darf man mich als alleinerziehende mutter meine Dienste wilkuerlich ändern?

6 Antworten

Dienstpläne die fertig ausgegeben wurden dürfen nur noch bei sehr schwerwiegenden Gründen verändert werden (z.B. Krankheit von Kollegen). Ich selbst schreibe bei uns Dienstpläne, Veränderungen werden da nur nach Rücksprache mit den betroffenen Kollegen gemacht. Ich bin auf das Einverständnis der Kollegen angewiesen und auf die Bereitschaft auch mal einzuspringen. Dies einfach so zu machen finde ich einfach nicht in Ordnung, eine gesetzliche Grundlage gibt es nur dahingehend, dass eben nur die schwerwiegenden Gründe gelten.

Grundsätzlich:

Wie dein Kind betreut wird, ist dem Arbeitgeber egal, das ist deine Sache.

Aber:

Dienstpläne müssen min. 4 Tage im voraus feststehen, sind diese einmal akzeptiert, kann der Arbeitgeber sie nicht einfach wieder ändern.

Auch bei uns gibt es eine Betriebsvereinbarung, wo ausdrücklich geregelt ist das der Arbeitgeber maximal 4 Tage Dienständerungen mitzuteilen hat. Ansonsten regel ich das immer so, das ich bei meinem direkten Vorgesetzten wichtige Termine weit im Voraus melde! Ich denke auch dein Termin mit deiner Tochter steht seit längerer Zeit fest? Du hättest es daraufhin melden können, das du diese Termine extra auf die freien Tage gelegt hast und darum bittest das dies berücksichtigt wird. Wenn ein Arbeitgeber sowas rechtzeitig weiß, dann lässt es sich auch entsprechend planen. Hinterher kann ja jeder ankommen das er dies, das und jenes geplant hat. Freie Tage sind aber nicht mit geplanten Urlaub gleichzusetzen! Von daher denke ich, das du in dem Fall nicht im Recht bist und vermutlich keinen Anspruch auf diese Tage hast. Du solltest prüfen ob es eine Betriebsvereinbarungg gibt und zur Arbeitszeit eine Regelung getroffen wurde. Ansonsten mußt du eben den Termin verschieben und deinen Arbeitgeber rechtzeitig informieren das du diesen Termin hast! Dann kann er dies auch im Schichtplan berücksichtigen und weiß, das diese freien Tage nicht verschoben werden dürfen.

Alternative wäre, das du geplanten Urlaub nimmst und deine Termine in dieser Zeit legst.

Wir hatten im Bekanntenkreis einen fast identischen Fall - Sie war als Teilzeit im Verkauf, der Betrieb wusste um die 2 Kinder es wurde auch zugesagt, dass man dies berücksichtigen werden in der Einsatzplanung - stand aber wie immer nicht im Vertrag. Nachdem sich die Filiale entwickelte wurde sie immer öfter für Spätschichten und fast jedes Wochenende eingeplant, Urlaube verlegt, Freizeit von heute auf morgen umgeschmissen oder gar ganz gestrichen.

Sie hat eine Klage eingereicht, nachdem sie gekündigt wurde wegen angeblicher Arbeitsverweigerung, des öfteren Krank - anders waren wichtige Termine nicht einzuhalten - wegen der Kinder ect pp - sie unterlag !! Es fällt in das Direktionsrecht des Arbeitgebers, sie hätte ja sich einen andere passende Stelle suchen können - die Berufung läuft noch...

Niemand, auch ein alleinerziehende Mutter nicht, hat Anspruch auf bestimmte Dienstzeiten oder Urlaubstage. Auch besteht keinerlei Anspruch, Dienstplanänderungen abzulehnen und wegen privater Termie auf der ursprünglichen Fassung zu bestehen :-(

Andererseits darf dies nicht leichtfertig oder gar willkürlich erfolgen.

In dem Gespräch würde ich aber durchaus mal auf die ungleichmäßige Verteilung von Spätschichten hinweisen, mich mit dem Verdacht auf "Rachepläne" aber eher bedeckt halten. So etwas kommt bei den Dienstplanverantwortlichen wie Vorgesetzten überhaupt nicht gut an :-O

G imager761