Darf man Shisha Tabak gewerblich weiterverkaufen?
Hey Leute,
ich möchte Shisha-Tabak von einem Großhändler kaufen & über meinen Online-Shop dann den Tabak in kleinen Mengen weiterverkaufen.
Beispiel: Tabak-Packung 200 g. ( Großhändler ) Ich mache daraus 10 Packungen mit jeweils 20 g. Tabak & verkaufe diesen über meinen Onlineshop.
Ob dies nun Sinn macht sei mal dahingestellt, denn dahinter verbirgt sich eine andere Idee, diese ich natürlich hier nicht preisgebe, sorry :-) .... Meine Frage ist einfach nur, ob der Handel mit Shisha-Tabak so ohne weiteres in Deutschland erlaubt ist ?
( Große Menge einkaufen / kleinere Menge mit Gewinn weiterverkaufen )
Gewerbeanmeldung: Einzelhandel mit Tabakwaren, ist dies so richtig ?
Vielen Dank für Eure Hilfe !
5 Antworten
Hallo,
soweit ich weis geht das nicht, da du dann "unversteuerten" Tabak verkaufst. Jede Tabakdose hat eine Steuerbanderolle und diese darf nicht zerstört werden. Weil wenn sie auf ist, darf es nichtmehr verkauft werden, da die Mengenangabe nichtmehr stimmen könnte.
Wenn man es genau nimmt müssten Shishabars vom Gesetz her auch immer die ganze Dose verkaufen, da du keine Teilmengen einer versteuerten Dose verkaufen darfst.
Wenn du wirklich in die Branche mit Shishatabak etc einsteigen willst hole dir jemand an die Seite der sich zu 100000% damit auskennt sonst hast du verdammt schnell Probleme ;)
Hallo Kaad,
grundsätzlich sehe ich dabei keine Probleme. Ich habe z.B. derzeit einige Kunden , die ich bei der Gründung von Shisha- und E-Zigaretten-Shops begleite.
Vielmehr solltest Du Dir vor der Gewerbeanmeldung gedanken machen, welche Kosten auf dich zukommen und ob deine Idee tragfähig ist.
Was ist mit Steuern, Vertragswerke, Haftung, Rechtsform...
Sollte gehen, ansonsten einfach mal einen Termin mit der IHK machen.
Hi,
grundsätzlich spricht nichts dagegen. Du musst halt sämtlichen rechtlichen Regelungen einhalten wie z.B. Jugendfreigaben bzw. Altersbeschränkungen. Hier ist stationär die Rechtslage eindeutig, im Online-Bereich scheint es noch Diskussionen zu geben. Die Gefahr von Abmahnung ist also größer.
http://www.e-commerce-magazin.de/gesetzliche-vorgaben-beim-verkauf-von-altersbeschraenkten-waren
Gruß
Falke
Müsste schon passen