Ist dieser Brief echt?
Mein Freund hat diesen Brief bekommen. Er war ohne Umschlag im Briefkasten und hat auch keine Unterschrift. Zudem hat er viele Rechtschreibfehler.
Der Nachbar hatte sich schön öfters beschwert und mit der Polizei gedroht.
Ich hoffe ihr könnt mir das beantworten!:)
13 Antworten
Das ist meines Erachtens nicht von der Polizei.
Aber der Inhalt als solches ist richtig. Er (der Briefeschreiber) kann auch bei der Polizei angerufen haben.
Das Paper würde ich sagen ist nicht echt.
Die Inhalte jedoch in Ordnung.
Aber ein Anruf bei der Polizei hätte alles geklärt.
Mit freundlichem Gruß
Bley 1914
Hallo DasOlav,
der Brief stammt zu 99 Prozent nicht von der Polizei. Da hat sich sicher nur ein Nachbar Luft gemacht.
Aber in einer Sache hat der Schreiber recht. Auch außerhalb der Ruhezeiten darf man nicht die Nachbarschaft rücksichtslos mit Lärm beschallen:
Das Gesetz sagt dazu folgendes:
§ 117 Unzulässiger Lärm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Allerding müssen normale Gespräche, Musik, auch Musik von Musikinstrumenten, Handwerksarbeiten und Kinder Tobereien außerhalb der Ruhezeiten von der Nachbarschaft hingenommen werden, denn diese Tätigkeiten gehören zum normalen Gebrauch einer Wohnung mit dazu.
Auch ist es für die Polizei völlig irrelevant wer bei Euch ein und aus geht. Sowas kontrolliert die Polizei nicht.
Aber wenn der von Euch erzeugte Lärm über den zum normalen gebrauch der Wohnung hinausgegangen ist, könnt ihr Frohsein, dass der Brief nicht von der Polizei, sondern nur von einem verärgerten Nachbarn stammt, denn eine Ordnungswidrigkeitenanzeige könnte ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen.
Schöne Grüße
TheGrow
Ich gebe 100 Prozent auf "Fälschung"
Briefe* und der Brief hat mehrere Schreibfehler...
100%. "Verstgestellt" außerdem sind mir keinerlei solcher Beiefe bekannt...
Hatte vergessen mit anzuführen in welchem Gesetz das steht. Bei dem Gesetz handelt es sich um das Ordnungswidrigkeitengesetz
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__117.html
Das ist natürlich nicht echt und kann ignoriert werden.
Der ist nicht echt.
Aber war ein guter Versuch :)
Was war denn daran gut? Kein exaktes Datum , keine Adresse der ausstellenden Behörde, kein einziger Paragraph, Deutsch wie von nem Viertklässler und nicht mal eine namentliche Adressierung.
Schwachsinn, das ist kein polizeilicher Brief.
Und wenn schon, so ist er er gem. § 44 (2) Nr. 1 VwVfG nichtig, da die ausstellende Behörde nicht ersichtlich ist.
Ich an deiner Stelle würde diesen Brief zur Polizei bringen, so dass eine Anzeige wegen Amtsanmaßung gestellt werden kann.