Während Einarbeitungszeit weniger Gehalt, ist das noch erlaubt?

4 Antworten

Auch in der Einarbeitungszeit ist der MIndestlohn zu bezahlen. Nach der bestandenen Probezeit ist eine gehaltserhöhung jederzeit möglich.

Und 3,50€ die Stunde das ist strafbar.

Der Mindestlohn liegt bei 8,84 €

Es sei denn du bist noch Schüler, dann darf der MIndestlohn auch unterschritten werden.

Was ich nicht verstehe: du hast du ein gespräch mit diesem Chef gesprochen und dieses Thema nicht angesprochen?

Zaccubus 
Beitragsersteller
 05.07.2018, 19:29

Hab mich noch gar nicht beworben (keine Ahnung wieso ich das geschrieben habe, wollte schreiben dass ich mich bewerben möchte) und mich nur im Internet informiert. Bei einem Erfahrungsbericht stand das nur und ich konnte das nicht wirklich glauben und wollte nur hier mal aus Interesse nachfragen.

Danke!

Ist doch egal, ob es erlaubt ist oder nicht. Wenns einem nicht passt, dann lässt man es eben sein oder du verklagst deinen Chef...aber auch dann bist du schneller raus, als du gucken kannst

Wenn Du "Mindestlohn-Berechtigter" bist, muss Mindestlohn bezahlt werden.