Darf ich T1 Pyrotechnik abbrennen?

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Gesetzliche Vorgaben Bühnenfeuerwerk der Kategorie T1

Laut §6 1.SprengV. handelt es sich hierbei um pyrotechnische Gegenstände bzw. Feuerwerkskörper zur Verwendung auf Bühnen oder Shows. Eine Ausbildung oder Fachkunde ist für diese Feuerwerkskörper nach dem Gesetz für den Verkauf des Bühnenfeuerwerks nicht vorgesehen. Jedoch ist ein Mindestalter von 18 Jahren festgelegt. §22 der 1.SprengV. schließt aber nicht aus, dass Feuerwerkskörper der Kategorie T1, also Bühnenfeuerwerk, unterm Jahr nicht auch an den normalen Endverbraucher abgegeben werden drüften. Die Verwendung von T1-Feuerwerkskörper für private Zwecke zu Hause ist im Sprengstoffgesetz anscheinend nicht eindeutig geregelt. In §23 wird nur der Erlaubnisscheininhaber (Pyrotechniker) erwähnt, der ein Feuerwerk anzeigen muss und auch die Verwendung auf öffentlichen Plätzen oder in z.B. Theatern vorher die Einverständnis der Brandschutzbehörde einholen muss.

T1 Feuerwerk ohne Genehmigung kaufen

Sie können bei uns Feuerwerkskörper der Kategorie T1 kaufen, allerdings nur für die Verwendung für technische Zwecke, also nicht für öffentliche Darbietungen. Sie müssen darüber hinaus mindestens 18 Jahre alt sein. Die Gebrauchshinweise auf dem Gegenstand/Feuerwerkskörper bzw. der Verpackung des Feuerwerkskörpers sind unbedingt zu beachten!

Quelle:

https://shop.roeder-feuerwerk.de/Buehnenfeuerwerk-106.html?id_kundenshop_wechsel_hilf_tmp=0201154001513751775