Darf man einen uniformierten Polizist nach seinem Ausweis fragen?

20 Antworten

Natürlich darfst du das verlangen, du kannst das auch von ihm verlangen bevor du deinen zeigt. Es könnte ja auch jemand sein, der nur die Uniform trägt aber in Wirklichkeit gar kein Polizist ist und das ist mittlerweile schon oft vorgekommen.

Lg

Mau00  19.03.2013, 00:04

Und was beweist dann ein Dienstausweis, den ich mit jedem Farbdrucker schöner und professioneller machen kann? Außerdem kennst du einen echten von einem gefälschten auseinander? Wohl eher nicht, oder? Also was beweist dann der Pappdeckel?

sakhr 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 00:12
@Mau00

Wir reden von Gesetz.

Ein Polizeifan kann die Ausrede haben, er möchte zu Fasching gehen.

Allerdings wenn er gefälschten Ausweis besitze, dann kann er nicht vom Gesetz entkommen, und die Strafe wäre sogar gravierend ^_^

Mau00  19.03.2013, 00:21
@sakhr

Aber der „Polizeifan" darf keine Uniform anziehen. Außerdem schau dir mal die Kostüme an, die man kaufen und tragen darf. Die haben nichts mit echten Uniformen gemein, denn das dürften sie auch überhaupt nicht! Übrigens fällt sowohl die Uniform, als auch der Ausweis unter den Missbrauch von Amtstitlen §132a StGB, wenn sich jemand als Polizist ausgibt. Da spielt es keine Rolle, ob er sich mit einem gefälschten Ausweis ausweist oder sich mit der Uniform ausweist, denn er gibt sich beidemale als Polizist aus. http://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html

sakhr 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 01:03
@Mau00

Ja, ja.

Nehmen wir an, jemand klaut den Anzug von Bekannten oder Verwandten und geht damit spazieren.

Bei der Stafprozess könnte er meinen, dass er ein mal im Leben es ausprobieren wollte, wie es sich fühlt, als Polizist rauszugehen.

Mit solche Ausrede könnte es eine Strafemilderung geben.

Allerdings, wenn er einen gefälschten Ausweis hätte, da gibt es kein Pardon.

sakhr 
Beitragsersteller
 18.03.2013, 23:43

Echt...Ich habe gehört, wenn man vorher das verlangt, wäre es eine Behinderung des Staats für ihre Aufgaben und somit ordnungswidrig?

Nehmen wir an, man verlangt das zuerst und der Polizist lehnt es ab.

Kann man dann den Polizisten anklagen; hätte man dann recht?

Wo steht sowas im Gesetz bitt?

Würde mich sehr interessieren? ^_^

ThankU

istme  18.03.2013, 23:50
@sakhr

Glaub nicht alles was dir im Internet erzählt wird.

Siehe auch das Urteil vom Oberlandesgericht Saarbrücken:

Polizeibeamte in zivil sind verpflichtet, sich auf Verlangen auszuweisen, sofern die Lage dies zulässt. Polizeibeamte in Uniform brauchen sich nicht auszuweisen (OLG Saarbrücken, VRS 47, 474).

sakhr 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 00:39
@istme

Ich lebe in Sachsen und nicht in Saarbrücken.

Ich werde Gesetz praktizieren und und das nutzen :D:

§ 8 SächsPolG(Gesetz) - Landesrecht Sachsen

Die Uniform reicht aus, um sich als Polizist im allgemeinen zu erkennen zu geben, trotzdem müssen die Polizisten ihren Namen nennen, wenn man dies wünscht.


Wikipedia sagt dazu:

Kennzeichnungspflicht für Polizisten
Bei der Kennzeichnungspflicht von Polizisten handelt es sich um die Pflicht zur individuellen Kennzeichnung von Polizisten im Einsatz. Diese ist zu unterscheiden von der Pflicht, einen Dienstausweis bei sich zu tragen und diesen auf Wunsch vorzuzeigen.


Polizisten müssen ab sofort Name oder Nummer tragen
In Berlin soll es nach jahrelangen Debatten nun so weit sein: Die Hauptstadt-Polizisten müssen an ihrer Uniform Schilder mit ihrem Namen oder einer Nummer tragen. Berlin ist damit das erste Bundesland, das die sogenannte Kennzeichnungspflicht einführt und auch umsetzt.

Quelle: http://short4u.de/5147a2cda2c28

Das scheint aber nur für Berlin zu gelten und nur bei Demos!

Mau00  19.03.2013, 00:48

Richtig gilt nur für Berlin und bei Demos. Wobei die Kennzeichnung bei Demos nicht individuell ist sondern es stehen nur Gruppennamen drauf z.B. 12/33 und diese Kennzeichnung tragen dann 10 Mann oder mehr. Zudem ist das mit den Namensschilder für die Brliner Kollegen mehr als stressig und auch gefährlich, wenn jeder den Namen kennt. Wir haben das Thema auch schon mal diskutiert und sind dann zu dem Schluss gekommen, dass wir uns alle das selbe Namensschild machen würden mit Meier oder Müller oder Huber!

sakhr 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 00:57
@Mau00

Ist das wirklich so schwer, eine Lösung zu finden???

Wie wäre es mit der DIENSTNUMMER als Schild...Wie die Autos ^_^.

Mau00  19.03.2013, 01:05
@sakhr

Das ist ein mehr als schwieriges Thema über das sich die Länder und die Polizeigewerkschaften schon ewig streiten. Es geht eigentlich mehr darum die Polizisten zu schützen vor Angriffen im privaten Umfeld oder auf die Familie der Kollegen. Das gab es schon alles und ist jetzt nicht aus der Luft gegriffen. Wenn nun ein Kollege einen etwas außergewöhnlichen Namen hat so ist es selbst für den dümmsten ein Leichtes rauszufinden, wo dieser wohnt. Aber wie gesagt machen sich unsere Politiker und die Gewerkschaften schon lange darüber Gedanken, wobei die Gewerkschaft ganz klar gegen eine Kennzeichnung ist.

sakhr 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 01:09
@Mau00

Kannst Du mich nicht verstehen.

Ich wäre auch gegen einen Namensschild.

Die Lösung wäre ein Dienstnummerschild.

Damit kann keine einen Zugriff im privaten Leben haben.

plannedliving  19.03.2013, 01:55
@sakhr

@sahkr

Das Argument des privaten Zugriffs ist keines und ein Ammenmärchen. In etlichen Ländern ist das Tragen des Namens seit Jahrzehnten Gang und Gebe. So auch in den USA. Hier trägt jeder Beamte seinen Namen.

Und so muss es auch sein. Es gibt schlichtweg keinen Grund für anonyme Beamte. Nur in gesonderten Fällen und Einsätzen begrüße ich die auszusetzende Kennzeichnungspflicht.

Zum Dienstnummernschild. Die Beamten in Berlin können zwischen ihrem Namen und einer Nummer wählen. Das wäre dann eine Dienstnummer.

An sich ist eine Dienstnummer jedoch keine adäquate Lösung und eine bewusste Täuschung. Es besteht kein Unterschied zum Namen, außer das eine Dienstnummer schneller verschleiert werden kann. Ein Zahlendreher genügt. Das ist nicht der Sinn des Ganzen. Eine Dienstnummer macht zudem nur Sinn, wenn man schnell an die Daten der Person dahinter gelangt, sonst bringt die Dienstnummer ebenfalls herzlich wenig und es kann die alte Regelung bestehen bleiben. Vielleicht ist genau das der wahre Grund für die ganzen Ammenmärchen?!

Ja selbstverständlich. Schließlich könnten Trickbetrüger auch Polizeiuniformen fälschen. Normalerweise zeigt ein Polizist dir immer zuerst seinen Dienstausweis, ohne das man danach fragt. Hat man ihn nicht richtig gesehen, darf man auch auf jeden Fall nochmal nachfragen, ob man ihn nochmal sehen kann. Dafür musst du keinen Grund nennen, es ist die Pflicht, des Polizisten, sich auszuweisen, bevor er irgend was von dir verlangt.

Mau00  19.03.2013, 00:00

Völlig falsch! Nur zivile Polizisten müssen sich ausweisen, aber keine uniformierten! Hat dir schon mal bei einer Verkehrskontrolle ein uniformierter Polizist seinen Ausweis gezeigt? Oder stell dir mal folgendes Szenario vor: Banküberfall und der Polizist rennt dem Räuber mit seinem Dienstausweis hinterher..... Frei nach dem Motto, stehenbleiben ich will ihnen doch nur meinen Ausweis zeigen ;-)

sakhr 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 00:08
@Mau00

Die Begründung ist total daneben.

Bist Du ein Beamter :D

Mau00  19.03.2013, 00:13
@sakhr

Ich hoffe dir ist aufgefallen, dass das etwas ironisch gemeint war und ja!

sakhr 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 00:44
@Mau00

und ja!

Du kannst Deine Kollegen den Rat geben, nur bei ordnungswidrigen Vorfällen die Menschen nach ausweis zu fragen, und nicht nach Lust und Laune, oder aus innere Komplexe.

Mach's gut.

Mau00  19.03.2013, 00:51
@sakhr

Sorry, aber die Polizei darf nun mal jederzeit jeden einer allgemeinen Personenkontrolle unterziehen genauso wie sie jeden Autofahrer jederzeit aufhalten darf, ob du nun damit einverstanden bist oder nicht!

Machs gut!

Er muß dir seinen Namen und seine Dienststelle nennen. Wenn er in Uniform ist und es keinen Zweifel dran geben kann, muß er sich nicht von dir zum Popanz machen lassen, in dem du auf den Dienstausweis bestehst. Je nach dem wird dir seine Identität spätestens In der Anzeige zuteil, die er gegen dich schreibt ; - )

sakhr 
Beitragsersteller
 21.03.2013, 01:36

Antwort schwach und gar nicht überzeugend ^_^.

So blöd bin ich nicht. Ich würde höfflich bleiben. Und eine Frage nach Ausweis steht als Recht des Betroffenen.

Damit kann er niemals eine Anzeige stellen, eher umgekehrt, wenn er es verweigert.

Er wird zumindest als Beamte schlechte Punkte bekommen, falls man sich nur für die Beschwerde zufrieden gibt, und somit hat er kaum Beförderungen als Beamte.

Soviel ich bis dahin mitbekommen habe ^_^.

freede  21.03.2013, 12:48
@sakhr

Die Antwort von Still ist soweit richtig!!!

Wenn du eine OWi- / Strafanzeige erhälst, dann bekommst du damit auch den Namen des Beamten (sogar schriftlich).

Ausgewiesen ist ein Polizeibeamter auch durch die Uniform (ganz besonders wenn er noch einen Streifenwagen dabei hat).

Und eine Frage nach Ausweis steht als Recht des Betroffenen.

Wie gesagt... nur bei zivilen Beamten. Ist erst ein paar Wochen her, dass man sich deshalb über mich beschwert hat weil ich mich in Uniform nicht ausgewiesen habe. Diese Beschwerde wurde (zu recht) zurückgewiesen.

Und dafür bekomme ich auch keine Punkte und werde trotzdem befördert.

Still  21.03.2013, 18:35
@sakhr

Das mit der Anzeige bezog sich eigentlich mehr darauf, dass der Beamte dich im Zusammenhang mit einem Fehlverhalten kontrolliert hat. Die Frage nach dem Dienstausweis ist lediglich blöd, jedoch nicht strafbar ; - )

solange du es nicht mit einem„gewissen”unterton tust ist es ok :)

sakhr 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 00:31

Ich stiime Dir voll zi.

Das Problem ist es, dass solche Idee oft vorkommt, wenn der Polizist sich unsympathisch verhält.

Ob man in solchem Fall keinen gewissen Unterton unkontrolliert gebrauchen könnte, ist eine andere Frage ^_^