Darf ich Werbung für Nachhilfe machen ohne freiberuflich zu sein?

6 Antworten

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Die Verdienstgrenze von 450-€ gilt für Minijobs, also für abhängig Beschäftigte, die einen Arbeitgeber haben. Du bist aber selbständig tätig und das schon über einen langen Zeitraum.

Die Tätigkeit als Nachhilfelehrer fällt grundsätzlich unter die Freiberuflichkeit. Nach einigen neueren Urteilen, kann je nach Qualifikation und Umfang der Tätigkeit auch ein Gewerbe vorliegen.

Die steuerrechtliche Definition von Gewerbe i.S. § 15 (2) EStG lautet:

Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.

Unabhängig davon, ob es sich in deinem konkreten Einzelfall um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt, musst du diese beim Finanzamt anmelden - alles andere ist Schwarzarbeit und kann bei Entdeckung Konsequenzen nach sich ziehen.

Auch bist du verpflichtet deine Einnahmen in einer Steuererklärung mit Gewinnermittlung anzugeben. Ob dann tatsächlich Steuern zu zahlen sind, ergibt sich aus der Höhe deines Gewinns.

sicher darfst du werbung machen, du führst damit das FA wahrscheinlich aber zu dir, ist dir schon klar, oder?

Janis9211 
Beitragsersteller
 18.05.2017, 10:03

Mit der Nachhilfe bewegt man sich in einer Grauzone. Es geht mir nicht darum Gewinne zu verschleiern. Fakt ist dass ich damit weit unter der Verdienstgrenze bleibe.

Bisher kriege ich meine Schüler über eBay-Kleinanzeigen (und das klappt seit Jahren). Aber um einen runderen Eindruck zu machen würde ich einfach die Internetseite starten.

FGO65  18.05.2017, 10:05
@Janis9211
Fakt ist dass ich damit weit unter der Verdienstgrenze bleibe.

Das ist der Fehler bei deinen Gedanken.

Diese Grenze gilt für angestellte Minijobber, aber das bist du nicht. Du bist selbstständig und hast ein Kleingewerbe. Das ist eine ganz andere Baustelle.

dir ist aber schon klar, dass die 450 € Grenze nur für MiniJobs gilt?

da KEINE Abgaben bisher abgeführt worden sind, sind die Einnahmen (abzüglich der Ausgaben) von DIR zu versteuerern ....

byhteway:

Nachhilfelehrer können der Rentenversicherungspflicht unterliegen .....

und über Ebay-Kleinanzeigen? dir ist klar, dass das Finanzamt spezielle Abteilungen hat, die Ebay / Ebay-Kleinanzeigen durchforsten auf gewerbliche / freiberufliche Tätigkeit?

du wanderst momentan auf EXTREM dünnem Eis

Janis9211 
Beitragsersteller
 18.05.2017, 10:28

Das mit der Rentenversicherung ist interessant!

Bei Instituten ist es so, dass man als freiberuflicher Lehrer eingestellt wird. Es verhält sich wie ein normaler Minijob bei z.B. Akzenta. Der Unterschied ist lediglich dass man am Abschluss des Monats eine eigene Rechnung abgeben muss, die nach Absatz blablabla Steuerfrei ist.

Vertraglich steht da wohl nix von Rentenversicherung o.ä.

Ich meine selbst wenn Institute solche Abgaben leisten, müssen Lehrkräfte vertraglich doch darauf aufgeklärt werden.

Macht es also einen Unterschied ob man gewerblich privat unterwegs ist oder als Institution mit Angestellten arbeitet?

Die Leistung ist letztlich ja die gleiche

wurzlsepp668  18.05.2017, 10:40
@Janis9211

ähm, was glaubst du, warum die Institute mit freiberuflichen Mitarbeitern arbeiten? ......

weil DIESE für die Steuern verantwortlich sind .....

Janis9211 
Beitragsersteller
 18.05.2017, 13:00
@wurzlsepp668

Habe mal recherchiert. Nachhilfe ist eine freiberufliche Tätigkeit. Als Student darf man nebenbei freiberuflich 425 € verdienen und dabei Familienversichert / Universitätsversichert bleiben.

Auch der Rentenversicherungsbeitrag greift hier nicht.

Wenn du gewerblich tätig sein willst muß du ein Gewerbe anmelden. Sobald du für deine Leistungen Geld verlangst gibt es kein inoffiziell mehr. Dann muß du Rechnungen schreiben und Steuern zahlen. So eine Internetseite ist eine Einladung an das Finanzamt dich zu kontrollieren. Oder die Konkurenz zeigt dich an. Die verstehen kein Spaß. Oder du machst eine reine Infoseite ohne Geld zu verlangen.

Meine Preisvorstellungen und Leistungen sollen da Platz finden.

Maßgeblich für ein Gewerbe ist, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Die sehe ich bei dir gegeben und somit wäre eine Gewerbeanmeldung Pflicht.

Ein Kleingewerbe hat übrigens nicht mit der 450 EUR-grenze zu tun.

Janis9211 
Beitragsersteller
 18.05.2017, 10:11

Also damit ich das richtig verstehe:

Jeder der privat Nachhilfe bzw. allgemein Unterricht anbietet oder in einem anderen Rahmen für eine Leistung Geld verlangt muss unabhängig der Anzahl an Schülern streng genommen ein Gewerbe anmelden?

Eigentlich ja logisch ... kann man das eventuell irgendwo genauer nachlesen?

Janis9211 
Beitragsersteller
 18.05.2017, 10:53
@FGO65

So wie ich das verstehe, handelt es sich bei lehrenden Tätigkeiten um einen freien Beruf und keinen gewerblichen. Macht den Braten auch nicht fett, ich wollte es nur anmerken :)

Für Selbstständige, die einen Freien Beruf ausüben, ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. [...] Zu den so genannten Freien Berufen zählen insbesondere künstlerische, lehrende und ärztliche Tätigkeiten [...]

FGO65  18.05.2017, 10:57
@Janis9211

Die Frage ist, ob nebenberufliche Selbstständige den Selbstständigen gleich gestellt werden.

Wage ich zu bezweifeln ...