Darf man sich im offenen Vollzug auch im Ausland aufhalten?
Wenn man im offenen Vollzug ist und zum Beispiel die Freundin im angrenzenden Ausland wohnt, darf man dann zu ihr?
7 Antworten
Das wird dir dein Bewährungshelfer sagen können.
Bei den meisten ist ein Aufenthalt im Ausland untersagt, damit du den deutschen Behörden immer zur Verfügung stehst.
Wenn deine Freundin im angrenzenden Ausland wohnt, muss sie notgedrungen zu dir kommen.
Nein.
Urlaub wird nur an einen Ort innerhalb des Geltungsbereichs des Strafvollzugsgesetzes gewährt.
Manche Gefangene bekommen Urlaub bewilligt, haben aber keine Urlaubsanschrift. Dann bleiben die in der JVA und dürfen dort ihren "Urlaub" verbringen.
Hey,
Leider darfst du deine Freundin nicht im Ausland besuchen.
Urlaub wird nur an einen Ort innerhalb des Geltungsbereichs des Strafvollzugsgesetzes gewährt.
Dann am besten an den Sozialberater der JVA wenden
Es wär ja kein Uraub in dem Sinne
Ich bin mir ziemlich sicher, dass du das nicht darfst. Es ist zwar ein offener Vollzug, aber wenn du mal im Ausland bist, dann könntest du theoretisch ganz leicht untertauchen.
Nein natürlich nicht!