Darf man ein Gewerbe in Deutschland haben, ohne einen Wohnsitz in der EU zu haben?
Guten Tag. Ist es erlaubt, ein bereits angemedetes Gewerbe nach Abmeldung seines Wohnsitzes in Deutschland weiter zu betreiben? Was trägt man dann unter "Wohnadresse" im Formular ein?
3 Antworten
Ntürlich kannst du in Deutschland ein Gewerbe betreiben, wenn du hier (oder woanders in der EU) nicht emeldet bist. Es muss natürlich ein Laden oder Bürö geben, über dass du erreichbar bist. Es gibt viele Geschäftsleute, die ihre Wohnadrese inzwischen in der Karibik haben und nur noch alle paar Wochen vorbeikommen, um zu schauen, ob ihre MItarbeiter auch schön fleißig sind....
Anders herum wird ein Schuh drauß ! Du musst dem Gewerbeamt nicht erklären, dass du etwas darfst. Solange du nicht eines der wenigen erlaubnispflichtigen Gewerbe (zB Makler, Pfandleiher, Spielhalle, Versicherungsvermittler etc. ) betreiben willst, musst das Gewerbe nur anzeigen (§ 14 GewO). Das heißt: Du informierst das Gewerbeamt nur mit dem vorgeschriebenen Vordruck ! Wenn dort als Wohnanschrift eine Adresse aus XXXX steht, müssen die das erst einmal so hinnehmen. Diese Anmeldung muss man dir innerhalb von 3 Tagen bestätigen (das ist dann der sogenannte Gewerbeschein). Du bist damit nur deiner Anzeigepflicht nachgekommen.. Erlauben tut dir ein Gewerbeschein nichts ! Solange du nicht eine erlaubnispflichtige Tätigkeit betreiben willst, kannst du dich auf die Gewerbefreiheit (Teil der Berufsfreiheit)nach Artikel 12 GG berufen.
Die Einwohnermeldeämter melden auch anderen Ämtern, zum Beispiel dem gewerbeamt, entsprechende Änderungen zu Bewohnern. daher ist es nur eine Frage der Zeit, wann das gewerbeamt diese Änderung mitbekommt. Ein Gewerbe kann man in Deutschland natürlich nur dann anmelden und betreiben, wenn man auch seinen dauernden Wohnsitz in Deutschland hat. Wobei auch das Wort dauernd recht klar definiert ist. Fazit: ohne einen Wohnsitz in Deutschland, wird man kein Gewerbe ein bestehendes halten können. Ich würde mich diesbezüglich einmal, eventuell auch anonym, beim gewerbeamt erkundigen.
vielleicht mal im Gesetz nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/index.html
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe in der Gewerbeordnung schon viel gesucht, aber leider nichts zum Thema "Wohnsitz" gefunden - außer bei Versicherungsvertretern.
Wenn Du Dein Gewerbe angemeldet hast und die Gewerbeerlaubnis erteilt bekommen hast, dann darfst Du sogar essen und trinken, Heiraten, schlafen, nichts arbeiten, Dich scheiden lassen, privat umziehen, eine neue Wohnung beziehen und sie wieder kündigen und ausziehen und Du darfst auch unter einer Brücke wohnen.
Was hat das also mit Deinem Wohnsitz zu tun ?
Naja, mein Gewerbe ist in ein anderes Büro umgezogen - und ich muss ein Ummeldeformular ausfüllen. Da gibt es Felder für "Wohnadresse".
Du brauchst natürlich für das Gewerbe eine Anschrift als Zustellungsadresse. Ein Wohnsitz ist nicht erforderlich. Allerdings - das kommt auf die Art des Gewerbes an - kann es schon sein, dass vom städtischen Gewerbeamt angenommen werden könnte, dass Du ohne Wohnsitz nicht geeignet oder befähigt bist, ein Gewerbe auszuführen.
Angemietete, ganz offizielle Büroräume sind vorhanden, hier arbeitet regelmäßig ein Festangestellter. Es gibt einen Briefkasten, eine Haustür, einen Aufzug ;-).
Adresse ist also zustellfähig, und läuft an sich recht unabhängig von mir, auch wenn ich einen nicht unwesentlichen Teil der Arbeitsleistung erbringe.
Vielen Dank für die Antwort. Das mit der Karibik ist - zugegeben - ein gutes Argument. Allerdings haben die dann wohl eher eine AG, deren Aktien sie regelmäßig mit Geld beliefern... Nee nee, mit einem derartigen finanziellen Hintergrund bin ich leider nicht ausgestattet. Wenn man Geld hat, findet sich immer ein Weg um die Gesetze herum.
Hast du zufällig eine Gesetzesgrundlage oder ähnliches? Ich würde gerne beim Gewerbeamt alles ordentlich regeln, aber für den Fall dass die mich bloß abspeisen wollen weil sie keine Ahnung haben, gleich irgend einen Gesetzestext auf den Tisch legen können.