Eigentumswohnung- darf ich dort einen UNtermieter haben?
ih habe eine eigentumswohnung möchte aber meinen bruder als untermieter angeben... was sind die ersten schritte? muss er was monatlich beyahlen oder kommen extra kosten auf? können komplikationen auftreten? Was sagt das gesetz dazu?????
6 Antworten
Wenn ein Eigentümer Wohnraum vermietet, dann handelt es sich nicht um "Untermiete". Der Begriff "Untermiete" sagt aus, dass der Vermieter von Wohnraum selber den Wohnraum von jemand anderes gemietet hat. Dieser Hauptmieter zahlt also Miete an den Eigentümer und bekommt Miete von dem Untermieter.
Wenn man eine Eigentumswohnung vermieten möchte, kann man das machen. Auch mit dem eigenen Bruder kann man einen ganz normalen Mietvertrag abschließen. Mit "Untermiete" hat das nichts zu tun.
Ihr braucht einen Mietvertrag, bzw Untermietvertrag. Die Wohnung gehört dir, wie weit da die Eigentümer der anderen Wohnungen was zu melden haben, weiß ich nicht. Miete liegt in deinem ermessen, in Anlehnung an den Mietspiegel.
klar kannst Du vermieten, auch wenn Du selbst dort wohnst... nebenkosten werden sicher anders sein (höher)
Im Normalfall kannst du als Eigentümer jederzeit untervermieten. Dazu brauchst du nicht um Erlaubnis zu fragen.
Du kannst in Deiner Eigentumswohnung wohnen lassen, wen Du willst, musst aber dem Verwalter Bescheid sagen, damit er die Nebenkosten richtig umlegt.