Ist es erlaubt sein Apple Memoji zum Beispiel als Profilbild für Facebook zu nutzen?
Das Urheberrecht an den Memojis hat ja wahrscheinlich Apple aber haben die das schon irgendwie mal erlaubt dass man diese Memojis auch für andere Dinge benutzen darf?
3 Antworten
d4ffi schrieb:
Das Urheberrecht an den Memojis hat ja wahrscheinlich Apple [...]
Das UrhG schreibt in § 1 Allgemeines:
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
Das Unternehmen Apple kann kein Urheber eines Werkes sein. Urheber eines Werkes kann nur ein Mensch sein. Urheberrechtsschutz genießen nur Urheber, also nur Menschen!
Das Unternehmen kann also höchstens von einem Urheber (oder von mehreren Urhebern)
- die § 31 Einräumung von Nutzungsrechten gewährt bekommen haben.
Für den künftigen Nutzer des Werkes stellt sich zunächst die Frage, ob das Werk überhaupt die nötige Schöpfungshöhe besitzt, um geschützt zu sein als Werk im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke.
Die nächste Frage wäre, wer dein Memoji geschaffen hat: Ein Mensch - oder ein Tier oder eine Maschine?
Dazu schreibt Absatz 2 UrhG § 2 Geschützte Werke:
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
- Die Arbeit eines Tieres gilt jedenfalls nicht als "persönliche geistige Schöpfung" - auch wenn die Fußspuren eines Schimpansen, der in Farbe getappt war, auf Leinwand am Ende so aussehen wie von Dali mit dem Munde gemalt!
- Auch die Arbeit einer Maschine, etwa eines Computers, gilt nicht als "persönliche geistige Schöpfung"!
Als "persönliche geistige Schöpfung" gilt höchstens das kreative Schaffen eines Menschen, der bestimmt, was herauskommt, wenn er diese und jene Sachen in einen PC füttert.
Das tat der Programmierer des Programms, das ein Memoji geschaffen hat, aber nicht! Er hat nicht dein Portrait genommen und es "persönlich geistig" verändert!
Geschützt ist die Software, die der Programmierer geschaffen hat - aber nicht das Ergebnis, das ein Computer mit Hilfe seiner Software ausspruckt, ohne dass der Programmierer bei der Eingabe und bei der Bearbeitung deines Portraits kreativ tätig war!
Ich zahle ja auch nur eine Lizenz an Microsoft für den Erwerb von MS Office - nicht für die Verwendung der Texte, die ich dort eingebe und die das Programm so toll aussehen lässt hinterher (manchmal jedenfalls ;-)!
Und wenn ich eine Broschüre mit MS Word gestaltet habe, muss ich keine weitere Lizenz-Gebühr an Microsoft entrichten für die Verbreitung dieser Broschüre.
Und du hast ja wohl bereits eine Lizenz für die Software von Apple entrichtet!
Gruß aus Berlin, Gerd
Profilbilder sind eine lustige Spielerei, die Kreativität und vielerlei Aussagen machen können. Es ist also völlig egal, was für ein Profilbild du verwendest. Du kannst auch Bernd Höcke nehmen und ihm die Augen blauschlagen und ein Toupet einer Drag Queen aufsetzen (Happy photoshopping). Oder du nimmst dir Angelo Merte her, färbst die Haut auf einen ungesunden RGB Wert von 129 und die Helligkeit auf 165, schielst die Augen queer und machst den Haarschnitt von Wolfgang Joop. Oder du morphst Naruto mit Monkey D. Ruffy und Billie Eilish.
Ja schon, so funktioniert das Urheberrecht aber leider nicht
Man darf sie wahrscheinlich genauso wie Emojis benutzen, also ja
Nichts spricht dagegen. Das wird ja von Apple auch erwartet, oder nicht?
Stimmt schon, aber die Memojis wurden ja wahrscheinlich für den Apple Messanger entworfen, und nicht dafür dass man sie sonst überall verwendet