darf Jobcenter auf das Konto meines Kindes nachschauen, auch wenn ich ihn nicht als Bedarfgemeinschaft bei Jobcenter gemeldet habe?

10 Antworten

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Auf dem Konto oder Sparbuch darf keiner nachsehen,er bzw.du bist aber verpflichtet Auskunft über sein Einkommen und Vermögen zu geben,wenn er seinen Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen decken kann,denn dann gehört er als unter 25 jähriges Kind automatisch zu deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) ob du das nun im Antrag so angegeben hast oder nicht !

Machst du das nicht,bekommst du nur deinen Bedarf gezahlt.

Selbst wenn er dann Bafög - bekommt,wäre er nicht automatisch raus aus deiner BG - so wie es noch vor dem 01.08.2016 war,denn da hatte ein Kind bei den bedürftigen Eltern keinen Anspruch auf ALG - 2,wenn es dem Grunde nach Anspruch auf Bafög - hatte oder welches bekam.

Dann hätte es max.einen Mietzuschuss zu den ungedeckten Wohnkosten beantragen können,dieser kam zwar auch vom Jobcenter,galt aber nicht als ALG - 2 Leistung.

Also selbst wenn er dann Bafög - bekommt,ist er nicht automatisch raus aus deiner BG - und wenn du bzw.er dann keine Auskunft über Einkommen und Vermögen gebt,dann wird dir das Jobcenter das komplette Kindergeld auf deinen Bedarf ( Leistungen ) anrechnen unter Berücksichtigung von evtl.Freibeträgen / absetzbaren Beträgen.

Denn dann geht das Jobcenter davon aus das er sein Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt,du musst dann das Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung einsetzen,weil dir dann deine Leistungen gekürzt würden.

Und natürlich bekommst du dann auch nur deinen KDU - Kopfanteil deiner Kosten für die Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) gezahlt,die fehlenden 50 % muss dir dein Sohn dann selber zahlen und dazu auch noch 50 % für den normalen Haushaltsstrom und Kostgeld für seine Verpflegung usw.kommt auch noch dazu.

isomatte  15.08.2017, 20:27

Danke dir für deinen Stern !

Man registriert keine Bedarfsgemeinschaft, sondern man ist automatisch eine, wenn man zusammenlebt.

markusher  14.08.2017, 17:24

nein ist man nicht.

Wenn Du ihn nicht gemeldet hast, könnte das Erschleichung von Leistungen sein, da ja zu vermuten ist, dass Dein Kind in diesem Alter auch schon etwas verdient.

Mysteryman68 
Beitragsersteller
 14.08.2017, 15:17

aber was ist wenn mein kind kein Geld von Jobcenter bekommt und sich auch nicht angemeldet hat

Bremerhaven27  14.08.2017, 15:19
@Mysteryman68

das Gesetz ist einfach: Du must ! Auskunft geben. Also gib Auskunft. Leg alles vom Kind vor. - Nachdenken "warum wieso und was passiert" nutzt eh nix. 

Kometenstaub  14.08.2017, 15:20
@Mysteryman68

Jeder, der bei Dir lebt, zählt zu der Bedarfsgemeinschaft. Du musst das "Kind" melden. Je nachdem, was ihr dann zur Verfügung habt, wird der Anspruch berechnet.

kevin1905  14.08.2017, 15:38
@Kometenstaub

Jeder, der bei Dir lebt, zählt zu der Bedarfsgemeinschaft.

Quatsch.

markusher  14.08.2017, 17:25
@Bremerhaven27

das ist grober unfug. es gibt keine automatische bg zwischen eltern und kind. wenn kind sich selbst unterhält, keine bedarf hat, dann gehört er nicht zur bg.

Laury95  15.08.2017, 18:13
@Kometenstaub

Kometenstaub und Bremerhaven, lest bitte die Antwort von Isomatte.

Er lebt bei Dir aber Du möchtest ihn nicht bei der BG berücksichtigen? Bissc hen komisch.

Natürlich gucken die bei jedem, der in Deinem Haushalt wohnt.

Denn wer bei Dir wohnt, der zählt auch in die BG. Auch wenn Du ihn aus welchen Gründen auch immer unterschlagen möchtest (eigenes Einkommen?)

kevin1905  14.08.2017, 15:41

Denn wer bei Dir wohnt, der zählt auch in die BG

Nein.

Bitte nochmal recherchieren wie genau eine BG definiert ist.

Violetta1  14.08.2017, 15:42
@kevin1905

Fragt sich, ob der Fragesteller das auch recherchiert hat.

Und generell sind Kinder mit eigenem Einkommen natürlich nie in der BG wenn jemand H4 haben will.

Das weiss doch jeder.

Ja das dürfen Sie falls sie Verdacht haben sollten.