Darf man auf dem Seitenstreifen einer Autobahn laufen?
Angenommen, man war auf einer Party, hat (zu) viel getrunken und lässt das Auto stehen, kennt aber nur den Weg über die Autobahn nach Hause - und läuft auf dem Seitenstreifen (also auf jener Spur, auf der im Normalfall kein Fahrzeug fährt) nach Hause. Ist das erlaubt?
16 Antworten
Also in diesen Deinem krassen Fall: klares NEIN! Als Fußgänger darfst Du nur bis zum Hinweisschild "Autobahn" danach ist Schicht.Als Insasse eines Fahrzeugs, das zwangsläufig dem ruhenden Verkehr anheim gefallen ist (Panne, Unfall, usw.) darfst Du unter aller Größter Vorsicht das Warndreieck aufstellen oder zur Notrufsäule laufen....klar.
Aber: beim übermäßigen Warten in einem Stau, hast Du die Autobahn nicht als Tummelplatz zu verwenden. Im Fahrzeug bleiben.
BTW: Wenn man nur den Weg über die Autobahn nach Hause findet, muß man ganz schön weit weg von zu Hause sein, sonst wird's peinlich!! Und dann das ganze Stück laufen!? Sorry, ein seldsames Beispiel!?
NEIN:§18 stvo:autobahnen dürfen nur mit kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die bauart bestimmte höchstgeschwindigkeit mehr als 60km\h beträgt.
echt schon ab 60?? dachte immer ab 80 :) und wieder was gelernt XD
Total verboten. Heißt ja auch Standspur und nicht Fußgängerzone.
Nein, zumindest bei uns in der Schweiz ist dies nicht erlaubt, und ich denke, dies wird auch andernorts nicht anders sein. Und dies hat auch gute Gründe, weil es für einen Fussgänger viel zu gefährlich ist. Es hat schon unzählige Fälle gegeben, dass Personen, welche an der Autobahn arbeiteten oder eine Panne hatten und sich auf dem Seitenstreifen aufgehalten hatten, von andern Autos angefahren und verletzt oder sogar getötet wurden.
Natürlich hab ich den Führerschein, und dies schon sehr lange. Ich verstehe Deinen Einwand nicht. Was soll an meiner Antwort falsch sein und was sollte man mir denn in der Fahrschule beigebracht haben???
Auf der Autobahn dürfen nur Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge, dh schneller als 6 km/h, motorgetrieben, nicht schienengebunde landfahrzeuge) fahren, die eine bauartbedingt Höchgeschwindigkeit von 61 km/h oder höher haben oder eine Sondergenehmigung besitzen.
Von einer Sondergenehmigung für besoffene Fußgänger habe ich noch nichts gehört -> ist es wohl NICHT erlaubt.
Bauartbedingt schneller als 60!!!!!!!!!!!!!!!kmh.sind
Ich hab in der Fahrschule immer 61 gehört, weil sonst dürfte ja mit ner alten Simson die 60 laufen darf auf die Autobahn^^ und das wäre iwie Fail
ihr seid euch doch einig ...
ob schneller als 60 .. oder "61km/h oder höher" .. ist doch das gleiche!
vielleicht ist der Fragesteller, wenn er genug getrunken hat, davon überzeugt, er sei ein Kraftfahrzeug :-D
du hast einen Führerschein richtig??
hat man dir das nicht in der Fahrschule beigebracht ?? :)