Darf man jemanden öffentlich zu einer Schlägerei herausfordern?

Das geht doch nicht, hast du sie noch alle?!?!? 61%
Müsste eigentlich funktionieren 39%

18 Stimmen

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Das geht doch nicht, hast du sie noch alle?!?!?
Strafgesetzbuch (StGB) § 223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 228 Einwilligung

Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

Ich denke wir sind uns einig, dass wenn eine Meinungsverschiedenheit z.B. unter Kollegen, mit Fäusten ausgetragen wird, das definitiv gegen "due guten Sitten verstößt". Damit wäre diese Konfliktlösung nach wie vor eine Straftat, namentlich eine Körperverletzung.

In der freien Wirtschaft dürfte das eine fristlose Kündigung zur Folge haben.

Als Beamter hätte das wohl eine Disziplinarmaßnahme mit anschließender Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zur Folge.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
bs57beta 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 18:11

Vielen Dank. Diese Antwort war die bislang beeindruckendste. Was ich mich noch frage ist, ob diese guten Sitten festgeschrieben sind oder ob sie nur so eine Art dogmatische Verhaltenseinigung sind. Oder gibt es da eine Art Mechanismus?

Dommie1306  03.02.2020, 20:26
@bs57beta

Eigentlich ist das eine Einzelfallentscheidung.

Wir haben das damals so gelernt: Wenn du die Szene auf Video aufnehmen würdest und 5 "normalen" Bürgern vorzeigen tätest und 4 davon sagen "Aber das geht doch nicht", verstößt es gegen die guten Sitten.

Naja, daran erkennt man wieder, dass die Ausbildung zum Polizisten jetzt gar nicht soooo gut sein muss :D

Aber wenns dich mehr interessiert, gibts dazu bestimmt einen (Rechts-)Kommentar. Einfach mal nach "Definition gute Sitten" googlen.

bs57beta 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 20:33
@Dommie1306

Alles klar. Vielen Dank für den Ratschlag.

Das geht doch nicht, hast du sie noch alle?!?!?

Also.. Generell ist Körperverletzung verboten. Das gleiche gilt, so wie du es in deinem Absatz nennst, Belästigung. Und eine Straftat darf laut Gesetz nicht mit einer anderen beglichen werden. Heißt also bei einer Schlägerei, bekommst du Probleme mit dem Gesetz, und wahrscheinlich mit deinem Arbeitgeber.

PS: Ich bin Schüler, der 9. Klasse

bs57beta 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 06:27

Danke für die Antwort. Meinst du es wäre in Ordnung, wenn beide vor Gericht aussagen dass sie einverstanden waren mit der Schlägerei? Ich wünschte ich könnte meine Politiklehrer fragen.

MuffingamerHD1  03.02.2020, 06:37
@bs57beta

Es gibt keine freiwillige Körperverletzung.

bs57beta 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 06:41
@MuffingamerHD1

Laut Gesetz. Aber technisch gesehen gibt es Menschen die mit der richtigen Motivation blöd genug dazu sind.

Dommie1306  03.02.2020, 17:29
@nanfxD

Richtig, z.B. quasi jede Untersuchung beim Arzt (Spritzen geben etc.) Aber in dem Fall meinte er wohl §228 StGB;)

nanfxD  03.02.2020, 17:41
@Dommie1306

Ob ne KV beim Arzt überhaupt ne KV ist ist erstmal umstritten😅 aber wahrscheinlich meinte er das ;)

Dommie1306  03.02.2020, 17:42
@nanfxD

Sicher! Sogar eine gefährliche (mit Werkzeugen => Spritze). Deswegen musst du ja davor immer irgendwas unterschreiben :D Sonst würde ich meinen Zahnarzt ständig anzeigen ^^

MuffingamerHD1  08.02.2020, 11:08
@Dommie1306

Heißt aber nicht, das man sich mit ner Unterschrift prügeln darf.

Dommie1306  08.02.2020, 11:11
@MuffingamerHD1

Das ist genau das, was ich in meiner Antwort geschrieben habe. Danke für die Bestätigung.

Müsste eigentlich funktionieren

Das kannst auch einfacher haben:

https://www.youtube.com/watch?v=8USJNaJPfSs

bs57beta 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 06:34

Achjaaaa vielen Dank. Ich hab diese Videos total vergessen. Muss mich mal erkundigen, ob sie damit durchgekommen sind ohne Konsequenzen. Aber Deutsche sind da bestimmt anders drauf.

Müsste eigentlich funktionieren

Spannend wäre derart Schaukampf sicherlich.

Dommie1306  03.02.2020, 17:28

Ja, nur wäre halt verboten...

Strafgesetzbuch (StGB) § 230 Strafantrag

(1) Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Wenn sich zwei Arbeitnehmer treffen, um sich öffentlich auf die Fresse zu geben und dann auch noch

Da die ganze Sache auf Social Media abläuft, gibt es eine Menge Interessierte.

wird das auf jeden Fall öffentliches Interesse tangieren.

bs57beta 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 06:32

Da hast du eindeutig recht

Das geht doch nicht, hast du sie noch alle?!?!?

2. Lj kauffrau für büromanagement

bs57beta 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 06:33

Vielen Dank für die Antwort

Wtfoxsay  03.02.2020, 06:50
@bs57beta

Hätte dich eig ungern beleidigt xD. Könnte mir sowas vorstellen aber ob man die Personen danach ernst nimmt...

bs57beta 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 07:03
@Wtfoxsay

Achwas keine Ursache. Könnte mir vorstellen, dass man so einigermaßen an Bewunderung kommt.