darf man das machen wenn jemand einbricht?
also ...angenommen und theoretisch
wenn jemand in mein haus einbricht oder in meine wohnung und ich ertappe den jenigen
was darf man dann eigentlich alles machen
darf man ihn denn den garaus machen
ich persönlich finde es angemessen wenn man den einbrecher töten dürfte
4 Antworten
Du darfst dich angemessen wehren bzw. verteidigen - wenn der Einbrecher eine Waffe hat, darfst du im Sinne der Notwehr handeln, wenn er dich bedroht.
Wenn nicht, hilft nur, ihn aus dem Haus zu drücken, ohne ihn zu verletzen - aber die meisten Einbrecher, die in flagranti erwischt werden, fliehen sowieso sofort.
Nein, töten darfst du ihn grundsätzlich nicht. Du darfst dich verteidigen, wenn die Mittel der Verteidigung angemessen sind.
Ihn wegen eines Schienbeintritts mit der Machete zu zerteilen, wäre beispielsweise nicht angemessen. Zurückzutreten und versuchen, ihn aus dem Haus zu drücken, jedoch schon.
also was ist denn wenn ich mich ganz normal verteidigen will und dabei töte ich ihn zufällig
z.b. er hat ne waffe (hehe) in der hand und steht vor mir und will gerade auf mich einstechen und dann will ich mich natürlich verteidigen also notwehr und weil ich ja vvorher schon ein geräusch gehört habe habe ich nun ein küchenmesser in der hand und dann stech ich auf ihn ein um mich selbstzuverteidigen und dann hab ich halt zufällig eine schlagader am hals erwischt und dann ist ende gelände für den dreckskerl
wäre dass ok ?
Das kommt immer darauf an. Ich bin weder Anwalt noch Richter, aber wenn du dahingehend kompetente Beratung erwünschst, würde ich dir empfehlen, dich mit der Anwaltskanzlei deines Vertrauens in Verbindung zu setzen.
Wenn dein Leben in Gefahr ist, und das deine letzte verteidigungsmöglichkeit ist darfst du im Zweifel selbstverständlich bis zum Äußerstem gehen.
Wenn natürlich 100mal auf ihn einstichst machst du dich strafbar.
Festhalten darfst du ihn, § 127, Abs.1 StPO.
https://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme#Jedermann-Festnahme
Es gab schon Fälle, in denen auf Einbrecher geschossen wurde, z.B.
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Schwurgericht-verurteilt-Bassam-A.-wegen-Totschlags-zu-drei-Jahren-Haft
http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Bewaehrungsstrafe-fuer-81-jaehrigen-Rentner
Wie man sieht, mit unterschiedlichem Ausgang für den Schützen.
darf man ihn denn den garaus machen
Ganz sicher nicht. Du darfst in verjagen, die Polizei rufen, und Notwehrmaßnahmen ergreifen. Mehr nicht. Wichtig dabei ist, dass der Rechtsbruch gegenwärtig sein muss. Befindet sich der Einbrecher auf der Flucht, enden deine Möglichkeiten.
Unter Umständen darfst du ihn töten.
Jep, aber nur, wenn er mich mit einer tödlichen Waffe angreift.
was heißt hier tödliche waffe
schon der mensch allein kann für mich ne tödliche waffe in dem fall der einbrecher werden
also schon allein dass der einbrecher in meinem haus ist ist für mich tödlich genug selbst wenn er keine waffe hätte, er könnte mich mit seinem körper umbringen
So leicht ist es dann doch nicht:)
https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/notwehr-oder-nothilfe/
hört sich ja klasse an
aber was für umstände
Wie gesagt unter Umständen :)
Hier ein Beispiel:
http://m.faz.net/aktuell/politik/inland/bgh-urteil-straflose-notwehr-11521914.html
Aber eigentlich solltest du dich mit dem geringstmögliche verteidigen:)
also was meinst du damit dass ich dann im sinne der notwehr handeln darf
heißt dass dass ich ihn töten kann wenn er eine waffe hat
lässt sich ja auch einrichten indem man ihm danach wenn ihm der garaus gemacht wurde ne waffe in die hand drückt und dann sagt dass er ne waffe in der hand hatte und mich bedroht hat hehe
nichts andres hat dieser dreckige abschaum verdient