Darf man Arbeitsklamotten verkaufen?

4 Antworten

Interessant wäre in dem Fall was in deinen Tarifvertrag von der Post bezüglich Arbeitskleidung stand...

Wenn dort vermerkt ist, das du die Kleidung nach Beendigung der Beschäftigung abgeben solltest, dies aber nicht getan hast und diese nun veräußerst kann es unter Umständen dazu führen das du dann wegen Unterschlagung/Diebstahl angezeigt wirst..

Falls dies nicht vermerkt war, ist die Kleidung dein Besitz und du kannst damit tun und lassen was immer du möchtest.

Kingsize96 
Beitragsersteller
 13.04.2016, 21:17

Vielen Dank nein ist nichts vermerkt die haben mir auch keinerlei Post geschickt das ich sie zurückschicken soll. Jetzt hab ich ein besseres gewissen.

Die Post gibts überall, in Bonn ist nur die Hauptverwaltung.

Ich rate Dir, das lieber zu lassen. Immerhin gehören die Plünnen nach wie vor der Post, auch wenn bei Deinem Ausscheiden der Materialverwalter oder wer für die Plünnen zuständig war, die Rücknahme verpennt hat.

Hallo!

Ich würde auf dieses Angebot nicht eingehen & die Kleidung auch nicht veräußern... mir schenkte vor Jahren ein Freund (Busfahrer) einen abgelegten Berufsparka der Busgesellschaft, da gab es nie Probleme -----------> aber verkaufen würde ich Berufskleidung nicht. Es sei denn, du hast die Sachen selber gekauft sodass sie dein Eigentum wären. 

Ist dem nicht so, würde ich die Sachen nicht verkaufen... höchstens verschenken, "Tester" hin oder her!

Alles Gute :)

Ein Angebot, ohne dass Du es angeboten hast...merkwürdig...es muß ja geregelt gewesen sein, ob Du sie zurück geben mußt. Falsche Briefträger sind doch voll doof