Darf man auf seiner Facebook-Seite Fotos berühmter Gemälde hochladen?

3 Antworten

Der Fotograf, der ein Gemälde fotografiert, schafft damit manchmal ein eigenes Werk, das geschützt ist als Lichtbildwerk durch UrhG § 2 Geschützte Werke.

Manchmal aber auch nicht, dann kann die Fotografie aber geschützt sein als einfaches Lichtbild durch UrhG § 72 Lichtbilder.

Und wenn es sich nur um eine Reproduktion handelt, also wie durch einen Scanner, dann könnte das Merian-Urteil greifen: Siehe da.

Aber es gibt auch ein neueres Urteil, erstritten von einem Museum in Mannheim. Demnach sind auch solche reinen Reproduktionen nicht gemeinfrei.

Sicher erscheint die Rechtslage also nicht.

Gruß aus Berlin, Gerd

Man kann da natürlich Bilder hochladen, von Sehenswürdigkeiten lädt man ja auch Bilder hoch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo

Von Sehenswürdigkeiten darf man natürlich Bilder hochladen. Es wäre dann eine Urheberrechtsverletzung wenn man von Leute (mit „Leute“ meine ich nicht die Stars wie Justin Biber usw. sondern „Normale“ Menschen) Bilder hochlädt die man garnicht frägt, oder es unter Datenschutz liegt.

Lg.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung