Darf ein Streifenwagen entgegen der Fahrtrichtung parken?
Dabei hat der Streifenwagen weder Blaulicht noch Warnblinkanlage an.
6 Antworten
Solange sie in einem Einsatz sind ja, aber auch nur dann.
Auch ohne Warnblinker oder Sondersignal können die Polizisten im Einsatz sein und den Wagen so parken.
warum soll das ein Streifenwagen (oder auch Feuerwehrfahrzeug oder Rettungsdienstfahrzeug) nicht tun dürfen?
Blaulicht ist sehr energieintensiv, d.h. ohne laufenden Motor ist die Batterie bald alle, obwohl solche Fahrzeuge bereits eine größere bzw. mehrere Batterien eingebaut haben.
Diese Motorweiterlaufschaltung haben bloß nicht alle Einsatzfahrzeuge.
Um genau zu sein, hat von unserer Inspektion (zumindest soweit mir bekannt) nicht ein einziges Fahrzeug diese Funktion. Wir hatten zwar mal ein paar Fahrzeuge mit dieser Ausstattung, aber die wurden mittlerweile alle ausgemustert.
Wir haben deshalb nicht nur einmal das von wurzlsepp668 beschriebene Problem gehabt, dass die blöde Batterie nach einem längeren Einsatz leer war. Da ist es ein Vorteil, dass wir viele Fahrzeuge ohne Automatik haben die man mal eben anschieben kann.
Und man tut was für die Anwesenden, zumindest die die nicht schieben müssen. So ein Anblick erfreut doch das Herz jedes Nichtpolizeibeamten der zusehen darf :-D
Ja, sämtliche Einsatzkräfte haben im Einsatz Sonderrechte, diese befreien von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, man darf also z.B. auch Entgegen der Fahrtrichtung parken. Die Warnblinkanlage oder das Blaulicht dienen zur Absicherung von Einsatz- und Gefahrenstellen, die Sonderrechte gelten aber auch ohne.
Danke rollerfreake!
Indirekt hat er mich auch als "Verkehrsraudi" dargestellt nachdem er mich freihändig beim Fahrrad fahren erwischt hat und ick 35 Euro blechen mußte. Da kann man sich auch mal eine dumme Frage erlauben ;).
Trotzdem danke für die Antwort.
Und schon wissen wir, warum die Polizei dort "geparkt" hat. Und dir sollte klar sein, dass deine Frage an den Polizisten einfach peinlich war!
So ist es immer. Selbst die Regeln ignorieren und sofort rumheulen, ob denn andere auch ja alle Regeln einhalten. Sofort ankacken ... sich aber verbitten, selbst angekackt zu werden ...
Entweder DÜRFEN DIE DAS? oder DIE TUN DOCH EH NICHTS!
Für weitere Sichtweisen ist mancher schlichte Bürger einfach nicht offen.
Gruß S.
Peinlich sind keine Fragen, wenn überhaupt, dann sinnentleerte Ausrufezeichen.
Fand es bloß ein wenig kurios als ich höflich nachfragte ob er es denn dürfe (da er schon den Verkehr behindert hat) und seine Antwort lautete in einen sehr unhöflichen Ton "Sie können schon lesen was dort steht! Wir dürfen das!" Darum musste ich mal nachfragen da ich im Netz nix gefunden hab.
Ich kann verstehen, dass der Polizist von so einer dummen Frage genervt war! Indirekt unterstellst du ihm damit, dass er ein "Verkehrsraudi" ist.
Zur Kenntnis:
§ 35Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Naja, viele Kollegen treiben es auch weit und haben wichtige Einsätze beim Bäcker, Dönerladen o.ä.
Ansonsten gilt aber, wenn du von jemanden Haue bekommst, soll die Polizei ja schnell bei dir sein und nicht noch lange einen Parkplatz suchen.
Vielleicht hilft dir das als Eselsbrücke.
Ich sage Ja, wenn es schnell gehen muss im Einsatz
Deswegen verfügen Einsatzfahrzeuge über eine Motorweiterlaufschaltung, der Motor läuft im Stand weiter, damit die Lichtmaschiene die Batterie weiter auflädt. Der Schlüssel ist allerdings abgezogen, der Motor läuft weiter, aber kein Fremder kann mit dem Fahrzeug wegfahren.