Darf man Kirschen pflücken wenn ein ast über die Straße ragt?

13 Antworten

Es sit schon Diebstahl, aber es wird als Mundraub gewertet und wird also nicht strafrechtlich verfolgt. Aber es ist Diebstahl.

mishiko  10.08.2012, 22:31

"Aber es ist Diebstahl."

so wie in etwa: haltet den dieb!!! er will mit MEINEM eigentum, von sage und schreibe, 7 ! stück, kirschen, flüchten! vergisst die paragraphen, leute, und zeigt euer herz!

Die Kirschen gehören dem Baumeigentümer solange sie dranhängen. Also darfst du sie nicht abnehmen.

Erst wenn sie abgefallen sind, darfst du sie aufheben und nehmen.

also, wenn es mein Kirschbaum wäre, würde ich nichts sagen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Besitzer da etwas dagegen hätte. ich habe mal unserem Kirschbaum in unserem Garten 2 Buben überrascht. Sie wollten vor Schreck, als sie mich sahen vom Baum springen. Da sagte ich ihnen: "ihr könnt oben bleiben und euch den Bauch vollschlagen, aber bitte fallt mir nicht runter". Da waren sie so verdutzt und erfreut, sie konnten es gar nicht glauben. Später waren wir richtig gute Kumpels. Ist aber schon eine ganze Weile her. Ich glaube, wenn man da schimpft, erreicht man das Gegenteil. Warum soll man nicht etwas großzügig sein. Wir haben früher auch Äpfel geklaut. Schmunzel... Liebe Grüße von bienemaus63

Eva49  11.08.2012, 09:44

Hallo, Biene,

Da haben die Buben bestimmt dumm geschaut, das kann ich mir vorstellen. Aber es ist ja oft so, dass Leute mit Obstbäumen mehr Obst haben, als sie selbst essen können.

Liebe Grüße

Eva

klar, du bist verpflichtet dazu, die kirschen zu pflücken, um eventuelle gefahren durch fallobst zu verhindern. ausserdem bist du verpflichtet dazu, einen kirsch-käsekuchen zu backen und mir ein stück vorbeizubringen!!^^

Nein..das darf man nicht..nichtmal vom Boden aufheben auch wenn sie auf der Straße liegen!!

mishiko  10.08.2012, 22:36

du irrst dich, liebe amdros. a pro pos, werden auch die gefiederten, "kirschen" diebe, gesetzlich," verfolgt"? SOKO amseldiebe, im garten?

eurofuchs2  10.08.2012, 17:04

Was auf dem Boden liegt darf vernascht werden, nur darf man nicht das fremde Bäumchen schütteln. ;-) (§ 911 BGB)

amdros  10.08.2012, 17:06
@eurofuchs2

Habe in einer Doku mal gehört..auch vom Boden nicht!?!?

eurofuchs2  10.08.2012, 17:07
@amdros

RTL Doku? Real Trash Live

amdros  10.08.2012, 17:11
@eurofuchs2

EF ..schau mal, habe ich eben in einer Antwort eines Rechtsexperten gefunden .. speziell eine Passage die ich kennzeichnen werde

Zitat: Unabhängig davon ist bereits fraglich, ob der Apfel herrenlos wird, wenn er vom Grundstück auf den öffentlichen Weg fällt.

§ 959 BGB setzt für die Annahme der Herrenlosigkeit die Absicht des Eigentümers voraus, den Besitz der Sache aufzugeben. Diesen Aufgabewillen kann man vielleicht nach einer gewissen Zeit unterstellen. Heißt für mich..erstmal noch gehört es mir..oder!!!!