Darf Jugendamt 5-jährige alleine befragen?
Hallo,
Der Vater meiner Tochter ist Ausländer und hat aufgrund einer "schützenswerten Beziehung zu einem Kind" eine Aufenthaltserlaubnis. Diese war befristet und soll jetzt unbefristet werden. Der Vater und ich sind mittlerweile getrennt. Nun will das Ausländeramt, dass das Jugendamt die gute Beziehung zum Kind prüft und bestätigt. Dafür will das Jugendamt auch meine 5-jährige Tochter ca. eine halbe Stunde alleine befragen. Dabei ist mir nicht wohl. Ich kenne die Dame vom Jugendamt nicht, meine Tochter weiß bisher nicht, dass ihr Vater wegen ihr in Deutschland bleiben darf. Darf das Jugendamt so kleine Kinder alleine befragen? Wir haben nichts zu verbergen, der Vater kümmert sich gut um die Kleine, wir haben das gemeinsame Sorgerecht, er zahlt Unterhalt, etc. Mir wäre trotzdem wohler, wenn zumindest die Tante oder eine Freundin von uns dabei sein könnte.
Danke für hilfreiche Antworten!
4 Antworten
Ja, das ist üblich. Es geht darum, dass keiner das Kind beeinflusst. Und manchmal redet ein Kind mit einem Fremden anders, wenn ein Bekannter daneben sitzt.
Und wenn du nichts zu verbergen hast, ist es doch egal.
Die gute Dame fragt keine schlimmen Dinge oder sagt dem Kind irgendwas zum Aufenthalt des Papas. Sie wird fragen, wie es ist, wenn es beim Papa ist, ob es gerne da ist. Was das Kind mit dem Papa macht. Dann wird sie sich mit euch Eltern getrennt unterhalten. Sie wird euch auch im Normalfall sagen, was das Kind gesagt hat.
Ja das dürfen die. Die machen das deshalb damit das Kind nicht von anderen beeinflusst werden kann.
Ja, das dürfen sie.
Mach Dir keine Sorgen, die Mitarbeiter sind geschult in Kleinkindbefragungen. Sie wird da keinerlei Trauma bekommen.
Bei jeder "Befragung" darf man eine Begleitperson mitnehmen.
Die Begleitperson soll das Kind ja nicht beeinflussen, sondern "nur" als Zeugin dabei sein.
Das geht nicht! Ein Kind wird deshalb alleine befragt damit es nicht von der Begleitperson beeinflusst wird! Das ist schon alles rechtens.
Da es ein Kind ist kann mann eine Begleitperson bestimmen.