Darf man mit jeder Behinderung den Behinderten Parkplatz nutzen?
Darf jemand mit einer Geistigen-, Psychischen- oder Seelischen Behinderung den Behinderten Parkplatz auch benutzen oder gilt er nur für Körperliche Behinderungen? Ich hörte mal vor langen mal die Frage von einer Mutter eines Autistischen Kind ob sie mit ihm zusammen diesen Parkplatz nutzen darf? Ihre Begründung war das, wenn das Autistische Kind im Schwimmbad eine Reizüberflutung hat sie dann nicht weit zum Parkplatz laufen muss um mit ihm nachhause zu fahren. Darf man also auch wenn man eine andere Behinderungsform als Körperliche Behinderung hat den Behinderten Parkplatz nutzen?
18 Stimmen
Was soll ein behinderter Parkplatz sein? Meinst du Behinderten-Parkplatz?
Ja ich hab doch auch Behinderten Parkplatz geschrieben
Eben. Die Bedeutung eines Bindestrichs scheint dir nicht bekannt zu sein.
ja stimmt🫠🤓
6 Antworten
Einen Behindertenparkplatz darf man nur nutzen wann man einen entsprechenden Sonderparkausweis dafür hat.
Dieser Ausweis ist personengebunden. Heißt nur wenn die Person dabei ist die diesen Ausweis hat darf der Behindertenparkplatz genutzt werden.
Wie hier schon mehrfach angeführt wurde, um den Behindertenparkplatz nutzen zu können, braucht man den Sonderparkausweis.
Den bekommt man aber nur mit den Merkmalen "aG" oder "Bl" im Behindertenausweis und man muss diesen Sonderparkausweis auch beantragen beim Ordnungsamt.
Das Auslegen des Behindertenausweises legitimiert die Nutzung des Behindertenparkplatzes nicht.
Leider glauben viele Autofahrer, dass sie sich aus irgendeinem Grund einen Freibrief zur Nutzung dieses Parkplatzes selber ausstellen können und blockieren so diese meist sehr raren Parkplätze für diejenigen, die ihn wirklich brauchen.
Das tollste Argument finde ich immer, ist wenn jemand sagt, ich fahre ja sofort weg, wenn jemand kommt. Wie soll man dem parkenden Auto von hinten ansehen, dass der Fahrer sofort wegfährt, wenn man den Parkplatz nutzen will und darf. Bei manchen Argumenten fragt man sich manchmal wirklich, wo derjenige sein Hirn verloren hat.
Für die Nutzung des Behindertenparkplatzes ist der blaue Parkausweis notwendig. Diesen wiederum bekommt man nur mit aG oder Bl oder ganz bestimmten Fehlbildungen (bekann vorallem bei Contergangeschädigten, aber natürlich auch vergleichbare Behinderungen). Lediglich in Brandenburg und Berlin ist die Nutzung auch mit dem orangenen Parkausweis erlaubt. Die Nutzung allein mit den Schwerbehindertenausweis ist generell nicht erlaubt.
Bei Parkplätzen auf privaten Grundstücken gilt aber letztlich das Hausrecht. Sprich der Betreiber könnte grundsätzlich entscheiden, dass auch andere Personengruppen den Parkplatz nutzen können. In der Realität wird das eher selten der Fall sein. In der Realität wird da aber leider auch oft nicht wirklich durchgegriffen.
Wenn Du einen entsprechenden Ausweis und die Erlaubnis für einen solchen Parkplatz hast, dann ja! Ansonsten natürlich nicht!
Voraussetzung ist das Merkzeichen aG, nur dann darf man auf einem Behindertenparkplatz parken.
(aG heißt: Außergewöhnlich gehbehindert., zum Beispiel Rollstuhlfahrer, Menschen mit einer Spastik oder sonstigen Gehbehinderung).