Darf man mit dem BF17 Führerschein eine Probefahrt machen wenn die eingetragene Person auf dem Beifahrersitz sitzt?
Hallo. Ich werde in eine paar Monaten 18. und möchte mir nun ein Auto kaufen. Den BF17 Schein habe ich bereits. Also darf ich bei einer Probefahrt selbst fahren? Vorausgesetzt eine eingetragene Person sitzt auf dem Beifahrersitz ?
Danke im voraus
4 Antworten
Der Führerschein ist ja nicht an ein bestimmtes Auto gebunden, also kannst Du mit jedem x-beliebigen Auto fahren, solange Dein Beifahrer dabei ist.
Es wäre nur mit dem Händler abzusprechen, dass auch Du fahren möchtest.
Rein rechtlich gesehen ja, wenn aber nun z.B. der Besitzer/Händler dies nicht zulässt, dann könnt ihr auch nicht dagegen angehen. Es gibt durchaus Händler, die Fahranfänger (und dazu gehört ein BF17er zwangsläufig und ohne nachzufragen) von Probefahrten ausschließen.
Kleines Bsp. ....mein Auto ist so versichert, dass nur Leute, die min. 25 sind, damit fahren dürfen. Rechtlich gesehen, darf mit meinem Auto also auch ein BF17er fahren, solang nix passiert ist alles gut. Wenn es passiert, würde meine Haftpflichtversicherung mich aber in Regress nehmen...und darauf wiederum hätte ich keine Lust ;-)
Fahren JA, das liegt aber dann meist am Händler. Das ist eine versicherungstechn. Angelegenheit.
Wenn der Verkäufer es erlaubt darfst du das.