Darf man Kirschen pflücken wenn ein ast über die Straße ragt?
Ich streite mich gerne mal mit meiner Freundin. Wir sind an einen Haus vorbei gegangen, wo ein Kirschbaum stand. (auf den Grundstück.) Ein Ast ragte über das Grundstück, auf die Straße (aber nicht auf den Boden). Sie sagt, das sie jetzt die Kirschen nehmen darf, die über die Straße ragen, weil das nicht mehr zum Grundstück gehört. Ich sage das man das nicht nehmen darf, weil der Baum auf den Grundstück steht, und man auch nicht beeinflussen kann wie der wächst (der ist jetzt schon groß). Und nur weil es über die Straße ragt beginnt der Ast auf den Grundstück. Wer hat recht? Darf man die Kirschen nehmen oder ist das Diebstahl?
13 Antworten
Es sit schon Diebstahl, aber es wird als Mundraub gewertet und wird also nicht strafrechtlich verfolgt. Aber es ist Diebstahl.
"Aber es ist Diebstahl."
so wie in etwa: haltet den dieb!!! er will mit MEINEM eigentum, von sage und schreibe, 7 ! stück, kirschen, flüchten! vergisst die paragraphen, leute, und zeigt euer herz!
Die Kirschen gehören dem Baumeigentümer solange sie dranhängen. Also darfst du sie nicht abnehmen.
Erst wenn sie abgefallen sind, darfst du sie aufheben und nehmen.
also, wenn es mein Kirschbaum wäre, würde ich nichts sagen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Besitzer da etwas dagegen hätte. ich habe mal unserem Kirschbaum in unserem Garten 2 Buben überrascht. Sie wollten vor Schreck, als sie mich sahen vom Baum springen. Da sagte ich ihnen: "ihr könnt oben bleiben und euch den Bauch vollschlagen, aber bitte fallt mir nicht runter". Da waren sie so verdutzt und erfreut, sie konnten es gar nicht glauben. Später waren wir richtig gute Kumpels. Ist aber schon eine ganze Weile her. Ich glaube, wenn man da schimpft, erreicht man das Gegenteil. Warum soll man nicht etwas großzügig sein. Wir haben früher auch Äpfel geklaut. Schmunzel... Liebe Grüße von bienemaus63
Hallo, Biene,
Da haben die Buben bestimmt dumm geschaut, das kann ich mir vorstellen. Aber es ist ja oft so, dass Leute mit Obstbäumen mehr Obst haben, als sie selbst essen können.
Liebe Grüße
Eva
klar, du bist verpflichtet dazu, die kirschen zu pflücken, um eventuelle gefahren durch fallobst zu verhindern. ausserdem bist du verpflichtet dazu, einen kirsch-käsekuchen zu backen und mir ein stück vorbeizubringen!!^^
Nein..das darf man nicht..nichtmal vom Boden aufheben auch wenn sie auf der Straße liegen!!
du irrst dich, liebe amdros. a pro pos, werden auch die gefiederten, "kirschen" diebe, gesetzlich," verfolgt"? SOKO amseldiebe, im garten?
Habe in einer Doku mal gehört..auch vom Boden nicht!?!?
RTL Doku? Real Trash Live
EF ..schau mal, habe ich eben in einer Antwort eines Rechtsexperten gefunden .. speziell eine Passage die ich kennzeichnen werde
Zitat: Unabhängig davon ist bereits fraglich, ob der Apfel herrenlos wird, wenn er vom Grundstück auf den öffentlichen Weg fällt.
§ 959 BGB setzt für die Annahme der Herrenlosigkeit die Absicht des Eigentümers voraus, den Besitz der Sache aufzugeben. Diesen Aufgabewillen kann man vielleicht nach einer gewissen Zeit unterstellen. Heißt für mich..erstmal noch gehört es mir..oder!!!!
Was auf dem Boden liegt darf vernascht werden, nur darf man nicht das fremde Bäumchen schütteln. ;-) (§ 911 BGB)