Wie ist das mit den Zollbestimmungen? Mexiko-Reise
Hi, ich fliege mächstes Jahr nach Mexiko. Meine allererste Flugreise. und das erste mal außerhalb von Europa.
Jetzt gibt es dort sicherlich viele tolle sachen, zu kaufen wie Tequila, scharfe Gewürze, Andenken usw. Aber was darf ich überhaupt mit nach Deutschland nehmen. Wie ist das mit den Mengen ? ** Es gibt im Internet ja leider soooo viele Seiten. Aber welche ist seriös????**
Und muss ich alle Einkäufe beim Rückflug nach Deutschland anmelden? Oder nur bestimmte Sachen? Oder ab einer bestimmten Menge?
ich habe da echt gar keine Ahnung.Oder kann man das dann alles noch am Flughafen erfahren und notfalls Sachen die nicht mitdürfen wieder auspacken. Gibt es da so Infostände????
Würde mich über sinnvolle Antworten sehr freuen.
4 Antworten
Schau mal auf der Seite des Zoll's rein: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/rueckkehr-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html. Hier findest Du etliche Antworten. Wenn Du bei deiner Rückkehr nicht sicher bist, nimm den roten Ausgang. Dann erzählst Du den Zollbeamten, dass Du nicht sicher bist und sie helfen Dir. Einfach auspacken und da lassen geht aber nicht. Und dass du auf die Wertgrenze (430 Euro) Deiner insgesamt (also allles zusammen) achtest, können Sie von Dir erwarten - einen Taschenrechner mit Grundfunktionen hat mittlerweile bestimmt jedes Handy... (und Kopfrechnen oder auf Papier geht schließlich auch). (Es kann sein, dass Du z.b. mit einem falschn Umrechnungskurs arbeitest, dafür bestrafen Sie dich natürlich nicht, aber wenn die Freigrenze überschritten ist, musst ganz normal die Abgaben bezahlen - ohne Strafgebühr, wie gesagt, denn Du bist ja durch den roten Ausgang; gehst Du hingegen durch den grünen und wirst kontrolliert, und wird dabei festgestellt, dass Du Dich verrechnet hast, kommt eine Strafgebühr dazu! Der Zoll hat einen eigenen, veröffentlichten, Umrechnungskurs auf seiner Web-Seite.) Auch für Alkohol gibt es klare Grenzen, zusätzlich zu der allgemeinen Wertgrenze:
Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent
Gewürze sind so ein Grenzfall - da kann ich jetzt nicht genau sagen, was geht, und was verboten ist. Lebensmittel im allgemeinen dürfen grundsätzlich nicht nach Deutschalnd eingeführt werden. Andenken sind prinzipiell möglich - schau beim Zoll wegen der Einschränkungen; es kommt halt darauf an, was für Andenken Du kaufen willst.
Infostände gibt es so nicht, aber frag doch mal bei der Ausreise (oder vorher bei irgendeinem Zollamt), ob sie nicht eine Info-Broschüre oder ein Faltblatt haben. Haben sie nämlich normalerweise, wenn es nicht gerade alle ist.
(Wenn die offizielle Seite vom Zoll nicht "seriös" ist, weiß ich auch nicht mehr weiter... grins)
So war das mit dem "grundsätzlich" auch gemeint, nicht dass es absolut verboten ist. Ist vielleicht nicht klar genug ausgedrückt.Es war mir nur zu umständlich, hier genau die "ja's" und "nein's" auszuarbeiten. Eine Tüte Gummibärchen aus Mexico - kein Problem, eine Wurst (weil die so toll geschmeckt hat...) - großes Problem. Usw.
Offizielle als diese Seite geht es nicht.
- 200 Zigaretten
- 1 Liter Alkohol
- Einkäufe für 430EUR
- kein Fleisch
- keine Milchprodukte
- keine geschützten Tier- und Pflanzenarten
- viele andere Dinge auch nicht
Bist Du über der Freimenge musst Du beim Zoll anmelden und bezahlen. Fals Du versuchst ohne Anmeldung durchzukommen kostet es das doppelte und du riskierst ein Strafverfahren und die Beschlagnahmme der Souveniers.
Gewürze sind ok, ich würde allerdings darauf schauen, dass es keine offenen Gewürze in unbeschrifteten Tüten oder Beuteln sind, sondern mit offiziellem Etikett zumindest in spanischer Sprache. Wichtig ist auch, dass die Einfuhr von jeglichen tierischen Produkten verboten ist, also kein Honig, kein getrocknetes Fleisch, keine Produkte mit Ei, kein Käse, etc.
Pass auf, dass du keine Pflanzen, Samen und Tierprodukte mitnimmst, sind hier verboten (außer mit CITES-Bescheinigung). Aus Gürteltierpanzern od. Schildkrötenpanzern werden z.B. Musikinstrumente hergestellt, Kakteensamen wird verkauft, Krokoleder wird verkauft. Hier alles verboten. Ansonsten normale Zollregelungen.
ok, auf tote Tiere habe ich eh keine Lust :) Wenn Pflanzen und Samen verboten sind. Wie sieht es dann mit Gewürzen aus?
Sorry, wenn ich dich verbessern muss, aber der Punkt mit den Lebensmitteln stimmt SO nicht - die Einfuhr von Lebensmitteln ist nicht grundsätzlich verboten. Es gibt nur Beschränkungen z.B. speziell bei Lebensmitteln tierischer Herkunft. Ist aber auf der Zollseite auch recht gut beschrieben: