In der eigenen Küche selbstgemachte Kekse im Internet verkaufen. Ist das erlaubt?
Hallo alle zusammen,
wenn ich mit einer eigenen Homepage selbstgemachte KEkse verkaufen will, brauche ich sicher einen Gewerbeschein. Aber gibt es dann noch mehr Auflagen oder Bestimmungen die ich erfüllen muss? Ich würde ja schließlich die Kekse in meiner eigenen Küche backen. Und was kostet denn so ein Gewerbeschein fürs Kleingewerbe? Und wie lange ist der gültig?
Muss man dies seinem Arbeitgeber mitteilen, obwohl das überhaupt nichts mit dem Gewerbe zu tun hat. Wäre dann ja so eine Art Hobby mit dem man etwas nebenbei verdient.
Vielen Dank im Voraus für Antworten. LG Sonni
7 Antworten
Wie die anderen schon sagen, Deine Küche und du selbst müssen ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen und das wird regelmäßig kontrolliert. Es wäre praktisch, wenn Freunde oder Bekannte von Dir ein Restaurant, Kneipe o.ä. hätten und dir die Küche für eine Zeit günstig z.V. stellen würden. Für ein Hobby ist das aber alles viel zu aufwändig und kompliziert.
Es ist durchaus möglich, dass Du Deinem Arbeitgeber gegenüber Informationspflichtig bist, gucke mal in Deinem Arbeitsvertrag nach. Eine Bekannte von mir war als Kosmetikerin selbstständig und da hat der Arbeitgeber ganz klar verlangt, dass sie ihr Gewerbe abmeldet bevor sie bei ihm anfängt. In wie weit Arbeitgeber das dürfen oder nicht, weiß ich allerdings nicht!
Ruf am besten mal beim Gesundheitsamt und der Stadt an. Die können dir alle Fragen beantworten. Deinem Chef solltest du es vorsichtshalber sagen. Wenn es über eine bestimmte Stundenzahl geht, kann man es als Zweitjob sehen und du könntest Schwierigkeiten bekommen.
Beim Gewerbeamt können die dir weiterhelfen, aber mit Lebensmittel ist es nicht einfach. (siehe A. 1) ein kleiner Gewerbeschein kostet ca. 15-25€ (in Hessen).
Die üblichen Hygiene- und Verpackungsvorschriften, die vom Ordnungsamt (respektive von der Gewerbeaufsicht) auch kontrolliert werden.