt noch eine dritte Person zur Unterstützung bekommen haben.

DepravedGirl  23.07.2015, 22:55
@DepravedGirl

@ Aalfred2 -->

Warum ich das persönlich nehme ???

Zitate von euch -->

bevor man sie als Beleg für seine unsinnigen Behauptungen anführt.

und

Ein Blick ins Gesetz, erspart's Gesschwätz

und

Ich frage mich hier immer wieder, ob sich einige User überhaupt durchlesen, was in den Link den sie anführen überhaupt drin steht.

und

Das ist genauso, als wenn mich Jemand Fragt, wie man eine Torte herstellt und ich poste einen Link über einen Hackbraten.

Hättet ihr mich mit solchen Sätzen nicht versucht schlecht zu machen dann wäre ich auch nicht wütend geworden !

TheGrow  23.07.2015, 23:21
@DepravedGirl

Zeig dem Fragesteller einfach

  1. das Gesetz,
  2. den entsprechenden Paragraphen,
  3. den entsprechenden Absatz,
  4. den entsprechenden Satz

auf den sich Deine Behauptung stützt.

Dir wird von zahlreichen Usern mehr als ausführlich dargelegt, dass Du hier eine rechtlich unzutreffende Behauptung aufgestellt hast. Aber statt mal in Betracht zu ziehen, dass die anderen User vielleicht doch recht haben, führst Du hier immer wieder die selben Zitate aus dem Internet  an, die sich aber nicht rechtlich begründen lassen.

furbo  23.07.2015, 23:36
@DepravedGirl

Gerade der Begriff der "Würde" ist sehr schwer zu fassen und wird kaum durch ein Gartenfoto beeinträchtigt. Definiere bitte "Würde".

Du bist In die falsche Richtung galoppiert und versuchst nun, diese falsche Ansicht als richtig zu verkaufen. Einfacher wäre es, zuzugeben, falsch zu liegen..

Bitterkraut  24.07.2015, 18:59
@DepravedGirl

Die Polizei darf gar keine Rechtauskünfte geben, und warum fragt jemand eine Laiengemeinde, wenn er doch angeblich schon eine Atnwort von einem Juristen hat?

Bitterkraut  24.07.2015, 19:01
@DepravedGirl

Inwiefern wird denn, wenn man jemanden mit seinem Auto fotografiert, die Menschwürde verletzt? Gehts noch?

Wenn du jemanden in seinem Erbrochenen fotografieren würdest, dann wär vielleicht die Menschenwürde verletzt, aber nicht in oder an einem Auto..

AalFred2  24.07.2015, 20:04
@furbo

Danke.

AalFred2  24.07.2015, 20:13
@DepravedGirl

Das Problem ist, dass in diesem Forum eine Menge Teilnehmer Antworten zu rechtlichen Frage geben, die nicht auf juristischen Kenntnissen sondern auf Bauchgefühl beruhen. Im dümmsten Fall verlässt sich dann jemand darauf. Du hast solches getan und zudem noch §§ angeführt, die du entweder nicht gelesen oder nicht verstanden hattest. Um den Fragenden über die Fehlerhaftigkeit aufzuklären kommentiere ich solche Antworten. Ich wollte dir nicht persönlich zu Nahe treten, bitte dich aber, bei Rechtsfragen nur dann zu antowrten, wenn du es wirklich weisst.

DepravedGirl  27.07.2015, 07:25
@Bitterkraut

Von einem Auto steht nirgends was ! Fotografiert wurde auf dem eigenen Grundstück des Fragestellers und nicht an dessen Auto !

DepravedGirl  27.07.2015, 07:25
@Bitterkraut

Wieso unterstellst du dem Fragesteller er würde lügen ???

DepravedGirl  27.07.2015, 07:27
@AalFred2

Ich wollte dir nicht persönlich zu Nahe treten,

Gut, genau das wollte ich hören, damit ist die Sache erledigt.