Darf man sich schlägern?
Dürfen zwei Erwachsenene sich einvernehmlich schlägern? Was wenn die Polizei dazu kommt?
7 Antworten
Auf öffentlichem Grund ist das zumindest eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbuße geahndet werden, es kann auch seitens der Polizei Anzeige erstattet werden wegen versuchter Körperverletzung, ob einvernehmlich oder nicht. Verlege Deinen Fight-Club auf privates Terrain, da greifen wieder andere Gesetze.
Rechtlich gesehen könnt ihr, wenn jemand von EUCH verletzt wird etc., keine Schadensersatzansprüche (gegen den jeweils anderen) geltend machen, da ihr eingewilligt habt. Wenn dabei aber ein Dritter oder das Eigentum eines anderen beschädigt wird, kann es teuer für euch werden.
schlägern ist kein Wort der deutschen Sprache.
Vermutlich ist schlagen, prügeln gemeint .. also der Boxsport würde darunter fallen und ist wohl nicht verboten, weil sportlicher Wettkampf mit dem Risiko, aber nicht dem Ziel, den Gegner zu verletzen.
Was anderes wäre es, wenn das Ziel die tötung oder ernsthafte Verletzung wäre, etwa wie beim Duell vergangener Jahrhunderte.
Juristisch wäre es aber offenbar nicht ganz einfach .. wie der folgende Beitrag in eoinem Juristenforum zeigt.
https://www.juraforum.de/forum/t/waere-toetung-ibei-offiziellem-duell-strafbar.72158/
Die Frage ist sehr strittig.
Tatsächlich wäre es wohl allerhöchstens erlaubt, wenn es feste Regeln gibt und jeder jederzeit die Möglichkeit hat auszusteigen.
Ja, ABER in der Öffentlichkeit kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ferner sorgt die ganze Handlung für ein ordentliches Missverständnis. Die Polizei könnte die beiden gewaltsam/schmerzhaft trennen und hätte auch das Recht dazu!