darf ich eine Polizei Jacke verkaufen oder was muss ich tun damit?

8 Antworten

sofern es sich bei der Uniform um eine selbst beschaffte Uniform handelt, darfst Du sie nach Entfernen der Polizei- und Hoheitsabzeichen verkaufen. Das gleiche gilt auch für Bekleidungsgegenstände der Bundeswehr. Bei beiden Institutionen gibt es schließlich Selbsteinkleider, die sich ihre Uniformen selbst beschafen müssen und darüber volle Verfügungsgewalt haben. Gerade Lederjacken gehören vielfach nicht zur normalen Ausstattung und werden zivil zusätzlich vom Kleidergeld beschafft.

Nein, die darf definitiv nicht verkauft werden, ist sogar eigentlich Eigentum der Polizei. Du solltest sie der Polizei zurückgeben, denn rein rechtlich gesehen dürftest Du sie noch nichtmal besitzen, solange Du nicht im aktiven Dienst bist.

Nein das darfst du nicht das gibt Ärger.

Das ist Staatseigentum.

Wieso findest du so eine Jacke bei dir?

Bring sie am besten auf die nächste Polizeistation. Verkaufen würde ich sie nicht, das kann teuer werden.