"Darf" man auf Rechtschreibfehler hinweisen? (geschäftlich)
Ich habe von einem Lieferanten ein Dokument erhalten was zum einen 2 Sachliche Fehler enthält. Dies werde ich jetzt bemängeln. Darüberhinaus ist auch noch ein Rechtschreibfehler enthalten. Ich bin da relativ konservativ eingestellt....
Ist es übertrieben, wenn ich das auch noch anmerke?
7 Antworten
In solchen Fällen ist es wichtiger, dass die Rechnung stimmt und ein guter Preis herauskommt. Was nutzt mir ein des Schreibens kundiger Dachdecker, der aber schlecht arbeitet? Besser ist es umgekehrt!
Du schreibst ja auch fehlerhaft, es muss heißen:
Ich habe von einem Lieferanten ein Dokument erhalten, welches einerseits zwei sachliche Fehler enthält.
was - ist ein Fragewort und als "Pseudorelativpronomen" nur Umgangssprache...
zum einen - wo ist zum anderen?
Wenn die sachlichen Fehler wichtig sind, klar bemängeln. Rechtschreibfehler nur, wenn es dann mißverständlich ist.
Wenn das Dokument allerdings eh neu geschrieben werden muss, kannst Du das ja auch noch anmerken....
Kommt drauf an - wenn jemand "sit" statt ist geschrieben hat oder erkennbar sonstwie über die Tastatur gerutscht ist, nicht. Wenn das in die Richtung geht "Pupertät" statt Pubertät zu schreiben, wie es hier so oft ist, dann eher ja. Allerdings in einem freundlichen Ton, der den Schreiber nicht bloßstellt.
...dann solltest Du aber schon wissen, dass es "zwei sachliche Fehler" heißt, oder?
http://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/schreibung-von-zahlen
hihi, ja, als ich es abgeschickt hatte, hab ich es gemerkt. Naja, aber das hier ist ja kein geschäftliches Dokument ;-)
Rechtschreibfehler die nicht zu Missverständnissen führen sollte man nicht unbedingt bemängeln. Der Schreiber fühlt sich entlarvt und wird sicher nicht positiv reagieren.