Darf mein Arbeitgeber meinen Arzt anrufen und um Auskunft vordern?

11 Antworten

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Wenn der Arbeitnehmer die Arbeitszeit für einen Behandlungstermin unterbrochen hat ist der Arbeitgeber berechtigt sich dieses nachweisen zu lassen.

Üblicherweise lässt sich der Arbeitgeber durch eine Bescheinigung des Arztes bestätigen.

In Ihrem Fall hat der Arbeitgeber in der Zaharztpraxis angerufen. Der Arzt darf darüber Auskunft geben dass Sie einen Behandlungstermin wahrgenommen haben.

Der Arzt darf keine Auskunft hinsichtlich der Diagnose und der weiteren Behandlung geben,

Wie ist denn das Arbeitsklima in Ihrer Firma?

Wenn es ansonsten normal ist, sollten sie wie folgt vorgehen:

Sagen Sie Ihrer Chefin dass Sie es als Vertrauensbruch empfinden wenn diese hinter Ihrem Rücken bei Ihrem Zahnarzt anruft. Teilen Sie der Chefin mit dass Sie gerne bereit sind, mittels einer schriftlichen Bescheinigung des Arztes, nachzuweisen dass Sie den angekündigten Behandlungstermin tatsächlich wahrgenommen haben.

Wenn das Klima in Richtung Mobbing geht sollten Sie auf jeden Fall ein Mobbingtagebuch führen bzw. über den Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber nachdenken.

Peter Kleinsorge

Becco2207 
Beitragsersteller
 17.03.2010, 09:37

Ich wollte mich bedanken für die tolle unterstützung! bei allen , danke!!!! ja , meine chefin hat wohl gemerkt das es ganz schön überzogen von ihr reagiert war... Natürlich habe ich eine Bestättigung vom Arzt... Sie warf mir aber auch noch vor , da extra angerufen zu haben um mir nicht mehr die möglichkeit geben zu können eine bescheinigung zu holen , also ging sie ja schon davon aus das ich keine habe !!!! und dann soll man noch 200 % auf der arbeit geben , wenn einem sowas unterstellt wird!!! UND , ich habe mir NICHTS zu schulden kommen lassen!!! aber das ist deutschland , wird man noch in a... getreten! aber danke nochmal an alle die mich unterstüzt haben. Nächster schritt , Vorstand!!! Na dann , auf ein tolles zusammen arbeiten und super arbeitsklima!!!

Der Arbeitgeber darf natürlich in der Arztpraxis anrufen. Meines Wissens gibt es dagegen keine gesetzliche Grundlage, abgesehen davon, dass das natürlich ein ganz schlechter Stil ist.

ABER:

In der Praxis darf man natürlich keinerlei Auskunft geben, noch nicht einmal darüber, ob der betreffende Patient überhaupt dort war.

Für die Frage nach der Anwesenheit in einer Arztpraxis gibt es entsprechende Vordrucke, die dem Patienten bei Bedarf zur Vorlage beim Arbeitgeber ausgestellt werden.

sie darf anrufen. aber wo ist denn ihr vertrauen?? der arzt /die sprechstundenhilfe darf aber keinerlei auskunft erteilen. weder ob du da warst, noch was gemacht wurde. du kannst dir vom arzt nur eine bescheinungung ausstellen lassen, von wann bis wann du dort warst. mehr geht deine chefin wirklich nicht an.

Eigentlich steht ja der Arzt unter Schweigepflicht, ich weiß nur nicht ob das mit dazu gehört Auskunft zu geben ob man da war oder nicht. Und selbst, wenn. Verlangen die dann auch 3 bis 5 EUR wie bei der schriftlichen Bestätigung. Algemein ist es eine Frechheit von deiner Arbeitgeberin und ich denke nicht das sie sich die Auskunft einholen darf, vor allem weil ja das Risiko da ist, das du nie weißt wer am anden Ende wirklich ist.

Nein,normalerweise darf sie das nicht!!Auch der Arzt darf darüber keine Auskunft geben.Hat ers doch getan,würd ich mir sie beide vorknöpfen!