Kirchlicher Ehrendoktor, was kann man damit machen?
Man kann sich ja in den USA einen Ehrendoktor kaufen und den dann auch im Namen tragen, OHNE sich der Amtsanmaßung oder ähnlichem schuldig zu machen. Ist es lächerlich, wenn man sich dann z.B. Dr. h.c. of Immortality, Miami Life Development Church (USA) nennt?
5 Antworten
Die MLDC ist eine in den Staaten anerkannte kirchliche Vereinigung, die daher auch Dr.-u.Prof.-Titel verleihen kann. Keiner kann dir verbieten diesen Titel zu führen. Auch spielt es keine Rolle wie du den Titel bekommen hast. Kaufen kann/darf man den Titel allerdings nicht, nur gegen eine Spende und/oder durch einen Vortrag an einer kirchl. Uni. Ist alles möglich und erlaubt. Bedingung dabei: Die Kirche muss in dem Lande anerkannt sein, wo dieser Titel verliehen wurde. Man hat diese Kirche (womit auch immer) gefördert und als Belohnung wird einem eine Ehrenwürde zu teil. Da ist nichts verwerfliches dabei. Bei der MLDC trifft das zu und somit kann der Titel auch geführt werden. Jedoch nur mit der Bezeichnung des Bereiches, wer den Titel verliehen hat und des Landes. Beispiel: Manfred Mustermann Prof. h.c. Dr. h.c. of Motivation Miami Life Develoment Church & Institute, U.S.A.
Schwieriger wird es jedoch beim Eintragen in den Perso. Da musst du dich bei deinem zust. Amt erkundigen. Ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber fragen kostet ja nichts. Gibt viele, die das auch im Perso führen.
Grundsätzlich ist es immer Ehrenhaft einer (eingetragenen!) Kirche zu helfen. Das muss aber jeder selber wissen.
Ausgezeichnet :) DH kommt morgen, ich darf heute aus irgendeinem Grund keine mehr verteilen!?!
Ehrendoktor der MLCD (Dr. h.c.) führt zur Hausdurchsuchung
Eigentlich hatte Sie alles richtig gemacht, dachte sich die GoMoPa-Userin. Wie so viele andere auch hat sie sich einen Ehrendoktortitel bei der Internet-Schnäppchenplattform Groupon.de gekauft. Sie las die Forenthemen und die Pressemeldung zum Umgang mit dem Doktor honoris causa (Dr.h.c.) auf GoMoPa.net aufmerksam durch und benannte sich korrekt mit dem Titel Dr.h.c. sowie dem Institut und Herkunftsort. Eben genauso wie es das Gesetz verlangt. Und trotzdem klingelte am 18. März 2013 die Polizei für eine Hausdurchsuchung. Die Staatsanwaltschaft Lübeck ermittelt wegen Titelmissbrauchs. Da der unechte Doktor für den Laien nicht von einem echten Titel zu unterscheiden war.
Zitat:
Ich hätte mir niemals diesen Doktortitel gekauft, wenn ich nicht bei GoMoPa gelesen hätte, dass ich ihn tragen darf, solange ich ihn korrekt angebe. Ich habe immer „Dr.h.c. of Alternative Health, MLCD Institute (USA)“ angegeben, also mit dem Kürzel für honoris causa, der Fachrichtung und Ort, von dem der Titel stammt. Und nun werde ich deswegen angezeigt, das verstehe ich nicht.
Die Verwirrung ist groß bei der Userin, sie meint alles richtig gemacht zu haben. Dr. Thomas Schulte von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte aus Berlin, erklärt dazu unmissverständlich:
Zitat:
Bei der Führung dieses Titels liegt eindeutig eine Straftat vor, weil für den flüchtigen Betrachter nicht zu erkennen ist, dass es sich nicht um einen akademischen Titel handelt. Das ist Täuschung und unter Umständen sogar Wettbewerbsverzerrung.
http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=1135&meldung=Kein-Spassdoktor-mehr-Dr-hc-fuehrt-zur-Hausdurchsuchung
Ehrengrad (Art. 68 Abs. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes) Ein ausländischer Ehrengrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes zur Verleihung berechtigten Hochschule oder anderen Stelle verliehen wurde, kann nach Maßgabe der für die Verleihung geltenden Rechtsvorschriften in der (originär; siehe Nr. 1.8.2.) verliehenen Form sowie in der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich üblichen Abkürzung unter Angabe der verleihenden Stelle geführt werden. Soweit erforderlich, kann diese Führungsform in die lateinische Schrift übertragen und eine wörtliche Übersetzung (in die deutsche Sprache) in Klammern hinzugefügt werden; dabei bilden dann Originalform bzw. die 2 Übertragung in die lateinische Schrift, Übersetzung und Hochschulangabe als Einheit die maßgebende Führungsform. Für ausländische Hochschultitel und Hochschultätigkeitsbezeichnungen sowie für Titel, die inländischen akademischen Graden gleich lauten oder ihnen zum Verwechseln ähnlich sind, gilt dies ebenfalls. Ausgeschlossen von der Führung sind ausländische Ehrengrade, wenn die ausländische Institution kein Recht zur Vergabe des entsprechenden Grades besitzt. Es gilt der Grundsatz, dass nur Ehrengrade solcher Hochschulen geführt werden dürfen, die auch zur Vergabe des entsprechenden (materiellen) Leistungsgrades befugt sind.
Die Führung eines Ehrendoktorgrad ist nur zulässig, wenn die den Ehrendoktorgrad verleihende Stelle zugleich auch zur Verleihung des materiellen Grades berechtigt ist oder jedenfalls die Berechtigung besitzt, das Promotionsverfahren (Aspirantur) durchzuführen (§ 34 a Abs. 3, S. 2 BerlHG).
Strafbar macht sich, wer unbefugt:
inländische oder ausländische akademische Grade und Titel oder öffentliche Würden führt (Bezeichnungen, akademische Grade, Titel, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solchen gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind) beziehungsweise trägt oder
inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, (Psychologischer) Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter oder die Bezeichnung öffentlich-rechtlich bestellter und vereidigter Sachverständiger führt oder
inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen trägt oder Amtsabzeichen führt (§ 132a StGB).
Der Erwerb eines, in dem Fall ominösen, Titels steht auch nicht unter Strafe. Aber das Führen des Titels. Wenn du dir den Wisch Papier übers Bett nagelst interessiert das Niemanden.
Ähnlich ist es mit den Radarwarngeräten. Der Erwerb ist straffrei, aber nicht der Einsatz.
Quelle:Strafgesetzbuch §132
So wie ich das verstanden habe, darf man den Titel führen, aber halt nur mit h.c. und Herkunft.
PS: §132a :)
halte ich für problematisch, denn h.c. ist auch Bestandteil des offiziellen Titels...
und der würde ja verliehen. Für Dr. h.c. gibt es ja keine Vorschriften, wann er verliehen werden darf.
Hierzulande klingt sowas entweder lächerlich oder, noch schlimmer, nach irgendeiner dubiosen Sekte.
ein Ehrendoktor wird dir verliehen, ein gekaufter Doktor ist wenig ehrenhaft, sondern eher wie du schreibst lächerlich.
Der wird ja für eine kleine Spende verliehen :D
Die Quelle wäre hilfreich. Habe gerade gesehen "unbefugt". Scheint aber alles sauber und ordnungsgemäß zu sein.