darf man den Unterhalt unter einander klären?
Hallo ;
mein ex mann mit dem ich mich gut verstehe u mit dem
ich 2 kinder hab (3 einhalb u 2 jahr alt) bekommt ab nächsten monat durch neue arbeit das doppelt als sonst (brutto 1900€) ,er ist lkw fahrer u sieht seine kinder nur am we!
z.z bekomme ich noch UVG das wollten wir dann aber ändern bzw müssten wir dann sowieso vom J-Amt ;) aber meine frage ist jetzt kann ich das mit ihm unter uns klären und es vertraglich fast legen?
oder wie wird das gemacht? weil ich will eig nicht mehr als wie die 133 pro kind haben alles was da dadrüber geht wird mir dann ja sowieso vom Alg2 abgezogen !
weiß jemand wie das läuft ihr würdet mir damit echt helfen!
Danke im vorraus!
4 Antworten
Hallo!
Normalerweise ist es kein Problem, wenn ihr alles unter Euch regelt. Super, wenn Ihr Euch in dieser Hinsicht einig seid. Solange keine Dritten davon betroffen sind, interessiert das auch niemanden. Aber wenn Du Geld von öffentlicher Stelle wie ALG2 beziehst, sieht die Sache anders aus. Da kannst Du nicht sagen, ich will wenig Unterhalt haben, weil mir das sowieso vom Amt wieder abgezogen wird. Denn in erster Linie bist Du bzw. Dein Mann für Euren Unterhalt selber verantwortlich. Je höher das Einkommen Deines Mannes, desto höher muss auch der Unterhalt sein. Die Steuergelder sollen ja sinnvoll eingesetz werden und kommen nur dann zum Einsatz, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht. Unterhalt geht vor ALG2. Das Jobcenter wird Deinen Mann auffordern, seine Einkommen nachzuweisen. Dem entsprechend wird der Unterhalt verrechnet werden.
Man kann einen Unterhaltsregelung außergerichtlich treffen. Das darf natürlich nicht dazu führen, dass anschließend die öffentlich Hand für den Unterhalt aufkommen muss.
Das wäre ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter.ja man muss nämlich keinen unterhalt fordern
nun ja vom jugendamt will ich im demsinne auch keins !
aber das jobcenter fordert es dann ja! ;) das da eine regelung ist bekam ja den bief das mir unterhalt zu steht u ich es beim j-amt beantragen soll / muss ...
Vom Jugendamt war hier nicht die Rede. Auch das jobcenter zahlt keinen Unterhalt wenn du freiwillig darauf verzichtest, denn der Vater ( und du) ist der 1. der für den Unterhalt seiner Kinder zuständig ist!
doch doch UVG steht in der frage gleich mit drin ;-)
das ich das noch beziehe aber da durch das der KV jetzt ein verdienst hat wo er denn unterhalt selber tragen möchte/darf/muss wollte ich halt nur wissen wie das läuft ;-)
und ich weiß ich kann nicht zum jobcenter gehen u sagen hier ich will kein uvg u auch kein unterhalt vom vater weil sie mir ja bis ejtzt das uvg gegen rechnen was logsich ist aber wenn ich jetzte sage nee bekomme kein uvg oder unterhalt mehr weil iche s nicht will können sie mir das ja nicht mehr gegen rechnen demzufolge müssen sie mir die 266euro wieder zahlen u das machen die definitiv nicht mit!
Natürlich machen die das nicht mit. Zuerst müssen die Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen und das was die zu wenig verdienen giebts vom Jobcenter. Also kannst du es nicht privat mit dem Vater ausmachen. Das jobcenter bestimmt wieviel er dir zahlen muß und zieht es dir ab. Wenn du auf einen Teil davon verzichtest ist das deine Angelegenheit, aber nicht die vom Jobcenter.
Wenn du alg2 bekommst, sorgt das Jobcenter dafür, dass der Vater für die Kinder und dich den Unterhalt in angemessener Höhe bezahlt.
Schön, dass du den Vater entlasten möchtest, aber du kannst nicht von der Allgemeinheit erwarten, dass du durchgefüttert wirst, während er sich von seinem Geld ein schönes Leben macht.
durchgefüttert bitte?
erstens sollte man solche aussagen mal lieber sein lassen
JEDER kann in diese Situation ALG2 kommen!
zweitens ich gehe zur info auf 400euro basis arbeiten was hier eig net zur frage diente... und
drittens das jobcenter hat sich nur zur den Geburten beim Vater gemeldet aber auch nur weil er selber noch im alg2 war oder wie beim zweiten dann nur wegen anerkennung ?! sonst haben sie ihn nie geschrieben ... nur es J-amt einmal jährlich!
Schön. Wenn er jetzt eigenes Geld verdient, muss er seiner Unterhaltspflicht nachkommen.
Und du bist dazu verpflichtet das dem Jobcenter mitzuteilen, weil du sonst mit Schwierigkeiten/einer Kürzung rechnen musst.
Er muss seine Vermögensverhältnisse offenlegen und bis auf den Selbstbehalt sein Geld dafür verwenden für die Kinder und ihre Mutter zu sorgen.
Wenn du darauf verzichten möchtest, spricht ja nichts dagegen, dass du ihm den Betrag von deinem ALG2 privat zurücküberweist.
ja aber das jobcenter würde es mir ja gegen rechnen wenn er unterhalt zahlt u ich es ihm zurück gebe würde ich doch nur verluste durch den abzug machen?!!!
meine frage ist doch nur gewesen ob ich das mit ihm selber klären kann und es vertraglich regen kann oder ob das amt es bestimmen tut! ?????
Solange du Unterhalt vom irgendeinem Amt beziehst, wird dieser natürlich vom Vater angemessen seines Verdienstes zurückgefordert!
Natürlich machst du dann Verlust.
Du kannst doch nicht ernsthaft erwarten, dass das Jobcenter sagt: "ah, ok, der Vater soll sein Geld lieber für sein Privatvergnügen benutzen, kein Problem. Die Steuerzahler übernehmen diesen Teil des Lebensunterhalts für die Familie bestimmt gern."
Wenn er Kinder in die Welt setzt, muss er auch finanziell für sie sorgen. Mit 2x Unterhalt für die Kinder und 1x Unterhalt für die Mutter eines unter 3-jährigen Kindes, wird er vermutlich bis zum Selbstbehalt alles abgeben müssen.
hey moment mal !
bitte noch richtig durchlesen sie schreiben doch hier ich soll es ihm zurück geben ...das dass nicht geht ist logisch... so und niemand hat hier gesagt das ich das von irgendwenn will!! weder vom steuerzahler noch vom jugendamt mir geht es einzig und Alleine darum ob ich das mit ihm klären kann !!
**Das er zahlen will ist doch auch gerade Logisch weil er es Jetzt kann!!! **
und unterhalt bekomme ich nicht von ihm!
wenn dann nur die kinder! also lassen sie es bitte mit diesen echt dreisten unterstellungen !! das ich hier irgendwenn aus nehmen will das sind doch keine hilfreichen antworten das ist einfach nur pure frechheit !!!
den noch mal zum mit schreiben ich will eig garkein ALG2 beziehen!!
es ist nur aufstockende leistung!! DIE wirklich JEDER irgendwann mal bekommen kann/ wird Jeder kann in so einem ding rein rutschen sorry aber warum soll ich mich dafür recht fertigen wenn es jeden passieren kann?!
Also nochmal:
Unterhaltspflicht des Vaters gegenüber Kindern und Mutter von unter 3-jährigen Kindern ist gesetzlich geregelt.
Das Amt springt mit Hartz 4 ein, weil der Lebensunterhalt von Kindern und Mutter nicht aus eigener Kraft bestritten werden kann.
Der Vater muss in vollem Umfang seiner Unterhaltspflicht nachkommen und somit zum Lebensunterhalt von Mutter und Kindern beitragen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet und das Jobcenter wird überprüfen, ob er dem nachkommt.
Die Mutter kann nicht freiwillig auf Einkommen verzichten, solange sie vom Jobcenter Geld bezieht um den Mindest-Lebensunterhalt für sich und die Kinder zu sichern.
Dafür, dass Sie sich sofort angegriffen fühlen, wenn ich versuche die Frage verständlich zu beantworten, kann ich leider nichts.
Richtig, man muß keinen Unterhalt fordern und zwar, wenn man vom Kindsvater keinen will, kann man auch nirgendwo anders welchen einfordern, denn man verzichtet auf Unterhalt! Dann aber überall!