Darf man an Feiertagen Pferde transportieren?
Hallo, ich werde morgen ein Pferd kaufen, das allerdings sehr weit weg steht (600km). Wir wollen es nächsten Donnerstag holen, da das ja ein Feiertag ist und meine Leute (die mit Hänger und Hängerführerschein) nur da können. Meine Frage: darf man an einem Feiertag uneingeschränkt mit einem Pferdeangänger fahren? Ich meine mal gehört zu haben, dass nur Turniere erlaubt sind und der reine Transport bis 10 Uhr verboten ist. Kann das sein? Kann man das irgendwie umgehen? Wir wollten eigentlich nachts sehr früh losfahren, im das Pferd tagsüber verladen zu können...
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
6 Antworten
Wenn man keinen LKW-Transporter hat, sondern einen PKW mit Anhänger, darf man uneingeschränkt transportieren. Transporter brauchen wegen dem Sonntagsfahrverbot für LKWs eine Ausnahmegenehmigung, die gibt es z.B. für Turniere.
Bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht darfst Du das am Sonntag.
Das was Du gehört hast, gilt für das LKW-Sonn-und Feiertagsverbot, die dürfen natürlich auch an diesen Tagen mit Pferden und erst Recht, wenn es um Veranatsltungen geht, fahren.
Sollte Dich als privates PKW-Pferdeanhänger-Gespann aber nicht interessieren.
Mit einem Pferdeanhänger sollte dies kein Problem sein, da ja auch Stuten zum Hengst gebracht werden, wenn sie rossig sind, etc. Vorausgesetzt, der ganze Zug ( Zugmaschine & Anhänger ) überschreitet das für an Feiertagen zugelassene Gesamtgewicht nicht.
Wie es mit einem LKW Pferdetransporter aussieht, weiss ich nicht. Vermutlich wird da eine Sondergenehmigung verlangt, da am Sonntag ein LKW Fahrverbot herrscht.
Am besten, Du erkundigst Dich bei den zuständigen Behörden. ( Google ), dann bist du auf der sicheren Seite.
Wiki ist hier leider zu ungenau definiert. Anbieten würde sich das GüKG, da steht alles drin, was man für den privaten und gewerblichen Transport wissen sollte.
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/g_kg_1998/gesamt.pdf
meines wissens ist das durchaus möglich. allerdings könntest du terminprobleme bei einer evtl. ausnahmegenehmigung bekommen.
hier ein nützlicher hinweis:
http://www.rovergarage.de/download/Sontagsfahrverbot.pdf
Ist kein Problem, da dies ja nicht gewerblich gemacht wird sondern privat. Privat bist du an keine Zeiten gebunden.
Was anderes wäre es, wenn du Handel mit den Pferden betreiben würdest, dann dürftest du nur mit Sondergenehmigung und EU bzw. Gemeinschaftslizenz fahren.
Wen das näher interessiert, hier geht´s zum GüKG:
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/g_kg_1998/gesamt.pdf