Wie lange darf ein Kind alleine draußen sein?

14 Antworten

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Es gibt im Jugendschutzgesetz keine Uhrzeiten, wie lange ein Kind/Jugendlicher draußen sein darf. Nur der Besuch von Gaststätten und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen ist dort geregelt. Aber natürlich betrifft das nicht die Aufsichtspflicht.Allgemein legt die Rechtsprechung an die Aufsichtspflicht der Eltern einen strengen Maßstab an. Der Aufsichtsbedürftige ist zu beobachten, zu belehren und aufzuklären, zu leiten, auf sein Verhalten ist also umfassend Einfluss zu nehmen (Palandt-Thomas, § 832 Rdnr.4).

Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH bestimmt sich der Umfang der gebotenen Aufsicht nach Alter, Eigenart und Charakter, wobei sich die Grenze der erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen danach richtet, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen in der konkreten Situation tun müssen, um Schädi-gungen Dritter durch das Kind zu verhindern (BGHZ 111, 282,285). Der BGH führt weiter aus, dass ein Kind, je älter es wird und je weiter seine Entwicklung fortschreitet, immer weniger der aufsichtsführenden Begleitung auf Schritt und Tritt bedarf (BGH, NJW 1993, 1003).

Juleheidi 
Beitragsersteller
 16.06.2011, 12:13

Danke für die vielen Antworten. Schade, ich dachte, ich bekäme etwas in die Hand (Gesetztestext), damit ich der Mutter etwas ernster gut zureden kann. Es wäre schön, wenn sie selbst sich kümmern würde, denn einige überlegen sich bereits, das JA zu informieren. Aber das ist halt auch keine gute Lösung.

Das hängt zum einen von den Eltern ab bzw. von der Person, die das Sorgerecht hat. Das ist nichtmal im Jugendschutzgesetz geregelt, dort stehen nur die Angaben für öffentliche Veranstaltungen.

Sprich die Eltern an, ist immer der einfachste Weg.

TwoDelta  16.06.2011, 10:12

§ 1631Inhalt und Grenzen der Personensorge

(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.

Juleheidi 
Beitragsersteller
 16.06.2011, 10:12

Leider besteht die Antwort der Mutter darin, dass sie sagt: "Echt? Die sollte/wollte doch nur ..." Und dann sagt sie dem Kind in sanfter Stimme: "Das darfst Du nicht." Am selben (!!!) Abend ist das Kind wieder um 19 Uhr unbeaufsichtigt draußen.

TwoDelta  16.06.2011, 10:31
@Juleheidi

Wenn die Mutter ihr Kind für so selbständig einschätzt, dann darf sie das leider!!! Notfalls mal beim Jugendamt anrufen, wenn Du den Eindruck hast, das Kind ist gefährdet oder vernachlässigt. Aber da würde ich vorsichtig sein, südländische Eltern lassen ihre Kinder sehr lange draussen, die sind überall dabei. Nur ein Beispiel.

Wenn du mit dem Kind Kontakt hast, dann kannst du es ja auch beeinflussen. Naschzeug nicht vergessen. Ich bin als Kind auch öfter mal zur Nachbarin und meine Eltern wussten das und waren froh, dass jemand anderer Erwachsener auch zwischendurch mal ein Auge aufs Kind wirft.

Juleheidi 
Beitragsersteller
 16.06.2011, 10:19

Leider habe ich dem Kind gesagt, ich möchte, dass sie der Mutter Bescheid sagt. Seitdem klingelt sie nicht mehr bei uns. Da wusste ich noch nicht, wie gravierend es ist, dass es eben nicht nur mal vorkommt, sondern immer (Gespräche mit anderen Müttern und eigene Beobachtung). Mir wäre es lieber, sie wäre bei uns, als völlig unbeaufsichtigt irgendwo. Na ja, vielleicht lade ich sie einfach noch mal ein, aber das ist ja auch keine Lösung.

Die Mutter weiß nicht wo das Kind ist, das Kind ist nach 19 Uhr alleine draußen und am Nachmittag stundenlang. Ich habe sie schon um 19 Uhr vom Spielplatz nach Hause geschickt, als wir gingen, weil sie das einzige Kind dort gewesen wäre und nur noch eine Gruppe Jugendlicher mit Flasche dort war.

ummjonas  16.06.2011, 10:13

Rede mit dem Kind, und erkläre gefährliche Situationen.

Diese sich selbst überlassenen Kinder sind immer froh über ein bisschen Fürsorge, und Mitgefühl

soweit ich weiß muss es um 20 uhr nach hause,wie lange es alleind raußen bleiben darf da gibt es keine regelung. dennoch würde ich ein 7 jähriges kind nicht lang allein draußen lassen heutzutage passiert überall was und mit einem 7 jährigen kind sollten sich die eltern beschäftigen spielen,lernen,betreuen alles gehört dazu ich finde es immer wieder schade das es so unverantwortungsvolle eltern gibt,toll das du dir gedanken um das kind machst.

Zwuckelle  16.06.2011, 10:15

Ich geb Dir teilweise Recht!

Du darfst das nur nicht pauschalisieren.

Auf dem Dorf kann man eher mal ein Kind "alleine" auf den Spielplatz schicken.

Die Gefahr darf man nicht aus den Augen lassen, trotzdem MÜSSEN Kinder auch lernen selbstständig und zuverlässig zu werden.das klappt nicht, wenn Mutti ständig daneben steht.

sandrina09  16.06.2011, 10:24
@Zwuckelle

auf dem dorf ist es was anderes als in der großstadt meine kleine schwester hat auch mit 7 jahren auf dem spielplatz gespielt dann waren aber mindestens 2 freundinnen dabei und das durften sie nur 1 stunde oder die große schwester muss mit aber das eine mutter nicht weiß wo das kind überhaupt ist geht garnicht

Zwuckelle  16.06.2011, 10:26
@sandrina09

Das stimmt!

Ich gehe eben von unseren Kaff aus :-)

Nicht mal 4000 Einwohner und immer 3 bis 4 andere bekannte Kinder auf dem Spielplatz und immer eine Mutter, die mal schaut.

sandrina09  16.06.2011, 11:22
@Zwuckelle

ja das ist das schöne an einem dorf da passt noch jeder auf jeden auf