Fotos als Malvorlage nutzen?
Hallo,
mich würde mal interessieren, inwiefern ich fremde Fotos für eigenständige Zeichnungen und Gemälde verwenden darf, ohne dabei gegen Urheberrechte zu verstoßen. Dass ich ein Foto nicht eins zu eins abmalen darf weiß ich bereits. Aber wie sieht es beispielsweise aus, wenn ich eine ganz neue Idee habe, in der viele Elemente eingebunden werden sollen und ich für einzelne Bildelemente verschiedene Fotovorlagen nutzen möchte?
Bsp.: Ich möchte eine Landschaft malen, wo ein Vogel (welcher spielt jetzt mal keine Rolle) auf bsw. einem Pfosten sitzt. Angenommen, ich kann die Landschaft ohne Vorlage malen, oder die Vorlage habe ich selbst, aber den Vogel, den ich einbauen möchte, habe ich nicht als Vorlage. Darf ich mir dann ein passendes Foto aus dem Internet kopieren und in gemalter Form im Gemälde verwenden?
Gibt es da einen bestimmten Prozentsatz, wann ein eigenständiges Werk entstanden ist und das Urheberrecht auf das verwendete Foto nicht mehr greift?
Danke schon mal im Vorraus für eine Antwort.
LG
3 Antworten
Bei einem eigenen Werk, welches sich fremder Vorlagen bedient muß auf jeden Fall eine eigene Leistung erkennbar sein und überwiegen. Prozentsätze.
Wenn du Fotos als Referenzmaterial deiner eigenen Bilder nimmst und dabei eine eigene Schöpfungshöhe deutlich zu erkennen ist, sollte das keine Probleme für dich geben.
Ich sehe da kein Problem drin, wenn du einzelne Fotos als Referenzmaterial nimmst und die Vögel dann zu einem Gesamtkunstwerk zusammenfügst. Was Verfremdung angeht, meine ich mal gelesen zu haben, dass mindestens 80% neugeschaffen worden sein müßten, aber ob ich das noch richtig im Kopf hab weiß ich nicht.
Aber für dich geht es ja in erster Linie wirklich darum Referenzmaterial von Tieren zu haben - wenn du die selbst zeichnest und neu arranigerst, sollte da genügend eigene Leistung in deinem Bild stecken. Sagt zumindest mein gesunder Menschenverstand...
Nagut. Erstmal danke für eure Antworten. :)
Ich denke mal, dass man diese Sache nicht in Zahlen und Prozentsätzen regeln kann. Es ist ein spezieller Fall und müsste wahrscheinlich individuell gehandhabt werden. Meine persönliche Einschätzung hierzu ist, dass es auch in Abhängigkeit steht, wieviel Wiedererkennungswert das Tier von dem verwendeten Foto hat. Ich denke es macht einen Unterschied, ob ich einen Eisvogel nehme, der im Profil auf nem Ast sitz, den es tausendfach im Internet gibt (wer will da kommen und sagen "Das ist mein Foto!"), oder ob ich einen aus dem Wasser auftauchenden Eisvogel, am besten noch mit Fisch im Schnabel, nehme, der vielleicht von 10 Fotografen abgelichtet wurde und somit Seltenheitswert hat. Wenn dann ein Fotograf "seinen" Eisvogel wiedererkennt, sei das geschaffene Kunstwerk auch noch so ausgebaut und der Eisvogel noch so klein, denke ich, wenn er es wirklich will, kommt er mit ner Klage durch.
Ein Restrisiko denke ich besteht immer, wenn man Vorlagen einfach so nimmt, ohne sich vorher eine Erlaubnis zu holen. Mein Fazit, vorher fragen, versuchen, selbst zu fotografieren oder ein anderes Motiv wählen...
Es kommt sehr darauf an, wie stark das Original verändert wurde etc.
Wenn Du ein Bild nur für Dich selbst malen willst (also nicht verkaufen oder ins Internet stellen), brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen, das ist erlaubt.
Solange Du das gemalte Bild nur für Dich selbst nutzt ist das normalerweise ok. Du darfst es dann aber nicht ausstellen u.s.w.
Wenn Du schon Fotos aus dem Internet nutzt ist es meist relativ einfach den Urheber um Erlaubnis zu Fragen.
In ca. 95% aller Fälle wird der Urheber zustimmen, eventuell unter Auflagen, z.B. das Bild darf dann nicht verkauft werden u.s.w.
Sicherheitshalber immer nachfragen, ist im Internetzeitalter ja relativ einfach.
Gibt es denn feste Prozentsätze, nach denen man sich richten kann? Ich nehme mal einen Künstler als Beispiel. Harro Maass hat ja in seiner Gallerie surrealistische Bilder. http://www.harromaass.com/htm/surreal.html Das Bild mit den Seidenschwänzen soll mein Anschauungsbeispiel sein. Wenn ich nun hierfür von verschiedenen Fotografen die einzelnen Fotos der jeweiligen Vögel nehme, ist das rechtlich zulässig oder müsste ich mir wohl oder übel einen anderen Vogel malen, den ich selbst fotografieren kann?