Darf man Statistiken/Studien einfach verwenden?
Welche Statistiken darf man verwenden? Oder darf man sie nicht verwenden, beispielsweise in einem Text oder Video, wenn man nicht die Rechte daran hat?
Beispielsweise wenn man ein Diagramm einbinden/einblenden möchte.
LG Katharina Hohenfels
4 Antworten
Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schreibt in § 2 Geschützte Werke:
"(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, [...]
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst [...]
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen."
Eine Studie kann ein Sprachwerk sein, je nach Schöpfungshöhe.
"Eine Statistik" ist kein Werk, sondern eine Lehre. Statistik „ist die Lehre von Methoden zum Umgang mit quantitativen Informationen“.
Eine statistische Darstellung wird in der Umgangssprache aber häufig "Statistik" genannt. Eine statistische Darstellung kann ein geschütztes wissenschaftliches Werk darstellen nach Nummer 7 oben.
Die grafische Umsetzung von Zahlen mit Hilfe von Formen und Farben kann ein Werk der bildenden Künste sein, siehe Nummer 4 oben.
"einbinden/einblenden" darfst du alles, was nicht kriminell ist, aber verbreiten oder öffentlich zugänglich machen, also im Internet zeigen, darfst du ein geschütztes Werk im Grunde nur mit einer UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten durch den Rechte-Inhaber.
Diese Regel steht in UrhG § 15 Allgemeines. Die Ausnahmen von dieser Regel stehen in UrhG Abschnitt 6 Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen.
Die wichtigste Ausnahme lautet: § 51 Zitate.
Dort steht auch, unter welchen engen Bedingungen ein Zitat zulässig ist. Mehr dazu im Internet, am besten auf die Argumente von Anwälten hören! Und nicht vergessen:
§ 62 Änderungsverbot § 63 Quellenangabe
Denn wenn man das vergisst, oder falls ein Zitat umfangreicher ist als zulässig, greifen aus dem UrhG unter anderem
§ 63a Gesetzliche Vergütungsansprüche
§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz § 97a Abmahnung
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn die Statistik offen zugänglich ist oder du einen entsprechenden Zugang hast (z.B. bei Statista), oder wenn du Zugang zum Buch oder zur Zeitschrift hast, in der die Statistik bzw. Grafik erschienen ist.
Natürlich musst du immer die Quelle angeben.
Es geht nicht um eine speziell, aber sie wäre es beispielsweise mit einer Grafik von den Hallmarks of Ageing?
Statistiken und Studien darf man verwenden, indem man sie zitiert, zusammenfasst oder auf sie verweist. Erlaubt ist nur nicht, Inhalte ohne Quelle zu verwenden oder Werke komplett zu kopieren, ohne sich damit auseinanderzusetzen (Zitatrecht).
Mit Qullenangabe und solange die Quelle halbwegs seriös ist sowie offen zugänglich ist da kein Problem
Auf welcher Gesetzes-Grundlage basiert deine Behauptung? Darf ich einfach eine Grafik aus deinem wissenschaftlichen Werk kopieren und in mein wissenschaftliches Werk einfügen, um es zu veröffentlichen und zu verbreiten, nur weil ich zu faul bin, selbst eine Grafik zu erstellen?
Wenn man die Quelle angibt und die Grafik nicht als seine eigene verkauft gibt es da kein Problem. Manche Statistiken kann man z.b. gar nicht selbst erstellen wenn man eine Facharbeit über eine Region schreibt, kann man wohl schlecht sein eigenes auf eigenen Messungen basierendes Klimadiagramm erstellen. Da kann man ohne Probleme ein fremdes einfügen. Auch wenn die Forschungsarbeit auf andere Forsvhungen eingeht oder sie als Grundlage hat kann man ohne Probleme fremde Statistiken einfügen.
Grade auch bei Arbeiten in Sozialkunde kann man wohl schlecht eigene Befragungen durchführen da nimmt man sich dann Statistiken aus dem Netz und argumentiert mit diesen
Auch bei Jugend Forscht wo es besonders um die eigene Forschung geht füge ich häufig fremde Grafen und Bilder ein an denen oder mit denen ich dann arbeite... bis jetzt hatte ich nie Probleme damit
Und solange man die Quelle angibt verstößt man auch nicht gegen das Urheberrecht
Wir müssen hier schon unterscheiden zwischen
A) Fakten, darunter auch Zahlen, und
B) die kreative Verarbeitung dieser Fakten und Zahlen in Form von
- "4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst"
- "7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen." (UrhG § 2 Geschützte Werke Absatz 1)!!!
A) sind nicht geschützt als Werk im Sinne von UrhG § 2.
B) sind meist geschützt als Werk im Sinne von UrhG § 2.
Meinen Studenten rate ich daher:
Nimm die Daten, die sind frei, und bastel selber eine Grafik - oder lass Excell das für dich erledigen (oder eines der vielen Gratis-Diagramme-Programme)!
Dann schreib dazu: "Quelle: Eigene Darstellung, nach den Befunden von Mustermann 2019, Seite 23." (Mit der kompletten Quellenangabe im Literaturverzeichnis, latürnich!)
Oder:
Nimm die Darstellung von Mustermann, aber nur dann, wenn du dich inhaltlich und formal mit dieser Darstellung von Mustermann auseinandersetzt!
Oder:
Du bist sicher, dass die Darstellung von Mustermann nicht die nötige Schöpfungshöhe erreicht hat, um geschützt zu sein als Nr. 4 oder als Nr. 7 UrhG § 2 Geschützte Werke Absatz 1! Dann tu damit, was du möchtest!
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn du sagst, um welche Grafik/Quelle es geht und wofür du sie brauchst, kann ich es auch präziser sagen.