Darf Lehrer am verlassen des Klassenzimmers hindern
Hey ich hab eine Frage, darf ein Lehrer dich während dem Unterricht daran hindern den Klassenraum zu verlassen? Ich habe aus einer bestimmten quelle im Anhang ist ein Bild gelesen das man eine Person nicht daran hindern darf einen Raum zu verlassen trifft das in diesem Fall zu?
8 Antworten
grundsätzlich darf er niemanden daran hindern, den raum zu verlassen. verursacht das verlassen des raumes allerdings störungen des laufenden unterrichts, muss der/die betreffende mit Konsequenzen rechnen.
Würde mich auch mal interessieren, weil schon mehrere Klassenkameraden deswegen den Bus verpasst haben. Nur weil sie mit Mitschülern geredet haben während dem Unterricht. Deswegen wurden sie gezwungen, da zu bleiben, alle Stühle hochzustellen und die Tafel zu putzen. Ist sowas erlaubt?
Nun, vielleicht im Unterricht aufpassen, dann gibt es kein "nachsitzen" :)
Ich meine, der Lehrer hat einen gewissen Ermessensspielraum, die Unterrichtsstunde zu verlängern. So war es früher zumindest, dürfte sich denke ich nicht viel geändert haben.
Es mag vielleicht sogar einige Paragraphen geben, wo man mit viel Geduld etwas finden könnte. Aber da sind die Anwaltskosten wohl höher als alles andere.
Ansonsten ist es immernoch am Vernünftigsten, zu reden! Daß der Lehrer eine gewisse "Macht" demonstrieren muß, liegt ja wohl in der Natur der Sache.
Er hindert dich sicherlich nicht daran, dass du gehen kannst. Er macht dich darauf Aufmerksam, dass das verlassen des Raumes mit einer Strafe geahndet wird.
Er darf dich in dem Moment erstmal nicht dran hindern das Zimmer zu verlassen, jedoch musst du dann mit den jeweiligen Konsequenzen rechnen
Omg ein Verweis wie schlimm
In Deutschland ist die Schulpflicht aufgrund der Kulturhoheit der Länder in den einzelnen Landesverfassungen geregelt. Die Länder sind hierzu durch das Grundgesetz ermächtigt. So steht in Art. 7 Abs. 1 GG: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“, woraus sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch das Recht der Länder ergibt, durch Landesgesetze die Schulpflicht zu bestimmen. Dies kann auch aus dem nachfolgenden Absatz (Art. 7 Abs. 2 GG) abgeleitet werden, der den Eltern das Recht einräumt, über den Besuch des Religionsunterrichts zu bestimmen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_%28Deutschland%29#Aktuelle_Rechtslage
Ich war mir zu faul jedes Gesetz von jedem Bundesland rauszusuchen, welches die Schulpflicht regelt. Vermutlich wirst du das selber auch googeln können.
Nur zu deiner Info: die Schule wird nicht als Freiheitsberaubung angesehen.