Gewerbe anmelden zum Kryptowährung Farming/Mining?
Hallo Zusammen,
gibt es eine Art Leitfaden oder hilfreiche Beratungsstellen, zum Ausfüllen der Formulare auf https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege , für den Fall, dass man als Einzelperson, das für manche Kryptowährungen notwendige "Farming/Mining" betreiben will?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen im Voraus!
Gruß Leo
2 Antworten
Der WZ-Schlüssel sollte J sein (1348 63.1 Datenverarbeitung). Und wenn du davon noch nicht lebst, ist es ein Gewerbe zum Nebenerwerb.
Wenn du im Onlineverfahren nicht weiterkommst, dann mach es doch auf die alte Weise: Vordruck Microsoft Word - 204D1 (gewerbeanmeldung.de) runterladen, ausdrucken, ausfüllen und hinschicken, faxen oder als PDF mailen. Gewerbeschein und Gebührenbescheid kommen dann per Post.
Tätigkeitsschwerpunkt: Amtssprache ist Deutsch ! Warum beschränkst du deine Tätigkeitsbeschreibung nicht einfach auf „Datenverarbeitung“? Das „für wen und warum“ interessiert doch gewerberechtlich gar nicht.
Tätigkeitsschlüssel: 62.03.0
Weitere Tätigkeiten: leer
Betriebsart: Sonstiges
Betriebsform: Hauptniederlassung
Anzahl der Beschäftigten: 0, denn du bist kein Beschäftigter.
Nebenerwerb. Wenn sich daran etwas ändert, muss das nicht gemeldet werden. Das ist einne rein statistische Frage.
Datum des Beginns der anzuzeigenden Tätigkeit: Nimm einfach den nächsten Ersten.
Grund der Anmeldung: Neugründung
Angabe des bisherigen gesetzlichen Unfallversicherungsträgers: leer
Angabe der bisherigen Mitgliedsnummer: leer
Rechtsform : nicht eingetragenes Einzelunternehmen
Geschäftsbezeichnung: leer
Betriebssitz: Das ist dort, von wo aus du das Unternehmen führst.
Hinweise: Klar hättest du das Unternehmen gleich anmelden müssen, als du begonnen hast. Das Gewerbeamt wird aber nicht nachforschen, ob du schon früher tätig warst. Und ob bzw. ab wann du Gewinne machst, interessiert das Gewerbeamt nicht. Auch ein Unternehmen, das Verluste macht, muss angemeldet sein.
Vielen lieben tausend Dank für deine Unterstützung!!
Habe mit denen, wo ich den Antrag einreiche, jetzt mal telefoniert. Scheint alles zu passen, mir wurde aber noch empfohlen, "(66.19.0) Sonstige mit den Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten" bei den Tätigkeiten mit reinzunehmen ..
Super, vielen Dank für die Hilfe und den Tipp! 🙌🏼
Gewerbeantrag ist ziemlich einfach. Musst einfach nur die Felder ausfüllen die gefragt werden. Als ich das gemacht hatte war da nichts schwieriges dabei.
Danke fürs Mut machen! Ich gebe dir recht, in den meisten Fällen kann ich mir denken welche Antwort die richtige ist. Aber ich muss gestehen, dass ich mir beispielsweise beim WZ-Schlüssel nicht sicher bin ob es K, M, N, S oder etwas anderes ist, und ob es als Nebentätigkeit zählt wenn ich zwar nur einmal am Wochenende drauf gucke, die Hardware aber 24/7 läuft. Und da werden bestimmt noch weiter Felder kommen bei denen ich mir unsicher bin .. Bürokratie scheint wohl keine meiner Stärken zu sein^^
Ich kenne das so das man das sowieso direkt abgibt wo dann drauf geschaut und besprochen wird was so richtig ist.
War natürlich vor Corona. Da konnte man also ein paar Felder auch mal leer lassen.
Hallo @Geochelone , mit etwas Verzögerung hätte ich nochmal eine etwas längere nachfrage .. würde mich sehr freuen wenn du Zeit und Lust hättest das folgende abzunicken oder zu ergänzen! Habe das Tool wie folgt ausgefüllt:
Tätigkeitsschwerpunkt
Das Konfigurieren, Betreiben und Warten von Farming-Rechnern in einem auf "proof of space" und "proof of time" basierenden Kryptowährungs-Netzwerk
Tätigkeitsschlüssel
Ich tendiere zu „J (1348 63.1 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten; Webportale)“ und „Vermietung von Rechen- und Speicherleistung (kein Schlüssel gefunden)“… ich könnte mir aber auch Schlüssel unter J,K,M,N,S oder weiteren vorstellen. Abgesehen davon, dass das System diese Tätigkeitsfelder scheinbar nicht findet, kämen stattdessen "(63.11.0) Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten" sowie "(62.03.0) Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte"(Tätigkeitsschwerpunkt) dem ganzen am nächsten.
Weitere Tätigkeiten
Kann dieses Feld frei bleiben? Wenn man hier ins Detail gehen würde, würde das wahrscheinlich nicht „im Sinne des Erfinders dieses Tools“ liegen, da es kaum bis gar nicht relevante Tätigkeiten neben meiner oben beschriebenen Haupttätigkeit sind.
Betriebsart
Ich tendiere zu „Industrie“, könnte mir aber auch vorstellen, dass es unter Sonstige zählt, da bei meiner Tätigkeit der Fokus auf immateriellen Gütern liegt.
Betriebsform
Ich tendiere zu „Hauptniederlassung“, da ich meine Tätigkeit von meinem Wohnsitz oder Unterwegs aus verrichte. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass es unter Unselbstständige Zweigstelle fällt.
Hauptniederlassung im Ausland
„Nein“ da ich die Tätigkeit von Zuhause(Deutschland) aus
Die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten
„0“, da es nur einen Teilzeitbeschäftigten(mich) gibt.
Die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten
„1“, da ich für gewöhnlich sehr wenig Zeit(einmal am Wochenende) in diese Tätigkeit investiere, gehe ich davon aus dass Ich der einzige Teilzeitbeschäftigte in meinem Gewerbe bin.
Wird die Tätigkeit im Nebenerwerb betrieben?
„Ja“, da ich momentan nicht von dieser Tätigkeit leben kann, und meine finanzielle Sicherheit aus meiner bereits vorhandenen Teilzeitbeschäftigung in einem Industrieunternehmen beziehe. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass sich das in Zukunft ändert und somit ein „nein“ richtig wäre.
Datum des Beginns der anzuzeigenden Tätigkeit
Ich bin am „25.04.2021“ auf das Thema aufmerksam geworden und habe am selben Tag begonnen der Tätigkeit nachzugehen. Da ich aber weder Umsatz noch Gewinn erzielt habe, kann ich mir auch vorstellen, dass hier ein späteres Datum einzutragen ist.
Grund der Anmeldung
„Neugründung“ da ich noch kein Gewerbe besitze.
Angabe des bisherigen gesetzlichen Unfallversicherungsträgers
„Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse“ über meine bereits vorhandene Beschäftigung.
Angabe der bisherigen Mitgliedsnummer
Kann das Feld frei bleiben? Diese ist mir nämlich nicht bekannt.
Rechtsform
Ich tendiere zu „nicht eingetragenes Einzelunternehmen“, da ich mein Vorhaben als „Kleingewerbe“ einschätze und meines Wissens nach Kleingewerbetreibende und Freiberufler von der Eintragungspflicht ins Handelsregister ausgenommen sind.
Geschäftsbezeichnung
Darf ich mir hier einen Namen aussuchen? Oder gibt es vorgaben, beispielsweise falls es den Namen bereits gibt oder sich Menschen durch Ihn belästigt fühlen könnten? Kann man den Namen auch im Nachgang noch ändern?
Betriebssitz
Soll Hier mein Hauptwohnsitz oder der Standort der Rechner angegeben werden? Ich habe meinen Wohnsitz bei meinen Eltern, welche 2 aneinander liegende Hausnummern besitzen. Die Rechner werden an der 2ten Hausnummer betrieben(nicht mein Wohnsitz).
Wohnsitz/Kontakt
Hier würde ich die 1te Hausnummer angeben.
Abschluss
Folgender Hinweis „irritiert“ mich etwas:
Hinweis: Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt nach § 146 Absatz 2 Nummer 2 der Gewerbeordnung ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann nach § 146 Absatz 3 mit Geldbuße bis zu eintausend Euro geahndet werden.
Folgende 3 Fragen stellen sich mir:
Tut mir leid dass es so lang geworden ist, vielleicht ist dir ja was ins Auge gefallen wo du gerne was ergänzen würdest - wäre dir sehr dankbar und bekommst auch "Hilfreichste Antwort" von mir :)
Liebe Grüße, Leo