Darf man mit BF17 Führerschein in Holland fahren?
Hallo, darf man mit einem BF17 Führerschein und einer eingetragenen Begleitperson ein deutsches Auto in Holland fahren? Die gleiche Regelung hat es hier ebenfalls. Theoretisch sollte es doch möglich sein, oder?
2 Antworten
Nein. Du hast keinen in den Niederlanden anerkannten Führerschein.
Du hast noch keinen überall anerkannten Kartenführerschein.
Du hast zwar eine vollwertige Fahrerlaubnis, die aber mittels der BF17-Bescheinigung erst einamal ermöglichst, innerhalb von Deutschland mit einem Begleiter auch vor dem 18. Geburtstag schon zu fahren. Diese Bescheinigung ist eine rein nationale Angelegenheit, sie gilt nur in Deutschland. Aus diesem Grund darf man auch nach dem 18. Geburtstag zwar in Deutschland mit dieser Bescheinigung schon allein fahren, aber auch das nur in Deutschland, bis man die Bescheinigung in den Kartenführerschein umgetauscht hat.
Ausnahme ist Österreich. Zwischen Deutschland und Österreicht wurde ein spezielles Abkommen geschlossen, wodurch österreichische L17-Fahrer in Deutschland fahren dürfen, mit der B17-Bescheinigung dann auch dort gefahren werden darf. Solange man noch nicht in den kartenführerschein umgetauscht hat, muss dort aber auch nach dem 18. Geburtstag ein Begleiter dabei sein.