Darf man bei einer Polizeikontrolle nicht reagieren und im Auto bleiben?

8 Antworten

Da das innere des Fahrzeugs ein privater Bereich ist (genauso wie die Wohnung)

Dem ist nicht so! Das Auto gilt als mitgeführte Sache, für eine Durchsuchung gelten die gleichen Voraussetzungen wie z.B. für einen Rucksack.

Wenn du zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten wirst musst du auf Verlangen gewisse Fahrzeugpapiere aushändigen.

Siehe § 36 StVO

(5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

Papiere wie z.B. der Führerschein sind auf Verlangen auszuhändigen. Siehe dazu § 4 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV.

Wenn du dich daran nicht hälst begehst du mindestens Ordnungswidrigkeiten. Um diese zu ahnden müsste die Polizei deine Identität feststellen und würde dich (auch zwangsweise) nach einem Ausweisdokument durchsuchen. Dazu müsste zunächst Zwang gegen Sachen (dein Auto) angewendet werden. Dazu könnte entweder ein Schlüsseldienst oder Abschlepper geholt werden die dann dein Auto öffnen oder die Polizei macht es selber und schlägt die Scheibe ein. Alles auf deine Kosten!

Es gab neulich ein Gerichtsurteil (finde das aber grad nicht), da wurde das Einschließen im PKW als Widerstand nach § 113 StBG gewertet. Dann würdest du dich mit deiner Aktion auch noch strafbar machen... die o.g. Maßnahmen würden natürlich erst recht erfolgen.

Kannst du ja demnächst mal ausprobieren und dann berichten wie´s gelaufen ist. Hier in Hannover wäre das aber keine so gute Idee...

Kihlu  30.11.2013, 13:01

Top!

Das benannte Urteil war meine ich so:

Als der Beamte den Fzg Führer zum Aussteigen auffordert, verriegelt dieser die Türen..das war dann ein sauberer 113 :) Kann man aber bestimmt auch, je nach Gerichtsbezirk etc., hier anwenden bzw. darauf ummünzen

Genau, deshalb macht das auch jeder...nicht immer nur ein oder zwei §§ lesen..

Also erstmal würdest du schön ein Verwarngeld in Höhe von 20,00€ bekommen. Weder nicht beachten Weisungen zur Durchführung einer Verkehrskontrolle durch Polizeibeamte. Wenn du dich dann nicht ausweißt, was du musst, wird man letztendlich Zwang anwenden. Tür mit Gewalt öffnen zum Beispiel. Auf deine Kosten!

Aber probier es aus..

Da das innere des Fahrzeugs ein privater Bereich ist (genauso wie die Wohnung)

Das ist falsch. Das Innere eines Autos ist nicht, wie die Wohnung, grundgesetzlich geschützt. Die Polizei darf also durchaus ohne Weiteres unmittelbaren Zwang ausüben, um ihre Maßnahmen durchzusetzen. Insbesondere ist dazu kein richterlicher Durchsuchungsbeschluss oder das Vorliegen von Gefahr im Verzug erforderlich.

Hier ein Link zu Wikipedia (Stichwort "unmittelbarer Zwang"):

http://de.wikipedia.org/wiki/Unmittelbarer_Zwang

Dort siehst du auch gleich ein Bild, welches zeigt, was dir blühen kann, wenn du dich so verhältst, wie du es beschrieben hast.

Das siehst du falsch. Sie koennen mit Gewalt die Tuere oeffnen lassen und dich festnehmen. Die Polizei uebt hoheitliche Gewalt aus und wenn sie feststellt, das Gefahr in Verzug ist koennen und muessen sie sofort handeln. Du mussdt denen dann nur deine Personalien geben und brauchst dich zur Sache nicht zu aeussern.

Otsche1g 
Beitragsersteller
 30.11.2013, 02:30

Welche Gefahr soll im Verzug sein, wenn ich ganz ruhig im Auto sitze und in einem erlaubten Bereich mein Auto geparkt habe?

Scaver  30.11.2013, 04:17
@Otsche1g

Es gibt ja einen Grund wieso Du rausgewunken wirst. Zu schnell Gefahren, nicht angeschnallt, telefoniert, bei rot über die Ampel gefahren etc. Das heißt Du hast eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat begangen.

In dem Fall hast Du IMMER eine Mitwirkungspflicht. Du musst deine Personalien herausgeben und diese nachweisen (Personalausweis), sowie deine Fahrerlaubnis (Führerschein) und den Fahrzeugschein vorzulegen.

Tust Du dies, haben die Polizisten in der Regel keine weitere Handhabe, außer bei einer Straftat wo eines Festnahme vorgeschrieben ist.

Verweigerst Du dies, gilt dies alleine schon als Gefahr in Verzug. Hier gilt die "Verdunkelungsgefahr", also dass Du mit deiner Ordnungswidrigkeit oder Straftat unbekannt davon kommst (darauf hast Du es ja abgesehen).

Dies alleine reicht zur Begründung der Gefahr im Verzug um Wohnung, Auto usw. zu betreten und dich ggf. sogar daraus zu ziehen.

Übrigens, die Weigerung der Mitteilung der Personalien kann zur Festnahme führen die solange aufrecht erhalten werden kann, bis deine Personalien geklärt sind (Anfangs durch die Polizei, nach einiger Zeit wird eine Anordnung der Staatsanwaltschaft nötig und wenn es noch länger dauert, die eines Gerichts).

In fast allen Bereichen hat der Bürger in Deutschland eine Mitwirkungspflicht, der man sich nicht entziehen kann (legal!).

Still  30.11.2013, 17:16
@Otsche1g

z.B. könntest du betrunken sein und dich auf diese Weise der Kontrolle deiner Alkoholisierung entziehen. Daher Gefahr im Verzuge und daher eine eingeschlagene Scheibe!

Es gab vor einigen Jahren eine Handlungsempfehlung für Menschen die in der Nacht von der Polizei angehalten werden und nicht glauben, dass es sich um die Polizei handelt. Man soll das Fahrzeug dann von innen verriegeln und nur das Fenster einen Spalt öffnen, sodass man mit den Leuten draußen reden kann. Man soll sich die Dienstausweise zeigen lassen und dann selbstständig den Notruf 110 wählen und fragen, ob es sich um echte Polizeibeamte handelt. Aber einfach nichts tun und im Auto sitzen bleiben und auf nichts reagieren, könnte von der Polizei auch als geistige Verwirrung o.ä. ausgelegt werden. Damit macht man es doch nur schlimmer. So eine Polizeikontrolle ist innerhalb von 3 Minuten erledigt (ich hatte schon viele davon). Wenn man ein reines Gewissen hat kann man doch einfach mitarbeiten und alle sind zufrieden.

freede  03.12.2013, 10:25

Es gab vor einigen Jahren eine Handlungsempfehlung für Menschen die in der Nacht von der Polizei angehalten werden und nicht glauben, dass es sich um die Polizei handelt. Man soll das Fahrzeug dann von innen verriegeln und nur das Fenster einen Spalt öffnen, sodass man mit den Leuten draußen reden kann. Man soll sich die Dienstausweise zeigen lassen und dann selbstständig den Notruf 110 wählen und fragen, ob es sich um echte Polizeibeamte handelt.

Das gilt aber nicht für zwei Typen (oder Mädels) in Uniform die mit einem blau-silbernen Auto mit Blaulicht drauf eine Kontrolle durchführen. Wer sich da gegen die Maßnahmen verweigert hat bald eine Seitenscheibe weniger im Auto.