Darf man selbstgemachte badekugeln ohne weiteres verkaufen?

3 Antworten

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Wenn du mutig bist, kannst du es natürlich machen. Zuvor solltest du dich mit einem Stapel Gesetzestexten und Verordnungen auseinandersetzen.

Die erste Lektüre, die man zur Hand nehmen sollte, ist die Kosmetikverordnung sowie das sogenannte Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Hierin ist klar definiert, was beim Inverkehrbringen von kosmetischen Produkten beachtet werden muss. Zu den Kosmetikprodukten zählen übrigens nicht nur Cremes, Shampoos, Duschgele usw., sondern auch Seifen, Badekugeln, Badepralinen, Massagebuttern usw.

Seit dem Jahr 1999 müssen die Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten nach der einheitlich geregelten INCI-Nomeklatur (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) angegeben werden. Hiernach wird auch geregelt, dass die Deklaration in absteigender Reihenfolge der Konzentration im Endprodukt erfolgen muss.

Besonders wichtig bei der Deklaration ist die korrekte Angabe der sogenannten Allergene. Dies sind Stoffe, die als stark allergieauslösend gelten und in fast jedem Parfümöl sowie in ätherischen Ölen vorkommen. Hier muss man sich sämtliche Produktdatenblätter der Lieferanten aushändigen lassen und anhand dieser Angaben eine passende Deklaration vornehmen.

Der Verwendungszweck ist vor allem bei Produkten anzugeben, die vielleicht verwechselt werden könnten. Bei Badepralinen, Badeschokolade usw. sollte man also stets angeben, dass das Produkt nicht zum Verzehr geeignet ist.

Wer Seifen und andere Kosmetika nur hobbymäßig selber macht, kann natürlich die eigene Küche nutzen. Sobald man jedoch einen gewerblichen Verkauf plant, kann die Herstellung dort nicht erfolgen.

Prinzipiell gelten bei der Herstellung die Anforderungen der guten Herstellungspraxis (GMP – Good Manufacturing Practice). Hierunter werden die Vorgaben bzw. Anforderungen an die Herstellumgebung, die Herstellung selbst sowie die Qualitätssicherung verstanden. So müssen die Herstellräume zum Beispiel leicht zu reinigen und desinfizieren sein. Zudem muss die Herstellung jeder Produkt-Charge sorgfältig dokumentiert werden. Dies dient der Nachvollziehbarkeit des Herstellprozesses, falls es später mal Beschwerden, Reklamationen oder Nachfragen geben sollte. Auch die Qualitätssicherung ist wichtig und obliegt einer sorgfältigen Dokumentation.

Die genauen Vorgaben bzw. Wünsche sind von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde anderes geregelt.

Jeder Produktionsansatz hat eine eigene Charge, die separat und wirklich korrekt dokumentiert werden muss. Damit die Arbeit hierbei nicht zu groß wird, solltest du Produktionsansätze daher immer möglichst groß ausfallen.

Wer eigene Produkt herstellt, sollte auch über spezielle Versicherungen nachdenken. Die private Haftpflichtversicherung kommt dafür natürlich nicht infrage.

Auch das Eichgesetz muss beachtet werden. Dazu wird eine geeichte Waage benötigt, die auch nicht gerade günstig ist. Interessant sind auch die Verpackungsverordnungen und die gesetzlichen Bestimmungen bzgl. den Aufdrucken bzw. der Beschriftung.

Aber dies ist nur ein kleiner Teil der Dinge, welche du beachten solltest. Einen weiteren kurzen Abriss kannst du hier nachlesen:

https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/eu-kosmetikverordnung-1223-2009.html

https://www.ikw.org/fileadmin/ikw/downloads/Schoenheitspflege/2016-07-14_Allgemeine_Infos_fuer_Hersteller.pdf

Stell dir vor du mischt irgenewas das zusammen mit einem Shampu eina llergische Reaktion verursacht. Dann haftest du für deinen Sch..
Des weiteren gibt es viel Vorschriften im Handel.
Wende dich an die IHK, die berät dich. Die bieten auch Kurse an, für viele Themen.

Grundsätzlich kann man selbstgemachte Badekugeln verkaufen, du kannst auch ne selbstgestrickte Marsmission anbieten. Verboten ist das nicht. Aber macht man dabei was falsch reißen Sie einem den Kopf ab

du musst ein unternehmen anmelden

Gromscar 
Beitragsersteller
 25.12.2017, 01:38

das war's?

AbindieZukunft  25.12.2017, 01:48
@Gromscar

Ein klein(!) wenig mehr noch (siehe meine Antwort!).