„Alle sind vor dem Gesetz gleich" vs Diplomatenstatus?
Das Grundgesetz sagt in Art.3, dass alle Menschen gleich sind. Auch vor dem Gesetz. Ein Diplomat dürfte theoretisch eine Bank ausrauben, töten, über rot fahren und die Polizei beleidigen, ohne, dass er rechtlich angetastet wird. Ist das mit dem GG vereinbar?Oder gilt hierbei ein anderes Recht?
Danke für eure Hilfe.
5 Antworten
Also. Es ist erst mal vollkommen egal, was so in der UN oder sonstwo beschlossen wurde. Es gilt ausschließlich unser Gesetzbuch bzw. unsere Gesetzesbücher.
Zunächst einmal ist dies herrschendes Gesetz. Genauer steckt die diplomatische Immunität in §18 GVG.
Tatsächlich gibt es aber sehr spannende Urteile in diesem Zusammenhang. Man mag das für einen Trick halten, aber Gerichte verweisen da gerne auf mehrere Dinge: Ein Dimplomat hat keine grundsätzliche Immunität. Insbesondere nicht, wenn es Dinge gibt oder Tätigkeiten, die nichts mit seiner diplomatischen Mission zu tun haben, greift die Immunität auch nicht.
Zudem verweisen Gerichte darauf, dass die Immunität nicht bedeutet, dass ein Dimplomat grundsätzlich straffrei bleibt. Gerade deswegen nicht, weil seine Immunität beispielsweise erlischt, wenn er ausreist. Wobei das auch für mich sehr konfus klingt.
Wie dem auch sei: Es gibt Mittel und Wege, diese Immunität aufzuheben und auch wenn das schwierig ist. Alles erlauben kann sich ein Diplomat letztendlich auch nicht. Gerade dann nicht, wenn der Entsendestaat eigentlich an einem guten verhältnis mit uns gelegen ist.
Danke für die sehr ausführliche Antwort.
Es ist ein Schutz vor der Verfolgung des Diplomaten bei seiner Arbeit und welteit anerkannt! Damit genießen auch deutsche Diplomaten diesen Schutz....
Wenn im Einzelfall der Diplomat gegen Gesetze verstösst kann er zum einen (üblicherweise) zur unerwünschten Person (Persona non grata) erklärt werden und muss das Land innerhalb von 24 Stunden verlassen, oder man bittet seine Nation um Aufhebung der Immunität für diesen einzelnen Fall. Bei einem schwerwiegenden Verbrechen wird sein Herkunftsland diesem Ansinnen in aller Regel folgen.
Immunität genießen auch deutsche Politiker im Inland, aber der Bundestag/Landtag etc. kann fallbezogen diese Immunität entziehen.
Wiener Konvention und deutlich älter als die UN und unser Grundgesetz:
Grundrechte gelten solange, bis ein wichtiger Grund der Verfassungsrang hat dagegen steht ( Ausnahme die Würde).
Insofern kann es auch Ausnahmen gegen. Dies ist eine.
Merci :)
Es gibt auch Möglichkeiten, die Immunität eines Diplomaten aufzuheben. Ganz so ist es also nicht, dass diese Leute gegen Gesetze verstoßen können, wie sie wollen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Allerdings steht die diplomatische Immunität durchaus in der Diskussion: https://www.welt.de/vermischtes/article165626055/Wenn-Diplomaten-die-Gesetze-des-Gastlandes-einfach-ignorieren.html
Selbstverständlich kann man die auflösen, allerdings passiert das in den meisten Fällen nicht (siehe Mord in Berlin), und selbst wenn, dann gelten bis zu diesem Punkt nicht die gleichen Rechte.
Das interessiert das GG herzlich wenig, wenn es die UN so beschlossen haben.
Die UN hat damit nicht wirklich was zu tun. Denn ob die UN etwas beschließt oder nicht, ist der deutschen Gerichtsbarkeit erst mal relativ egal.
Tatsächlich steckt das die diplomatische Immunität in der GVG. Also in einem Gesetz.
Was hat die UN beschlossen?Die UN-Charta?
Die Regelung für Diplomaten. Danach fragst Du ja.
Wiener Konvention lange vor der UN
Die Frage ist doch, wie eine internationale Organisation, die nicht souverän ist, über dem nationalen GG steht.
Das ist mir ja alles bewusst, aber wo ist das rechtlich festgelegt?Jemand meinte, dass dies von der UN sei, stimmt das?