Benötige ich eine Lizenz, wenn ich ein Klavierstück spiele und dieses aufnehme und auf Instagram hochlade?

2 Antworten

Welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, wenn man ein fremdes Werk der Musik bearbeitet, wird hier recht anschaulich und korrekt beschrieben.

Dabei wird deutlich, dass der Arrangeur eines Stücks manchmal ein eigenes Urheberrecht erwirbt. Der Aufführende des Stücks muss dann beide Urheber, den Komponisten und den Arrangeur, um eine § 31 Einräumung von Nutzungsrechten nachsuchen - oder deren Vertragspartner, etwa die gema.de.

Anders kann es aussehen, wenn instagram mit der GEMA (oder mit dem Urheber selbst) eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet hat.

Wenn man Noten selbst erstellt, spart man Geld. Denn kopieren darf man sie nicht, steht in Absatz § 53 UrhG. Aber man erwirbt dadurch keine Aufführungs-Rechte.

Gruß aus Berlin, Gerd

Nein, ein Stück nachzuspielen ist überhaupt kein Problem.

424234 
Beitragsersteller
 14.09.2020, 16:32

Auch wenn ich die volle Länge abspiele und das Cover nicht von mir selbst erstellt wurde?

number11  14.09.2020, 16:33
@424234

Wenn es NICHT von dir ist, könnte es ein Problem werden. Wie willst du es denn hinzufügen? Üblicherweise kannst du in ner Story ja zb Musik hinzufügen, aber auf keinen Fall die volle Länge.

ohwehohach  14.09.2020, 16:37
@number11

Naja, dass zumindest die Länge keine Rolle spielt, dürfte spätestens seit dem Rechtsstreit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham klar sein. Klar, hier geht es um ein Sample, aber das macht eigentlich keinen Unterschied: Wenn eine unrechtmäßige Veröffentlichung vorliegt, dann liegt die ab der 1. Sekunde vor und die Länge ist unerheblich. Auch die angebliche "30-Sekunden-GEMA-Kulanzregel" ist ein Mythos.

424234 
Beitragsersteller
 14.09.2020, 16:40
@number11

Ich will das Lied selbst spielen, aber ich habe es nicht selbst geschrieben

424234 
Beitragsersteller
 14.09.2020, 16:41
@ohwehohach

soll heißen, nein, darf ich nicht? Solchen Schwachsinn hasse ich an Deutschland. Unnötiges Gesetz. Ich finde, das man keine Lizenz benötigen sollte, wenn man keinerlei Gewinn erreicht und z.B. eine Namensnennung vorliegt

ohwehohach  14.09.2020, 16:42
@424234

Das habe ich nicht gesagt. Ich habe nur gesagt: Wenn Du mit der Veröffentlichung eine Urheberrechtsverletzung begehst, dann ist die Länge des veröffentlichten Stücks egal.

424234 
Beitragsersteller
 14.09.2020, 16:43
@ohwehohach

Aber meine Frage ist ja, ob es eine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn ich das Video auf meinem privaten Instagram Account hochladen würde. (Zugriff darauf hätten ja nur meine Freunde)

ohwehohach  14.09.2020, 16:57
@424234

Es gibt durchaus Gerichtsurteile bezüglich Fotos, dass das Hochladen für einen begrenzten Personenkreis (z.B: bei Facebook oder in private Fotogalerien) keine Veröffentlichung darstellt, weil es ja nicht der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Da würde ich das mit solch einem Video doch mal ähnlich einschätzen. Aber hätte ich hierauf eine rechtssichere Antwort, dann hätte ich sie Dir auch gegeben ;-)