darf man das machen wenn jemand einbricht?

4 Antworten

Du darfst dich angemessen wehren bzw. verteidigen - wenn der Einbrecher eine Waffe hat, darfst du im Sinne der Notwehr handeln, wenn er dich bedroht.

Wenn nicht, hilft nur, ihn aus dem Haus zu drücken, ohne ihn zu verletzen - aber die meisten Einbrecher, die in flagranti erwischt werden, fliehen sowieso sofort.

jaco30 
Beitragsersteller
 31.12.2016, 17:30

also was meinst du damit dass ich dann im sinne der notwehr handeln darf


heißt dass dass ich ihn töten kann wenn er eine waffe hat


lässt sich ja auch einrichten indem man ihm danach wenn ihm der garaus gemacht wurde ne waffe in die hand drückt und dann sagt dass er ne waffe in der hand hatte und mich bedroht hat hehe


nichts andres hat dieser dreckige abschaum verdient

Willibergi  31.12.2016, 17:32
@jaco30

Nein, töten darfst du ihn grundsätzlich nicht. Du darfst dich verteidigen, wenn die Mittel der Verteidigung angemessen sind. 

Ihn wegen eines Schienbeintritts mit der Machete zu zerteilen, wäre beispielsweise nicht angemessen. Zurückzutreten und versuchen, ihn aus dem Haus zu drücken, jedoch schon.

jaco30 
Beitragsersteller
 31.12.2016, 17:40
@Willibergi

also was ist denn wenn ich mich ganz normal verteidigen will und dabei töte ich ihn zufällig

z.b. er hat ne waffe (hehe) in der hand  und steht vor mir und will gerade auf mich einstechen und dann will ich mich natürlich verteidigen also notwehr und weil ich ja vvorher schon ein geräusch gehört habe habe ich nun ein küchenmesser in der hand und dann stech ich auf ihn ein um mich selbstzuverteidigen und dann hab ich halt zufällig eine schlagader am hals erwischt und dann ist ende gelände für den dreckskerl

wäre dass ok ?

Willibergi  31.12.2016, 17:41
@jaco30

Das kommt immer darauf an. Ich bin weder Anwalt noch Richter, aber wenn du dahingehend kompetente Beratung erwünschst, würde ich dir empfehlen, dich mit der Anwaltskanzlei deines Vertrauens in Verbindung zu setzen.

Chogath  31.12.2016, 17:50
@Willibergi

Wenn dein Leben in Gefahr ist, und das deine letzte verteidigungsmöglichkeit ist  darfst du im Zweifel selbstverständlich bis zum Äußerstem gehen. 

Wenn natürlich 100mal auf ihn einstichst machst du dich strafbar.

darf man ihn denn den garaus machen

Ganz sicher nicht. Du darfst in verjagen, die Polizei rufen, und Notwehrmaßnahmen ergreifen. Mehr nicht. Wichtig dabei ist, dass der Rechtsbruch gegenwärtig sein muss. Befindet sich der Einbrecher auf der Flucht, enden deine Möglichkeiten.

Unter Umständen darfst du ihn töten. 

wiki01  31.12.2016, 17:27

Jep, aber nur, wenn er mich mit einer tödlichen Waffe angreift.

jaco30 
Beitragsersteller
 31.12.2016, 17:47
@wiki01

was heißt hier tödliche waffe

schon der mensch allein kann für mich ne tödliche waffe in dem fall der einbrecher werden

also schon allein dass der einbrecher in meinem haus ist ist für mich tödlich genug selbst wenn er keine waffe hätte, er könnte mich mit seinem körper umbringen