Mit 18 Jahren aber BF17-Prüfbescheinigung in die Schweiz
Hei, darf ich mit 18 Jahren in die Schweiz fahren, wenn ich aber noch nur meine BF17-Prüfbescheinigung hab und den Führerschein selber noch nicht.. ?
4 Antworten
Mit BF17 hast du zwar eine vollertige Fahrerlaubnis der Klasse B, die lediglich die Auflage hat, dass bis zum 18. Geburtstag ein Begleiter dabei sein muss, - aber im Ausland wird diese BF17-Bescheinigung nicht als Fuehrerschein anerkannt. Das ist eine rein deutsche Sache. Daher kann man im Ausland erst fahren, wenn man den Kartenfuehrerschein in Haenden haelt.
Ausnahme ist Oesterreich, mit dem ein bilaterales Abkommen diesbezueglich besteht. In Oesterreich darf auch mit BF17 gefahren werden. Im Gegensatz zu Deutschland darf man dort aber ab dem 18. Geburtstag NICHT allein fahren. Solange man den Kartenfuehrerschein noch nicht hat und mit der BF17-Bescheinigung faehrt, muss in Oesterreich auch mit 18 noch ein Begleiter dabei sein. So war die Auskunft aus dem oest. Verkehrsministerium.
Wunderbar, danke :)
Wenn die Voraussetzungen des BF17 (Begleitperson) erfüllt sind, dann ja, aber nur dann !!
Wenn die Voraussetzungen des BF17 (Begleitperson) erfüllt sind, dann ja, aber nur dann !!
mit einem B17 darf man nicht in der Schweiz fahren, nicht einmal mit Begleitperson!!!!!
stimmt tatsächlich, habe ich nachgeprüft
Nein, du darfst jetztdamit nur noch inDeutschland fahren, nicht ml mehr in Österreich
In Oesterreich schon, - aber weiterhin mit Begleitperson.
Hallo
nein, das darfst du nicht
Aber diese Vorraussetzung erlischt ja mit dem Alter von 18 Jahren ?!