Bücher verkaufen - was darf ich von einem Buch als Foto in einer Auktion beilegen?
Hallo Leute,
ich bin gerade dabei eine Gewaltige Menge an Büchern zu verkaufen.
Und da ich von Natur aus ein ängstliches Wesen bin ;) ... stelle ich mir folgende Frage:
Was darf ich von einem Buch abfotografieren und in meinem Angebot veröffentlichen?
Folgendes hatte ich vor gehabt zu fotografieren und meinem Angebot beizulegen:
- Buch Cover
- Inhaltsangabe (in der Regel hinten auf dem Buch)
- Inhaltsverzeichnis
- Erscheinungsjahr, Verlag etc....
- Bei interessanten Büchern ein Bild von einer Doppelseite des Buches
Wäre soetwas verwärflich und müßte man da mit einer Abmahnung zu rechnen??
wünsch euch was,
Thorsten
4 Antworten
Bei Buchcovern gab es bislang keine Klagen, soweit ich weiß, wenn man das Buch verkaufen möchte.
"Erscheinungsjahr, Verlag etc...." sind keine urheberrechtlich geschützten und auch keine geheimhaltungs-bedürftigen Informationen.
Ein Inhaltsverzeichnis auch nicht. Und in der Regel ist es auch kein geschütztes Werk im Sinne von UrhG § 2.
Aber womöglich, sehr wahrscheinlich die "Klappentexte" und die Inhaltsangaben auf der Rückseite des Buches.
"ein Bild von einer Doppelseite des Buches" greift bei jedem normal schöpferischen Autor auf jeden Fall ein in dessen Urheberrechte.
Allerdings meinte der Rowohlt-Verlag, dass er die Wiedergabe von Klappentexten und Covern in Rezensionen dulden würde.
Gruß aus Berlin, Gerd
Das, was Du angegeben hast, darfst Du als Bild einfügen. Du fotografierst ja ein Buch, was vor Dir liegt.
Allerdings solltest du mit der ebay-Suche / -Angabe über ISBN vorsichtig sein, d.h. sorgfältig überprüfen, was ebay da angibt.
Beispiele:
- ISBN-Nummer gleich, Auflage falsch
- ISBN-Nummer korrekt, ebay veröffentlich dazu das Bild eines TB statt der geb. Ausg. oder umgekehrt.
Ich hoffe, Du hast ein Gewerbe angemeldet, damit Dir nicht dieses droht:
http://www.internetrecht-rostock.de/privater-verkauf-ebay-abmahnung.htm
Selber erlebt mit einer Erstausgabe, die ich zum Subs.-Preis gekauft hatte. Die konnten lange warten, bis ichc deren Angaben verwendete. Achos inzwischen ohne ebay-Verschandelung verkauft.
Einen kleinen, nicht vollständigen Überblick über die Angaben, die ein gewerblicher Verkäufer machen muss, erhältst du hier:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkaeufer.html
Hi, wenn ich meine Angebote online bringe, werde ich ein Gewerbe haben, das steht fest 😉
Warum willst Du Dir solch eine Arbeit machen?
Stell doch einfach den Titel des Buches ein und die ISBN. Mit Hilfe der ISBN kann der Interessierte über eine ISBN-Suche alle Daten abfragen (Erscheinungsjahr, Autor, etc.).
Z. B.:
Hi, der Grund für die Mühe ist ganz einfach zu erklären:
- sich von der Masse abheben
- spontan Käufe anheizen
- ISBN Angaben unterscheiden nicht bei den Auflagen
- die hinterlegten Daten bei ebay und Co sind s......e 😋
Net wahr 😎
wie von Dir geschrieben darfst alles veröffentlichen und ist nicht verwerflich
Hi, das ist die Antwort die ich hören wollte 😂 ...
gibt es für deine Aussage auch einen Grundlage, einen Beleg der mich ruhig schlafen lässt 🙇
ganz simpel: Du gibt doch denau diese Fakten an, die das Buch "hergibt", was kann daran falsch sein? (Gegenfrage:-)
der ISBN-Hinweis ist sehr gut/wichtig, da sah ich schon negative Bewertungen, da die nicht mit dem gelieferten Buch übereinstimmten