Darf man ein Kind auf dem Balkon aussperren?
Hallo liebe Community, In meiner heutigen Werte und Normen-Stunde haben wir uns mit einem Text beschäftigt, in dem ein Mann davon berichtet, wie sein Vater ihn als Kind, nachdem er es ihm angedroht hatte, eine Nacht lang auf dem Balkon ausgesperrt hat. Wir haben darüber diskutiert ob die Strafe angemessen war und zu meinem Schrecken meinte die Lehrerin, dass eine Nacht vielleicht ein wenig lang sei, zehn Minuten jedoch vollkommen angemessen seien und es ja gut sei, dass der Vater konsequent war. Nun möchte ich ihr einen Brief schreiben in dem ich ihr meinen Standpunkt erklären möchte. Nun meine Frage: Wie hat sich der Vater mit dem Aussperren des Kindes auf dem Balkon konkret strafbar gemacht? In meinen Augen liegen psychische Misshandlung, Köperverletzung durch die kälte und Fahrlässigkeit wegen des Balkons vor. Ich habe absolut keine Ahnung von Strafrecht und werfe gerade einfach nur mit Begriffen um mich, hätte jedoch gern eine klare Antwort (vielleicht auch mit dem zugehörigen Paragraphen).
Vielen Dank im Voraus :)
5 Antworten
Hängt sehr stark vom alter des Kindes ab.
Fahlässig kann man nur behaupten wenn das kind generell nicht auf einen balkon darf/gehen sollte. Es heißt ja nicht das es nicht unter aufsicht ist.
Körperverletzung. Dafür muss es ersteinmal zu kalt sein oder das kind entsprechend wenig gekleidet sein. Im sommer ist es kein problem. Aber im winter halb nackt schon.
Psychische misshandlung ist nun etwas schwieriger. Hier ist denke ich die zeit entscheiden. Ich sehe nicht soviel unterschied dazu das man z.b. einen schüler aus dem unterricht ausschließt und er den klassenraum verlassen muss und davor warten muss.
Welche konsequenz hättest du denn stattdessen als alternative genommen?
Früher hat es keinen gestört, wenn man mal was hinter die Löffel (Horchlöffel) oder auf den Hintern bekommen hat. Auch sogenannter Stubenarrest oder in eine dunkle Kammer einsperren war an der Tagesordnung. Und in der Schule ?? Da gab es was mit dem Rohrstock auf die Finger, oder hat man gequatscht kam vom Lehrer das Schlüsselbund geflogen. Und besonders war auch normal einfach eine Unterrichtsstunde in der Ecke zu stehen mit dem Gesicht zur Wand. Kam man nach Hause und hat erzählt das der lehrer einen bestraft hat, konnte man von Glück reden, wenn man nicht von den Eltern auch noch eine Abreibung bekommen hatte.
Das war alles NORMAL gewesen. keiner hat sich darüber aufgeregt. Und geschadet hat es uns auch nicht !
Heute können die Kinder machen was sie wollen. bestrafen oder mal was auf den Hintern geben bzw. einen Satz warme Ohren verpassen......... ??
Oh nein, das ist Strafbar !! Wo das hinführt sieht man ja heute. Anstand ?? Bitte ?? Danke ?? alles Fehlanzeige. Gibt es heute nicht mehr !!
Also ein Kind auf den Balkon aussperren ?? Warum nicht, wenn es dazu dient ihn seine Fehler aufzuzeigen !! Aber !!!
Und ich sage bewußt "ABER". Es muss im vertretbarem Rahmen bleiben., auch von der Verweildauer (Zeit) her gesehen. Eine ganze Nacht ist dabei ein absolutes "No go" . Das Kind muss alt genug sein und es darf nicht gefährdet sein. Bei einem Kind unter 10 Jahren und in der 3 - xxx Etage würde ich nicht machen. Die Temperaturen und die Kleidung müssen entsprechend sein.
Bei 10 - 30 min (je nach Alter des Kindes) würde ich keine bedenken dabei sehen
24. Stunden ist zu viel.
Wenn es nicht zu Kalt / zu warum ist. Und das Geländer sicher ist. Sind 10. Minuten ganz in Ordnung.
Schriebe an Deiner Lehrerin; Dass wenn das Kind bei - 10 Grad draußen ist, dies nicht mehr erlaubt ist. Auch wenn es nur 10. Minuten ist. Damit hast Du Recht, und auch Deinen Standpunkt vertreten.
10 Minuten sind doch echt ok, das Kind wirds schon überleben. Mein Vater hat mich früher auch manchmal wenn ich Mist gebaut hatte auch mal ne halbe Stunde in den Keller gesperrt. Hab keinen Schaden davon getragen.
Weißt du früher hat keiner was gesagt wenn man Kinder einen Klaps gegeben hat oder das die Mutter mit dem Teppichklopfer gedroht hat. Es ist zwar nicht ok aber strafbar finde ich übertrieben