Grundsicherung für geistig behindertes Kind mit Eigenheim?

3 Antworten

Hallo Maddy, Wir sind in der gleichen Situation, du kannst also davon ausgehen, dass meine Antwort korrekt ist. Wenn euer Sohn mit in eurem Haushalt lebt, bekommt er die Regelbedarfstufe 3, das sind derzeit 324 €. Dazu könnt ihr als Kosten der Unterkunft geltend machen: Heizkosten und alle Nebenkosten, die für das Haus anfallen ( anteilig nach Anzahl der im Haushalt lebenden Personen) Zusätzlich könnt ihr noch die Kreditzinsen anteilig ansetzen (NICHT jedoch die Tilgung.) So haben wir das anfangs auch gemacht. Bis die vom Amt anfingen, in diesen Kosten herumzukürzen.

Daraufhin haben wir mit unserem Sohn einen richtigen regulären Mietvertrag abgeschlossen. (Dafür braucht man vorübergehend einen Ergänzungsbetreuer) Da wurde es dann halt für das Amt nicht 20 € billiger, sondern 200 € teurer . ;-))   Außerdem wird euer Sohn durch den Abschluss eines Mietvertrages automatisch zum Haushaltsvorstand und erhält dann nicht mehr Regelbedarfstufe 3 sondern die volle Regelbedarfstufe 1 von derzeit 404 €.

Eine sehr gute Informationsquelle für derartige Fragen findet ihr hier:

http://www.bvkm.de/startseite.html

Und noch was: Wenn ihr das Ganze anleiert, passt bloß auf, dass die nicht versuchen, euch dafür das Kindergeld wegzunehmen! Das dürfen die nicht, sie probieren es aber immer wieder!

Alles Gute!

Grundsicherung nach dem SGB - Xll - vom Sozialamt steht einem Kind ab Vollendung des 18 Lebensjahres zu,wenn es dauerhaft volle Erwerbsgemindert ist !

Dann stünde ihm ab 2016 min.der Regelsatz von 404 € zu und dazu dann der Kopfanteil der Neben / Betriebs / Heizkosten,die werden durch die Personen im Haushalt geteilt.

Dazu könnte dann noch ein Mehrbedarf kommen,wenn z.B.eine aufwändige Ernährung benötigt wird.

Einkommen würde dann auf den Bedarf angerechnet,nach dem evtl.Freibeträge berücksichtigt worden.

Die Eltern würden nur dann noch zum Unterhalt herangezogen,wenn das Jahresbruttoeinkommen über 100 000 € liegen würde.