Darf mein Arbeitgeber mir die Haarfarbe verbieten?
Hallo.
Ich habe ein kleines Problem. Und zwar habe ich mir meine Haare vor ca. einem Jahr kurz machen lassen(an den Seiten Kurz, oben drauf lang), peppig und llocker und dann blondiert. Es kam bei der Arbeit (bei meinem Chef) sehr gut (Ich arbeite im Einzelhandel, seit 3 jahren in dem unternehmen bei den Trenduhren etc) Jetzt habe ich vor 2 wochen meine Haarfarbe geändert, weil mir das nicht mehr gefallen hat. Nun bin ich an den Seiten dunkel(braun) und oben ein schönes (nicht zu auffälliges) helleres rot. ALso nicht punkig oder so, bisschen leuchtender aber trotzdem (finde ich) passend zum Trendbereich meiner Abteilung.
Meinem ABteilungsleiter hat das sehr gefallen, nun kam der Bereichsleiter und gab ihm die Anweisung mir zu sagen, dass meine Haarfarbe unangemessen ist und ich sie umfärben soll. Ich bin zum BR gegangen und hab mich informiert, aber leider nur eine schwammige aussage bekommen. Er würde mich aber unterstützen. Auf eine Art möchte ich nicht, dass das Unternehmen alles mit uns Angestellten machen kann, auf der anderen Seite habe ich Angst meinen Arbeitsplatz zu verlieren wenn ich mich quer stelle.
Was kann ich nun machen?!
4 Antworten
Unter gewissen Umständen darf er dir vorschreiben wie du dich zu kleiden, schminken,....usw. hast. Färbe dir die Haare doch einfach noch ein Mal. Das ist es nicht Wert seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Außerdem klang blond besser als zweifarbig.
ich glaub, das darf der arbeitsgeber generell nicht machen, also dich feuern, weil du ihm nicht gefällst. aber wenn du kunden damit verscheuchst (was ich nicht glaube) dann glaub ich, darf er das :S
Besser drauf hören. Wenn dir dein Arbeitsplatz wirklich wichtig ist ? Viel Glück
Ich greife sogleich Deine eigenen Worte auf:
Auf eine Art möchte ich nicht, dass das Unternehmen alles mit uns Angestellten machen kann, auf der anderen Seite habe ich Angst, meinen Arbeitsplatz zu verlieren, wenn ich mich quer stelle.
Genauso ist es!
Einerseits hast Du Persönlichkeitsrechte bzw. Selbstbestimmung, andererseits ist es nun mal so, dass bestimmte Berufsgruppen ein bestimmtes Erscheinungsbild einschließlich Kleidung bzw. Outfit darlegen sollen bzw. müssen. Dieses Gebot steht gegebenfalls über den Persönlichkeitsrechten!
Im Prinzip hat der Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte diesbezüglich das Sagen, und ich empfehle Dir, Dich daran zu halten.
Was nutzt es Dir, wenn Du auf Deinem Recht bzw. vermeintlichen Recht beharrst, aber damit rechnen musst, Deine Arbeitsstelle zu verlieren?!
Wenn Du im Einzelhandel arbeitest und mit Kunden zu tun hast, ist es empfehlenswert, möglichst dezent bzw. unauffällig in Erscheinung zu treten (und nicht wie ein "bunter Vogel"!); das wirkt solide und vertrauenswürdig in den Köpfen vieler Leute.
Es war schon immer so, dass man sich Berufsleben anpassen musste bzw. muss und nicht machen kann, was man will. Das gilt auch heute noch. Ich musste beruflich diese Erfahrung auch machen.