Darf man Lieder umschreiben und aufführen?
Für ein Kindermusical möchten wir bekannte Popsongs nehmen, jedoch den Text passend umschreiben. Darf man das einfach so? Oder braucht man dazu eine Lizenz? Wo bekommt man diese?
Das Musical wird in einer Kirche aufgeführt, Eintritt ist kostenlos, es kommen vor allem Eltern und Freunde der Kinder.
2 Antworten
Da du kein Geld damit machst, denke ich wird das egal sein.. gibt genug Leute die sogar das original Lied covern.. also denke das wird kein Problem sein. ;)
Für den Text gilt UrhG Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen:
"Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. (...)"
Eine Ausnahme wird in § 24 erwähnt:
"(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."
Dies gilt aber keinesfalls für die Musik, sagt Absatz 2 ebenda:
"(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird."
Den Unterschied zwischen § 23 und § 24 erläutert diese Website: http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz
Gruß aus Berlin, Gerd