Schüler schlägt Schüler - kann Lehrer verklagt werden?

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Aber wirklich nicht! Wie soll die Lehrkraft das a) sehen und b) verhindern? Soll sie sich dazwischenwerfen? Solche Eltern hatte ich gefressen. Waren aber gottseidank nicht viele. Wenn du unbedingt jemanden verklagen willst, dann doch den Schädiger. Soviel sagt mir jedenfalls mein Rechtsverständnis. Ich bin als ehemaliger Lehrer am Gymnasium und mMitarbeiter in der Schulleitung eben nicht so autoritätsgläubig :-D

bei 8 Jahre alten Kindern kann man davon ausgehen, dass sie wissen, was recht und was unrecht ist, deshalb kann und darf man sie auch mal unbeobachtet lassen. Der Schule und der Lehrerin kann man keinen groben Fehler nachweisen. Hier sind die Ansprechpartner die Eltern dieses Jungen. Deshalb solltet ihr einen Termin machen mit den Eltern und der Lehrerin um herauszufinden was denn im Vorfeld war und vor allem um zu verhindern dass so etwas noch einmal vor kommt. Das Kind ist zwar erst 8 Jahre alt, es darf aber dennoch bestraft werden um aus seinem Handeln zu lernen. Aber eben nur von seinen eigenen Eltern (weg nehmen von Play Station oder irgend etwas, was er mag...... z.B.)

Warum hat dein Sohn einen abgeräumt bekommen? Hat er den anderen Jungen provoziert,?Habt ihr den Vorfall mit den Beteiligten geklärt? Eine Lehrerin ist nicht Mutter Theresa, die jeden Schaden jedes Kindes überall und jederzeit abwehren kann. In diesem Alter streiten Kinder, weil sie ihre Grenzen ausprobieren wollen und auf Konfrontation gehen. Ganz normal dass es mal auffällig wird. Dann könnten alle Lehrerinnen und Erzieherinnen einpacken und gehen, wenn man die für jeden Kratzer verklagen würde :(

ich weis es zwar nicht und bin auch nicht volljährig,aber ein lehrer kann nicht alles im blick haben

soll die lehrerin den schülern etwa bis sie das schulgelände verlassen hinterherrennen?

versuche eher mit den eltern des agressiven schülers zu sprechen,aber anzeigen kannst du eher niemanden,wie gesagt die lehererin kann nicht alles im blick haben(bin mir rechtlich gesehen nicht sicher ob du sie anzeigen kannst)und der schüler ist minderjährig,wenn er ärger kriegen soll dann über seine eigenen eltern

Die entscheidende Frage: Hatte denn die Lehrerin überhaupt eine Chance, hier rechtzeitig einzugreifen? Ging dieser Aktion ein erkennbarer Streit voraus? Hat die Lehrerin schuldhaft versäumt zu schlichten?

Hellsehen muss die Lehrerin nämlich nicht können, das ergibt sich auch aus BGB §832:

(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit [...] der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.

So lange Du der Lehrerin also kein konkretes schuldhaftes Verhalten nachweisen kannst, trägt sie keine Verantwortung.

Wenn Du irgendjemand unbedingt vor den Richter ziehen willst, dann wende dich am besten direkt gegen den kleinen Schäger. Dieser ist zwar mit 8 Jahren schuldunfähig, aber nicht deliktsunfähig. Hier greift BGB §828 (3):

(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

Die notwendige Einsicht, daß man seine Mitschüler nicht verprügeln darf, ist bei einem 8jährigen durchaus gegeben.

Außerdem würde ich in der Situation mit der Schulleitung reden und darauf drängen, daß hier Ordnungsmaßnahmen gegen den Schüler verhängt werden.