Darf man jemanden öffentlich zu einer Schlägerei herausfordern?
Also mal angenommen ein Politiker oder Wissenschaftler oder Sonstiges belästigt jemand anderen seinesgleichen verbal. Der andere hat dann endgültig die Schnauze voll und fordert den anderen auf, die Sache 1 gegen 1 zu klären (also eine Schlägerei). Da die ganze Sache auf Social Media abläuft, gibt es eine Menge Interessierte. Dürfte man so einen Kampf legal in der Öffentlichkeit durchführen (außerhalb der Arbeitszeiten und außerhalb vom Arbeitsgelände)? Und was für Konsequenzen hätte es z.B. bei den jeweiligen Arbeitgebern?
Ratschläge von Jedem sind hier erwünscht, seien sie noch so kurz. PS: Mich würds gern mal interessieren, was die Antwortgeber studieren bzw. als was sie arbeiten, damit ich nen ungefähren Eindruck hab, wie welche Berufsgruppe denkt (natürlich freiwillig).
18 Stimmen
10 Antworten
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 228 EinwilligungWer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
Ich denke wir sind uns einig, dass wenn eine Meinungsverschiedenheit z.B. unter Kollegen, mit Fäusten ausgetragen wird, das definitiv gegen "due guten Sitten verstößt". Damit wäre diese Konfliktlösung nach wie vor eine Straftat, namentlich eine Körperverletzung.
In der freien Wirtschaft dürfte das eine fristlose Kündigung zur Folge haben.
Als Beamter hätte das wohl eine Disziplinarmaßnahme mit anschließender Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zur Folge.
Eigentlich ist das eine Einzelfallentscheidung.
Wir haben das damals so gelernt: Wenn du die Szene auf Video aufnehmen würdest und 5 "normalen" Bürgern vorzeigen tätest und 4 davon sagen "Aber das geht doch nicht", verstößt es gegen die guten Sitten.
Naja, daran erkennt man wieder, dass die Ausbildung zum Polizisten jetzt gar nicht soooo gut sein muss :D
Aber wenns dich mehr interessiert, gibts dazu bestimmt einen (Rechts-)Kommentar. Einfach mal nach "Definition gute Sitten" googlen.
Alles klar. Vielen Dank für den Ratschlag.
Also.. Generell ist Körperverletzung verboten. Das gleiche gilt, so wie du es in deinem Absatz nennst, Belästigung. Und eine Straftat darf laut Gesetz nicht mit einer anderen beglichen werden. Heißt also bei einer Schlägerei, bekommst du Probleme mit dem Gesetz, und wahrscheinlich mit deinem Arbeitgeber.
PS: Ich bin Schüler, der 9. Klasse
Danke für die Antwort. Meinst du es wäre in Ordnung, wenn beide vor Gericht aussagen dass sie einverstanden waren mit der Schlägerei? Ich wünschte ich könnte meine Politiklehrer fragen.
Es gibt keine freiwillige Körperverletzung.
Laut Gesetz. Aber technisch gesehen gibt es Menschen die mit der richtigen Motivation blöd genug dazu sind.
Es gibt eine ,,freiwillige“ KV
Richtig, z.B. quasi jede Untersuchung beim Arzt (Spritzen geben etc.) Aber in dem Fall meinte er wohl §228 StGB;)
Ob ne KV beim Arzt überhaupt ne KV ist ist erstmal umstritten😅 aber wahrscheinlich meinte er das ;)
Sicher! Sogar eine gefährliche (mit Werkzeugen => Spritze). Deswegen musst du ja davor immer irgendwas unterschreiben :D Sonst würde ich meinen Zahnarzt ständig anzeigen ^^
Heißt aber nicht, das man sich mit ner Unterschrift prügeln darf.
Das ist genau das, was ich in meiner Antwort geschrieben habe. Danke für die Bestätigung.
Das kannst auch einfacher haben:
Achjaaaa vielen Dank. Ich hab diese Videos total vergessen. Muss mich mal erkundigen, ob sie damit durchgekommen sind ohne Konsequenzen. Aber Deutsche sind da bestimmt anders drauf.
Spannend wäre derart Schaukampf sicherlich.
Ja, nur wäre halt verboten...
Strafgesetzbuch (StGB) § 230 Strafantrag(1) Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Wenn sich zwei Arbeitnehmer treffen, um sich öffentlich auf die Fresse zu geben und dann auch noch
Da die ganze Sache auf Social Media abläuft, gibt es eine Menge Interessierte.
wird das auf jeden Fall öffentliches Interesse tangieren.
Da hast du eindeutig recht
2. Lj kauffrau für büromanagement
Vielen Dank für die Antwort
Vielen Dank. Diese Antwort war die bislang beeindruckendste. Was ich mich noch frage ist, ob diese guten Sitten festgeschrieben sind oder ob sie nur so eine Art dogmatische Verhaltenseinigung sind. Oder gibt es da eine Art Mechanismus?