Während Einarbeitungszeit weniger Gehalt, ist das noch erlaubt?
Geht das noch? Hab gelesen dass man während der Einarbeitungszeit in einem Unternehmen bei dem ich mich für einen Nebenjob beworben hab nur 3,50€ verdient. Die Einarbeitungszeit geht knapp 2 Wochen.
Habe keine Lust nur 3,50€ zu verdienen wenn ich da sowieso nicht lange bleibe und nur einen Nebenjob machen möchte.
Geht das noch oder gilt der Mindestlohn auch für die Einarbeitungszeit?
4 Antworten
Auch in der Einarbeitungszeit ist der MIndestlohn zu bezahlen. Nach der bestandenen Probezeit ist eine gehaltserhöhung jederzeit möglich.
Und 3,50€ die Stunde das ist strafbar.
Der Mindestlohn liegt bei 8,84 €
Es sei denn du bist noch Schüler, dann darf der MIndestlohn auch unterschritten werden.
Was ich nicht verstehe: du hast du ein gespräch mit diesem Chef gesprochen und dieses Thema nicht angesprochen?
Hab mich noch gar nicht beworben (keine Ahnung wieso ich das geschrieben habe, wollte schreiben dass ich mich bewerben möchte) und mich nur im Internet informiert. Bei einem Erfahrungsbericht stand das nur und ich konnte das nicht wirklich glauben und wollte nur hier mal aus Interesse nachfragen.
Danke!
Ist doch egal, ob es erlaubt ist oder nicht. Wenns einem nicht passt, dann lässt man es eben sein oder du verklagst deinen Chef...aber auch dann bist du schneller raus, als du gucken kannst
Lies hier die Antwort von Familiengerd
Wenn Du "Mindestlohn-Berechtigter" bist, muss Mindestlohn bezahlt werden.